23.11.2022, 16:40
(23.11.2022, 16:30)Examen in Bayern schrieb:(23.11.2022, 16:27)Law123 schrieb: Man macht es doch folgendermaßen oder:
TB:
- Unstreitiges zum Folgeprozess
- Alles zur Streitverkündung: Feststellungen des Tatbestands des Urteils im Vorprozess, Entscheidungsbegründung etc., Streitverkündung und Reaktion d. Streitverkündungsempfängers.
- Streitiges Kläger (auch bzgl Interventionswirkung)
- Anträge
- Streitiges Beklagter
Entscheidungsgründe:
- Zulässigkeit Klage (NICHT auf Zulässigkeit d.Streitverkündung eingehen)
- Begründetheit Klage (wenn bei einem TB-Merkmal Interventionswirkung d. Vorprozesses greifen würde hier Voraussetzungen d. Streitverk.!)
Tue mich bei jeglichen Aufbauproblemen sehr schwer.. Hat jemand Tipps wie man die einfacher lernen kann?
Ja genau so habe ich es auch gemacht ? habe aber für die Kosten eine eigene AGL gebildet so doof das nervt mich echt
Ich hab die Begründetheit nicht sehr sauber „gegliedert“, sondern bin relativ schnell auf die NI-Wirkung und dann auf die Streitverkündung gekommen, aber sonst habe ich es genauso wie du es aufgegliedert hast. Tipps habe ich leider keine, mache das selber oft nur nach Gefühl leider ….
Und wegen den Kostenanspruch: da würde ich mir wirklich gar keine Gedanken machen, das war jetzt meine ich nicht das Riesending fürs Punkte sammeln…. Zumindest habe ich dazu nur einen längeren Satz geschrieben.
23.11.2022, 16:42
(23.11.2022, 16:32)BayernBoi schrieb: Yo heute war’s heftig von der Zeit..
Am Ende nur noch durchgeschwitzt beim Schreiben ?
Habt ihr mehrere Rechtsbehelfe eingelegt oder alles in der Berufung gemacht?
Ich habe alles in der Berufung gemacht, habe aber sehr sehr lange überlegt, was alles gehen könnte - z.B. Wiedereinsetzung? Aber der Bearbeitervermerk war so mehrdeutig geschrieben, dass evtl. auch zwei Schriftsätze gefertigt werden mussten…..
23.11.2022, 16:58
(23.11.2022, 16:42)RefBayern22 schrieb:(23.11.2022, 16:32)BayernBoi schrieb: Yo heute war’s heftig von der Zeit..
Am Ende nur noch durchgeschwitzt beim Schreiben ?
Habt ihr mehrere Rechtsbehelfe eingelegt oder alles in der Berufung gemacht?
Ich habe alles in der Berufung gemacht, habe aber sehr sehr lange überlegt, was alles gehen könnte - z.B. Wiedereinsetzung? Aber der Bearbeitervermerk war so mehrdeutig geschrieben, dass evtl. auch zwei Schriftsätze gefertigt werden mussten…..
Ich habe auch alles in der Berufung gemacht. Keine Ahnung was die mit dem Bearbeitervermerk gemeint haben. Habe überlegt ob die damit vielleicht Berufungsschrift und Berufungsbegründung gemeint haben. Aber ist im Endeffekt derselbe Rechtsbehelft also echt keine Ahnung.
23.11.2022, 17:55
Yo heute war’s heftig von der Zeit..
Am Ende nur noch durchgeschwitzt beim Schreiben ?
Habt ihr mehrere Rechtsbehelfe eingelegt oder alles in der Berufung gemacht?
Am Ende nur noch durchgeschwitzt beim Schreiben ?
Habt ihr mehrere Rechtsbehelfe eingelegt oder alles in der Berufung gemacht?
23.11.2022, 18:11
(23.11.2022, 17:55)BayernBoi schrieb: Yo heute war’s heftig von der Zeit..
Am Ende nur noch durchgeschwitzt beim Schreiben ?
Habt ihr mehrere Rechtsbehelfe eingelegt oder alles in der Berufung gemacht?
Wegen dem Meistbegünstigungsprinzip hätte man den zweiten Klageantrag, der ja auch unter zweitem Versäumnisurteil abgeurteilt wurde, auch mit nem Einspruch angreifen könne. Dann wär das andere Gericht wieder relevant geworden.
Oder man stellt in der Berufung nen Antrag auf Zurückverweisung des Antrags zu 2 an das LG und dann schreibt man den Entwurf einer Klageerwiderung. Da bin ich mir aber nicht so sicher ob das geht. Aber eigentlich wären wir ja wieder in der Klageerwiderungsphase wenn das OLG das Versäumnisurteil erstmal komplett aufhebt.
23.11.2022, 18:41
(23.11.2022, 18:11)Reezy schrieb:(23.11.2022, 17:55)BayernBoi schrieb: Yo heute war’s heftig von der Zeit..
Am Ende nur noch durchgeschwitzt beim Schreiben ?
Habt ihr mehrere Rechtsbehelfe eingelegt oder alles in der Berufung gemacht?
Wegen dem Meistbegünstigungsprinzip hätte man den zweiten Klageantrag, der ja auch unter zweitem Versäumnisurteil abgeurteilt wurde, auch mit nem Einspruch angreifen könne. Dann wär das andere Gericht wieder relevant geworden.
Oder man stellt in der Berufung nen Antrag auf Zurückverweisung des Antrags zu 2 an das LG und dann schreibt man den Entwurf einer Klageerwiderung. Da bin ich mir aber nicht so sicher ob das geht. Aber eigentlich wären wir ja wieder in der Klageerwiderungsphase wenn das OLG das Versäumnisurteil erstmal komplett aufhebt.
Habe ich auch so gemacht, also eine Berufung obwohl gegen Ziff. II Einspruch gehen würde. Hab das damit begründet dass es im Ergebnis egal ist weil auch in Berufung Schlüssigkeit geprüft wird und im Mandatenschreiben auf Prozessökonomie hingewiesen.
Wie habt ihr das mit der Lösung vom Kaufvertrag gemacht, ich habe Widerruf erklärt? Ich hab dann noch was wegen § 531 ZPO geschrieben und gesagt das ist kein neues Verteidigungsmittel weil insoweit aufgrund Klägervortrag unstreitig. Hätte man das anders machen müssen?
Und wo habt ihr die Sache mit dem Vollstreckungsbescheid angesprochen? Habe nur im Mandantenschreiben, dass es an sich unzulässig war, weil fristgerecht Widerspruch erhoben.
23.11.2022, 20:24
(23.11.2022, 18:41)Benutzername schrieb:(23.11.2022, 18:11)Reezy schrieb:(23.11.2022, 17:55)BayernBoi schrieb: Yo heute war’s heftig von der Zeit..
Am Ende nur noch durchgeschwitzt beim Schreiben ?
Habt ihr mehrere Rechtsbehelfe eingelegt oder alles in der Berufung gemacht?
Wegen dem Meistbegünstigungsprinzip hätte man den zweiten Klageantrag, der ja auch unter zweitem Versäumnisurteil abgeurteilt wurde, auch mit nem Einspruch angreifen könne. Dann wär das andere Gericht wieder relevant geworden.
Oder man stellt in der Berufung nen Antrag auf Zurückverweisung des Antrags zu 2 an das LG und dann schreibt man den Entwurf einer Klageerwiderung. Da bin ich mir aber nicht so sicher ob das geht. Aber eigentlich wären wir ja wieder in der Klageerwiderungsphase wenn das OLG das Versäumnisurteil erstmal komplett aufhebt.
Habe ich auch so gemacht, also eine Berufung obwohl gegen Ziff. II Einspruch gehen würde. Hab das damit begründet dass es im Ergebnis egal ist weil auch in Berufung Schlüssigkeit geprüft wird und im Mandatenschreiben auf Prozessökonomie hingewiesen.
Wie habt ihr das mit der Lösung vom Kaufvertrag gemacht, ich habe Widerruf erklärt? Ich hab dann noch was wegen § 531 ZPO geschrieben und gesagt das ist kein neues Verteidigungsmittel weil insoweit aufgrund Klägervortrag unstreitig. Hätte man das anders machen müssen?
Und wo habt ihr die Sache mit dem Vollstreckungsbescheid angesprochen? Habe nur im Mandantenschreiben, dass es an sich unzulässig war, weil fristgerecht Widerspruch erhoben.
Wegen dem zweiten Klageantrag bzgl. der Zustimmung zur Löschung: Zählt das nicht als nachträgliche objektive Klagehäufung, da anderer Sachverhalt und nicht im Mahnverfahren Gegenstand gewesen, da da ja nur Geldforderungen gehen?
Weil dann wäre ja erforderlich, dass die Beklagte zugestimmt hätte oder Sachdienlichkeit usw. und das würde den Aufbau nochmal ändern bzw. ggf. gar nicht zu einer zulässigen nachträglichen objektiven Anspruchshäufung führen? Hat hierzu jemand was?
Zu dem Kaufvertrag: Habe auch den Widerruf angenommen!
Vieles habe ich wirr mal im Mandantenschreiben dann im HGA oder bei der Berufung, weil ich mir nicht sicher war, wo die Ausführungen am Besten angebracht sind…..
23.11.2022, 20:25
Und hat irgendjemand Tipps für morgen oder eine Vorahnung, was uns in der noch neuen Konstellation der dritten Klausur (Kautelar/Mischkautelar/Gar kein Kautelar) erwarten könnte?
23.11.2022, 20:49
Zur Klageänderung habe ich leider nur im HG einen Satz zu 264 Nr. 2 ZPO aber das ist wohl falsch. Besser wäre denke ich 267 ZPO da sie nicht widersprochen hat/vertreten war? Klagehäufung hab ich auch übersehen.
Morgen denke ich reine Kautelar mit Erbrecht, aber es kann denke ich alles dran kommen.
Morgen denke ich reine Kautelar mit Erbrecht, aber es kann denke ich alles dran kommen.
23.11.2022, 20:53
(23.11.2022, 20:49)Benutzername schrieb: Zur Klageänderung habe ich leider nur im HG einen Satz zu 264 Nr. 2 ZPO aber das ist wohl falsch. Besser wäre denke ich 267 ZPO da sie nicht widersprochen hat/vertreten war? Klagehäufung hab ich auch übersehen.Sagen wir einfach zusammenfassend: Die heutige Klausurangabe war ätzend..
Morgen denke ich reine Kautelar mit Erbrecht, aber es kann denke ich alles dran kommen.

Ich tippe auch auf Erbrecht, weil das im letzten Termin (meine ich) ganz ausgelassen wurde…..