08.05.2019, 15:55
Für NDS haben wir uns vor ca. drei Jahren beim NLBV erkundigt und da war nach langem hin und her die Aussage, dass man bis zur Bemessungsgrenze R1 hinzuverdienen darf. Mithin im Grunde unbegrenzt, weil man auch in der Anwaltsstation kaum über R1 kommen dürfte. Es wurde auch nie bei jemandem was einbehalten oder gekürzt.
Hamburg ist hingegen relativ streng und behält ab 500 € zuverdienst einen entsprechenden Teil des Referarsgehalts ein.
Hamburg ist hingegen relativ streng und behält ab 500 € zuverdienst einen entsprechenden Teil des Referarsgehalts ein.
Nachrichten in diesem Thema
Übersicht über Nebenverdienstregelung - von Siburan - 26.02.2019, 11:27
RE: Übersicht über Nebenverdienstregelung - von Gast - 26.02.2019, 14:15
RE: Übersicht über Nebenverdienstregelung - von Siburan - 26.02.2019, 14:22
RE: Übersicht über Nebenverdienstregelung - von Gast - 26.02.2019, 14:34
RE: Übersicht über Nebenverdienstregelung - von GastNDS - 26.02.2019, 14:56
RE: Übersicht über Nebenverdienstregelung - von Siburan - 07.05.2019, 11:20
RE: Übersicht über Nebenverdienstregelung - von Nds1 - 08.05.2019, 15:55
RE: Übersicht über Nebenverdienstregelung - von FS1 - 10.05.2019, 12:29
RE: Übersicht über Nebenverdienstregelung - von Gast123 - 07.06.2019, 08:50
RE: Übersicht über Nebenverdienstregelung - von Siburan - 13.06.2019, 17:27