16.11.2022, 17:29
Hallo zusammen.
Wie baue ich am besten mein Gutachten in einer verwaltungsrechtlichen Anwaltsklausur im vorläufigen Rechtsschutz auf?
Bei Kaiser wurde empfohlen:
I. Mandantenbegehren (Hauptsache und vorl. RS)
II. Hauptsache: Zulässigkeit und Begründetheit der (z.b.) AKL
III. Vorl. RS (Zulässigkeit und Begründetheit) und dann in der Begründetheit Verweis nach oben
IV: Zweckmäßigkeit
In der AG wurde das Gutachten anders aufgebaut - gleich mit dem Start des vorl. RS.
Was ist eurer Erfahrung am geeignesten?
LG RefNRW9
Wie baue ich am besten mein Gutachten in einer verwaltungsrechtlichen Anwaltsklausur im vorläufigen Rechtsschutz auf?
Bei Kaiser wurde empfohlen:
I. Mandantenbegehren (Hauptsache und vorl. RS)
II. Hauptsache: Zulässigkeit und Begründetheit der (z.b.) AKL
III. Vorl. RS (Zulässigkeit und Begründetheit) und dann in der Begründetheit Verweis nach oben
IV: Zweckmäßigkeit
In der AG wurde das Gutachten anders aufgebaut - gleich mit dem Start des vorl. RS.
Was ist eurer Erfahrung am geeignesten?
LG RefNRW9
18.11.2022, 00:22
(16.11.2022, 17:29)RefNRW9 schrieb: Hallo zusammen.
Wie baue ich am besten mein Gutachten in einer verwaltungsrechtlichen Anwaltsklausur im vorläufigen Rechtsschutz auf?
Bei Kaiser wurde empfohlen:
I. Mandantenbegehren (Hauptsache und vorl. RS)
II. Hauptsache: Zulässigkeit und Begründetheit der (z.b.) AKL
III. Vorl. RS (Zulässigkeit und Begründetheit) und dann in der Begründetheit Verweis nach oben
IV: Zweckmäßigkeit
In der AG wurde das Gutachten anders aufgebaut - gleich mit dem Start des vorl. RS.
Was ist eurer Erfahrung am geeignesten?
LG RefNRW9
ich denke da liegt der Haase im Pfeffer - wenn das Begehren darauf hinausläuft beides zu prüfen, so wie bei Kaiser; wenn hingegen der Mandant nur eRS will dann so wie in der AG.
Ich habe in meiner Zeit keine Klausur gehabt, wo man beides hätte prüfen müssen.