23.09.2022, 04:12
Hey,
hat jemand Erfahrung damit, ob man in Hessen trotz Verbeamtung ALG I bekommt, wenn man das gesamte Referendariat eine Nebentätigkeit (bei verschiedenen Arbeitgebern) hatte?
hat jemand Erfahrung damit, ob man in Hessen trotz Verbeamtung ALG I bekommt, wenn man das gesamte Referendariat eine Nebentätigkeit (bei verschiedenen Arbeitgebern) hatte?
23.09.2022, 10:54
Damit Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, müssen Sie im Wesentlichen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind ohne Beschäftigung, können aber mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.
- Sie haben sich online über unseren Digitalen Service oder in Ihrer Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet.
- Sie suchen eine Stelle, die versicherungspflichtig ist. Dabei arbeiten Sie mit Ihrer Agentur für Arbeit zusammen.
- Sie erfüllen die Anwartschaftszeit.
23.09.2022, 11:09
Danke für die Rückmeldung, ich komme jedoch dennoch nicht weiter, da die Beamtentätigkeit ja die "hauptsächliche Tätigkeit" ist. Da ich den ganzen Murks nicht verstehe, frage ich nach tatsächlich gemachten Erfahrungen, also ob jemand berichten kann, ob es bei ihm geklappt / nicht geklappt hat.
23.09.2022, 13:05
(23.09.2022, 11:09)Gast schrieb: Danke für die Rückmeldung, ich komme jedoch dennoch nicht weiter, da die Beamtentätigkeit ja die "hauptsächliche Tätigkeit" ist. Da ich den ganzen Murks nicht verstehe, frage ich nach tatsächlich gemachten Erfahrungen, also ob jemand berichten kann, ob es bei ihm geklappt / nicht geklappt hat.Es dürfte ganz entscheidend darauf ankommen, ob Du bei der Nebenbeschäftigung Sozialabgaben bezahlst hast. Wenn Du Beiträge in die Sozialversicherung eingezahlt hast, hast Du im Versicherungsfall (hier: Arbeitslosigkeit) auch einen Anspruch auf die Versicherungsleistung.