20.08.2022, 20:26
Hallo Vielleicht kann mir jemand bei folgendem Problem helfen: In Bayern gibt es ja die Soll-Vorschrift, dass man in der Anwaltsstation mindestens acht Gerichtstermine mitmachen muss. Aufgrund Corona, diverser Terminverlegungen, Kita geschlossen etc. sind es bei mir aber nur zwei. Kann meine Ausbildungsanwältin das dann entsprechend begründen? Von Kolleg:innen habe ich mitbekommen, dass auch einfach mehr im Zeugnis angegeben werden als eigentlich absolviert wurden, finde ich aber irgendwie nicht so toll. Vielleicht hat jemand Erfahrung.
Liebe Grüße und schönen Abend
Liebe Grüße und schönen Abend
20.08.2022, 21:33
Ich glaube bei uns war kein Referendar an mehr als 2-3 Terminen anwesend, da wir bundesweit tätig sind. Selbst war ich in der Anwaltsstation - auch in Bayern - bei... 2 Terminen?
Es genügt mE wenn die Kanzlei einfach reinschreibt, dass es nicht geklappt hat, da nicht genug Termine zur Verfügung standen.
Es genügt mE wenn die Kanzlei einfach reinschreibt, dass es nicht geklappt hat, da nicht genug Termine zur Verfügung standen.
20.08.2022, 21:40
Vielen Dank für die Antwort, das beruhigt mich sehr!