18.02.2019, 17:40
Hallo zusammen,
ich habe kürzlich mein zweites Examen bestanden und möchte mich nun auf eine Richterstelle bewerben.
Trotz einiger Recherche habe ich jedoch bislang noch keine Antwort auf die Frage gefunden, ob und wie es zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist, von der ordentlichen an die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu wechseln.
Hat jemand dazu Infos oder sogar Erfahrungswerte?
Grund für die Frage ist, dass meine Examensnote wahrscheinlich nicht auf Anhieb für eine Stelle am VG reichen wird, obwohl ich gerne dorthin möchte. Da es vonseiten des OVG NRW natürlich keine Angaben gibt, ob und wann es am VG klappt, überlege ich, in der ordentlichen Gerichtsbarkeit anzufangen und wenn es später einmal möglich sein sollte (und der Wunsch dann immer noch da ist), ans VG zu wechseln.
Dass das eher unüblich ist und wahrscheinlich auch nicht so gern gesehen ist, ist mir bewusst. Ich würde nur gerne wissen, ob mit einer Bewerbung am OLG die Entscheidung endgültig getroffen ist, oder nicht.
Vielen Dank für eure Antworten!
ich habe kürzlich mein zweites Examen bestanden und möchte mich nun auf eine Richterstelle bewerben.
Trotz einiger Recherche habe ich jedoch bislang noch keine Antwort auf die Frage gefunden, ob und wie es zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist, von der ordentlichen an die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu wechseln.
Hat jemand dazu Infos oder sogar Erfahrungswerte?
Grund für die Frage ist, dass meine Examensnote wahrscheinlich nicht auf Anhieb für eine Stelle am VG reichen wird, obwohl ich gerne dorthin möchte. Da es vonseiten des OVG NRW natürlich keine Angaben gibt, ob und wann es am VG klappt, überlege ich, in der ordentlichen Gerichtsbarkeit anzufangen und wenn es später einmal möglich sein sollte (und der Wunsch dann immer noch da ist), ans VG zu wechseln.
Dass das eher unüblich ist und wahrscheinlich auch nicht so gern gesehen ist, ist mir bewusst. Ich würde nur gerne wissen, ob mit einer Bewerbung am OLG die Entscheidung endgültig getroffen ist, oder nicht.
Vielen Dank für eure Antworten!
18.02.2019, 18:02
Möchtest Du Dich nur in NRW bewerben oder ziehst Du auch andere Bundesländer in Betracht? MV wirbt z.B. mit Durchlässigkeit zwischen OG und FachG, auch aus LSA habe ich schon von Wechseln gehört.
18.02.2019, 23:58
19.02.2019, 08:32
(18.02.2019, 18:02)LSA schrieb: Möchtest Du Dich nur in NRW bewerben oder ziehst Du auch andere Bundesländer in Betracht?
Zur Zeit kommt für mich nur NRW im Betracht, aber danke für die Info!
Angerufen und nachgefragt habe ich, hatte aber nur eine Dame am Telefon, die pauschal die Informationen der Homepage wiederholt hat..
19.02.2019, 10:40
Ich kann Dir nur sagen, dass es in NRW nicht üblich ist; aber sicherlich ist es auch nicht verboten, sich auf eine am VG ausgeschriebene Stelle zu bewerben, denn die Voraussetzungen erfüllt man ja formal (auch wenn man sich mit so einer Aktion nicht beliebt machen wird).
Ein tatsächlich gangbarer Weg war vor ein bis zwei Jahren, sich im Rahmen der Asylklagen an die VGs abordnen zu lassen, da die massiven Personalbedarf hatten und in der ordentlichen Gerichtsbarkeit gesucht haben. Im Rahmen einer Abordnung kann man dann sehr viel besser Kontakte knüpfen und zusehen, dass man dauerhaft wechseln kann. Aber, wie Du sicherlich gemerkt hast, ist das alles eher hypothetisch und die Frage ist, wann/ob wieder so ein massiver Personalmangel bei den VGs auftritt. Wenn Du Dich in der ordentlichen Gerichtsbarkeit bewirbst, solltest Du damit rechnen und leben können, dass Du dort auch den Rest Deines Berufslebens bleiben wirst.
Sprich doch einfach mal mit dem Personaldezernenten, Du hast doch nichts zu verlieren.
Ein tatsächlich gangbarer Weg war vor ein bis zwei Jahren, sich im Rahmen der Asylklagen an die VGs abordnen zu lassen, da die massiven Personalbedarf hatten und in der ordentlichen Gerichtsbarkeit gesucht haben. Im Rahmen einer Abordnung kann man dann sehr viel besser Kontakte knüpfen und zusehen, dass man dauerhaft wechseln kann. Aber, wie Du sicherlich gemerkt hast, ist das alles eher hypothetisch und die Frage ist, wann/ob wieder so ein massiver Personalmangel bei den VGs auftritt. Wenn Du Dich in der ordentlichen Gerichtsbarkeit bewirbst, solltest Du damit rechnen und leben können, dass Du dort auch den Rest Deines Berufslebens bleiben wirst.
Sprich doch einfach mal mit dem Personaldezernenten, Du hast doch nichts zu verlieren.
19.02.2019, 10:46
Bin Verwaltungsrichter in NRW. Theoretisch möglich ist es. In meiner zukünftigen Lebensplanung darauf bauen würde ich aber sicherlich nicht.
Die von NRW genannte Abordnung ist im Übrigen keine wirkliche Chance um momentan dauerhaft ans VG zu kommen. Die Ordentliche ordnet die Kollegen nur deshalb ab, weil sie wieder zurückkommen und nicht dauerhaft bei uns bleiben.
Die von NRW genannte Abordnung ist im Übrigen keine wirkliche Chance um momentan dauerhaft ans VG zu kommen. Die Ordentliche ordnet die Kollegen nur deshalb ab, weil sie wieder zurückkommen und nicht dauerhaft bei uns bleiben.
19.02.2019, 14:19
[quote pid='21555' dateline='1550565960']
Die von NRW genannte Abordnung ist im Übrigen keine wirkliche Chance um momentan dauerhaft ans VG zu kommen. Die Ordentliche ordnet die Kollegen nur deshalb ab, weil sie wieder zurückkommen und nicht dauerhaft bei uns bleiben.
[/quote]
Klar ist es so gedacht, dass alle wieder zurückkehren und ich wollte damit auch keinesfalls sagen, dass das ein regulärer Weg ist und es sicher klappt, aber so könnte man seine Chancen auf einen dauerhaften Wechsel erhöhen; wenn man erst mal den Präsidenten/P1 des VG auf seiner Seite hat, dürfte doch in der Praxis viel möglich sein.
Das dürfte vermutlich so laufen wie der Tausch von Richtern und Staatsanwälten. Dort wird auch immer gesagt, dass es keinesfalls gewünscht bzw. sogar möglich ist, dass jmd. dauerhaft bei der anderen Behörde bleibt, aber in Ausnahmefällen war es in der Vergangenheit dann doch schon mehrfach möglich, wenn der Betreffende und seine Vorgesetzten (sprich AL u.ä.) es wirklich wollten.
Die von NRW genannte Abordnung ist im Übrigen keine wirkliche Chance um momentan dauerhaft ans VG zu kommen. Die Ordentliche ordnet die Kollegen nur deshalb ab, weil sie wieder zurückkommen und nicht dauerhaft bei uns bleiben.
[/quote]
Klar ist es so gedacht, dass alle wieder zurückkehren und ich wollte damit auch keinesfalls sagen, dass das ein regulärer Weg ist und es sicher klappt, aber so könnte man seine Chancen auf einen dauerhaften Wechsel erhöhen; wenn man erst mal den Präsidenten/P1 des VG auf seiner Seite hat, dürfte doch in der Praxis viel möglich sein.
Das dürfte vermutlich so laufen wie der Tausch von Richtern und Staatsanwälten. Dort wird auch immer gesagt, dass es keinesfalls gewünscht bzw. sogar möglich ist, dass jmd. dauerhaft bei der anderen Behörde bleibt, aber in Ausnahmefällen war es in der Vergangenheit dann doch schon mehrfach möglich, wenn der Betreffende und seine Vorgesetzten (sprich AL u.ä.) es wirklich wollten.
20.02.2019, 13:08
Vielen Dank für eure Antworten und Einschätzungen!
21.02.2019, 10:16
Ich bin auch Verwaltungsrichter in NRW. Es kommt durchaus vor, dass Kollegen erst in der ordentlichen oder der Sozialgerichtsbarkeit anfangen und dann im Laufe der Jahre zum VG wechseln. Gerade zwischen der Sozial- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist ein Wechsel gut vorstellbar (die Präsidentin des OVG ist ursprünglich Sozialrichterin gewesen, auch das SG macht öffentliches Recht). Wenn du erst in der ordentlichen Gerichtsbarkeit anfängst, könnte es sehr ratsam sein, als Strafrichter später noch zur Disziplinarkammer am VG abgeordnet zu werden. Nach vier Jahren sind Richter mitunter "hängengeblieben". Bei all dem ist man aber natürlich auf das Wohlwollen der Präsidenten (Ausgangs- und Aufnahmegericht) und glückliche Umstände angewiesen. Es ist also möglich bzw. man kann es darauf anlegen, aber nicht erzwingbar.
Du sagst, dass deine Noten wohl nicht für die Verwaltungsgerichtsbarkeit reichen. Bist du denn örtlich flexibel? Wenn du z.B. bereits wärst, nach Arnsberg oder Minden zu gehen, sehen die Anforderungen schon ganz anders aus als etwa Köln oder Münster. Ich würde auch einfach den Pesonaldezernenten anrufen und deinen Fall schildern. Er kann die Lage am Besten einschätzen.
Du sagst, dass deine Noten wohl nicht für die Verwaltungsgerichtsbarkeit reichen. Bist du denn örtlich flexibel? Wenn du z.B. bereits wärst, nach Arnsberg oder Minden zu gehen, sehen die Anforderungen schon ganz anders aus als etwa Köln oder Münster. Ich würde auch einfach den Pesonaldezernenten anrufen und deinen Fall schildern. Er kann die Lage am Besten einschätzen.