05.08.2022, 13:20
Hallo Leute ,
ich habe große Angst vor dem Staatsexamen .
Insbesondere vor Strafrecht irgendwie . Ich habe das hemmer Rep gemacht und c.a. 22 von 27 Klausuren bestanden . Meine Noten lagen zwischen 4-7 Punkten . Ich lerne lerne und lerne aber muss auch zugeben daß ich halt nicht so extrem schlau bin ich Frage mich ob das eigentlich bei Jura wichtig ist ...
Schreibe das Examen im April , habt ihr Tipps wie ich besser in Klausuren werden kann ? LG
ich habe große Angst vor dem Staatsexamen .
Insbesondere vor Strafrecht irgendwie . Ich habe das hemmer Rep gemacht und c.a. 22 von 27 Klausuren bestanden . Meine Noten lagen zwischen 4-7 Punkten . Ich lerne lerne und lerne aber muss auch zugeben daß ich halt nicht so extrem schlau bin ich Frage mich ob das eigentlich bei Jura wichtig ist ...
Schreibe das Examen im April , habt ihr Tipps wie ich besser in Klausuren werden kann ? LG
05.08.2022, 14:06
Zuerst solltest du deine Klausuren analysieren und schauen, welche Fehler bemängelt wurden. Ausgehend davon kannst du dann an deinen Fehlern arbeiten.
Nach meiner bisherigen Erfahrung beherrschen viele Examenskandidaten die Grundlagen nicht gut genug. Wichtig ist nicht, möglichst viele Problemkonstellationen auswendig zu lernen. Viel zentraler ist es, die Vorschriften und vor allem auch die systematischen Zusammenhänge auf einer sehr grundlegenden Ebene zu verstehen, zu wissen, was der Inhalt der einzelnen Vorschriften ist (insbesondere auch Definitionen) und welche Bedeutung sie haben. Wenn man dieses grundlegende Verständnis hat, erschließen sich die Probleme auch viel einfacher und häufig auch ohne dass man von dem Problem zuvor etwas gehört hat.
Zu den Grundlagen gehört auch, permanent möglichst eng am Gesetz zu arbeiten und das Gesetz auch richtig zu lesen und mundgerecht nach Tatbestandsmerkmalen abzuhandeln (und auch immer möglichst genau zu zitieren!). Viele Bearbeiter lösen sich zu sehr vom Gesetz, bewegen sich irgendwie im luftleeren Raum und sind dann auch meistens nicht besonders gut/klar strukturiert. Die einschlägigen Vorschriften sollten immer genannt werden und Ausgangspunkt der Argumentation sein (Wortlaut, Sinn und Zweck, Systematik, ggf. Historie).
Vor allem (aber nicht nur) im Strafrecht ist auch die Schwerpunktsetzung oft eine Herausforderung. Wenn man allerdings die Grundlagen beherrscht, spürt man eigentlich recht schnell, an welcher Stelle der Sachverhalt Probleme aufwirft und wo eben nicht. Die unproblematischen Stellen sollten dann auch in der gebotenen Kürze (d.h. in 1-2 Sätzen) im Feststellungsstil abgehandelt werden. An den Problempunkten dann natürlich nach allen Regeln der Kunst im Gutachtenstil und dabei vor allem strukturiert und klar arbeiten.
Schau dir am besten gut bewertete Examensklausuren an und achte darauf, welche Stellen kurz abgehandelt werden und wie vor allem auch die Feinstruktur der Argumentation bei den Problemen des Falls aussieht. Ich würde auch darauf achten, mir einen möglichst "juristischen" Sprachgebrauch anzueignen. Dafür empfiehlt sich vor allem die Lektüre von Gerichtsentscheidungen.
Hilfreich ist vielleicht auch, den Sachverhalt als (neben dem Gesetz) wichtigstes Hilfsmittel in der Klausur anzusehen. Deine Aufgabe in der Klausur besteht im Grunde genommen nur darin, jede Stelle aus dem Sachverhalt juristisch einzuordnen und dann strukturiert in einem Rechtsgutachten darzustellen. Das erste Examen ist insoweit m.E. noch sehr dankbar, weil die Sachverhalte (normalerweise) keine überflüssigen Aussagen enthalten und einen roten Faden aufweisen. Nimm dir hierzu vielleicht mal eine Klausur mit Lösung zur Hand und überlege dir zu jeder Angabe im Sachverhalt (mithilfe der Lösung), worauf der Klausurersteller damit hinauswollte. Auch hier läuft es letztendlich wieder darauf hinaus, dass man die juristischen Grundlagen beherrscht.
Bei den meisten Examenskandidaten sind schlechte/mittelmäßige Noten nicht auf mangelnden Einsatz beim Lernen zurückzuführen. Ich habe nur den Eindruck, dass viele einfach "falsch" lernen.
D.h. zum einen, dass sie sich bereits beim Lernen zu sehr vom Gesetz entfernen (man muss sich beim Lernen immer klar machen, was der normative Anknüpfungspunkt für das Gelernte ist, d.h. an welcher Stelle in der Klausur man das später mal darstellen würde); dann ist es natürlich vorprogrammiert, dass auch in der Klausur der Normbezug vernachlässigt wird.
Zum anderen muss man für sich herausfinden, welche Lernmethode für einen selbst am effizientesten ist. Versuche es einfach mal mit verschiedenen Lernmethoden (Lehrbücher durcharbeiten, nicht bloß durchlesen; eigene Skripten und/oder erstellen, am besten handschriftlich, und damit dann natürlich auch lernen; Vorlesungen besuchen bzw. online ansehen; in einer Gruppe lernen/Fälle lösen/diskutieren) und kombiniere diejenigen, die dir am besten helfen.
Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen. Gute Klausuren kann man zwar nur mit einem gewissen juristischen Verständnis schreiben. Umgekehrt schreibt aber nicht der beste Jurist automatisch auch die besten Klausuren. Daher auch permanent weiter (unter Examensbedingungen!) Klausuren schreiben und beobachten, ob bzw. welcher Fortschritt sich einstellt.
Nach meiner bisherigen Erfahrung beherrschen viele Examenskandidaten die Grundlagen nicht gut genug. Wichtig ist nicht, möglichst viele Problemkonstellationen auswendig zu lernen. Viel zentraler ist es, die Vorschriften und vor allem auch die systematischen Zusammenhänge auf einer sehr grundlegenden Ebene zu verstehen, zu wissen, was der Inhalt der einzelnen Vorschriften ist (insbesondere auch Definitionen) und welche Bedeutung sie haben. Wenn man dieses grundlegende Verständnis hat, erschließen sich die Probleme auch viel einfacher und häufig auch ohne dass man von dem Problem zuvor etwas gehört hat.
Zu den Grundlagen gehört auch, permanent möglichst eng am Gesetz zu arbeiten und das Gesetz auch richtig zu lesen und mundgerecht nach Tatbestandsmerkmalen abzuhandeln (und auch immer möglichst genau zu zitieren!). Viele Bearbeiter lösen sich zu sehr vom Gesetz, bewegen sich irgendwie im luftleeren Raum und sind dann auch meistens nicht besonders gut/klar strukturiert. Die einschlägigen Vorschriften sollten immer genannt werden und Ausgangspunkt der Argumentation sein (Wortlaut, Sinn und Zweck, Systematik, ggf. Historie).
Vor allem (aber nicht nur) im Strafrecht ist auch die Schwerpunktsetzung oft eine Herausforderung. Wenn man allerdings die Grundlagen beherrscht, spürt man eigentlich recht schnell, an welcher Stelle der Sachverhalt Probleme aufwirft und wo eben nicht. Die unproblematischen Stellen sollten dann auch in der gebotenen Kürze (d.h. in 1-2 Sätzen) im Feststellungsstil abgehandelt werden. An den Problempunkten dann natürlich nach allen Regeln der Kunst im Gutachtenstil und dabei vor allem strukturiert und klar arbeiten.
Schau dir am besten gut bewertete Examensklausuren an und achte darauf, welche Stellen kurz abgehandelt werden und wie vor allem auch die Feinstruktur der Argumentation bei den Problemen des Falls aussieht. Ich würde auch darauf achten, mir einen möglichst "juristischen" Sprachgebrauch anzueignen. Dafür empfiehlt sich vor allem die Lektüre von Gerichtsentscheidungen.
Hilfreich ist vielleicht auch, den Sachverhalt als (neben dem Gesetz) wichtigstes Hilfsmittel in der Klausur anzusehen. Deine Aufgabe in der Klausur besteht im Grunde genommen nur darin, jede Stelle aus dem Sachverhalt juristisch einzuordnen und dann strukturiert in einem Rechtsgutachten darzustellen. Das erste Examen ist insoweit m.E. noch sehr dankbar, weil die Sachverhalte (normalerweise) keine überflüssigen Aussagen enthalten und einen roten Faden aufweisen. Nimm dir hierzu vielleicht mal eine Klausur mit Lösung zur Hand und überlege dir zu jeder Angabe im Sachverhalt (mithilfe der Lösung), worauf der Klausurersteller damit hinauswollte. Auch hier läuft es letztendlich wieder darauf hinaus, dass man die juristischen Grundlagen beherrscht.
Bei den meisten Examenskandidaten sind schlechte/mittelmäßige Noten nicht auf mangelnden Einsatz beim Lernen zurückzuführen. Ich habe nur den Eindruck, dass viele einfach "falsch" lernen.
D.h. zum einen, dass sie sich bereits beim Lernen zu sehr vom Gesetz entfernen (man muss sich beim Lernen immer klar machen, was der normative Anknüpfungspunkt für das Gelernte ist, d.h. an welcher Stelle in der Klausur man das später mal darstellen würde); dann ist es natürlich vorprogrammiert, dass auch in der Klausur der Normbezug vernachlässigt wird.
Zum anderen muss man für sich herausfinden, welche Lernmethode für einen selbst am effizientesten ist. Versuche es einfach mal mit verschiedenen Lernmethoden (Lehrbücher durcharbeiten, nicht bloß durchlesen; eigene Skripten und/oder erstellen, am besten handschriftlich, und damit dann natürlich auch lernen; Vorlesungen besuchen bzw. online ansehen; in einer Gruppe lernen/Fälle lösen/diskutieren) und kombiniere diejenigen, die dir am besten helfen.
Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen. Gute Klausuren kann man zwar nur mit einem gewissen juristischen Verständnis schreiben. Umgekehrt schreibt aber nicht der beste Jurist automatisch auch die besten Klausuren. Daher auch permanent weiter (unter Examensbedingungen!) Klausuren schreiben und beobachten, ob bzw. welcher Fortschritt sich einstellt.
05.08.2022, 15:01
Die Und red dir nicht ein, nicht schlau genug zu sein. Du musst selbstbewusst in die Klausuren gehen.
Ich drück dir die Daumen!
Ich drück dir die Daumen!
08.08.2022, 10:59
lerngruppe und dort gemrinsam klausuren durchlösen
karteikarten anhand guter lehrbücher
klausuren im offiziellen uni kurs (examensnäher), 1x pro woche
auf verständnis und nicht auf auswendig lernen
gänge normren im kommentar aufarbeiten (schafft verständnis für anwendung)
karteikarten anhand guter lehrbücher
klausuren im offiziellen uni kurs (examensnäher), 1x pro woche
auf verständnis und nicht auf auswendig lernen
gänge normren im kommentar aufarbeiten (schafft verständnis für anwendung)
08.08.2022, 22:02
ich habe damals in Bayern auch hemmer gemacht. Fand das Niveau und die Beurteilung der Klausuren schärfer als im Examen. Daher erst einmal Kopf hoch.
Ich habe mir nach dem Rep ein halbes Jahr zum Lernen gegönnt. Skripten konsequent durchgearbeitet und noch mal die Klausuren (nicht geschrieben, sondern kurze Lösungsskizze erstellt und gecheckt). Ich habe im Studium keinen großen Einsatz gezeigt. Nur gelernt um kurz einen Schein zu schaffen und dann war auch schon gut. Das Rep war daher wichtig, aber auch da hätte man sicher mehr tun können. So war es dieses halbe Jahr mit 4-5 Stunden lernen. Hat am Ende gereicht ;) also wenn ich das schaffen konnte :D
Ich habe mir nach dem Rep ein halbes Jahr zum Lernen gegönnt. Skripten konsequent durchgearbeitet und noch mal die Klausuren (nicht geschrieben, sondern kurze Lösungsskizze erstellt und gecheckt). Ich habe im Studium keinen großen Einsatz gezeigt. Nur gelernt um kurz einen Schein zu schaffen und dann war auch schon gut. Das Rep war daher wichtig, aber auch da hätte man sicher mehr tun können. So war es dieses halbe Jahr mit 4-5 Stunden lernen. Hat am Ende gereicht ;) also wenn ich das schaffen konnte :D
20.08.2022, 13:24
Bei durchschnittlicher Intelligenz ist Jura ein totales Fleißfach und auch höhere Noten (8-10) lassen sich - erst recht mit SP gemeinsam - problemlos erreichen, wenn man genügend ackert.
21.08.2022, 12:39
(05.08.2022, 14:06)Landvogt schrieb: Zuerst solltest du deine Klausuren analysieren und schauen, welche Fehler bemängelt wurden. Ausgehend davon kannst du dann an deinen Fehlern arbeiten.
Nach meiner bisherigen Erfahrung beherrschen viele Examenskandidaten die Grundlagen nicht gut genug. Wichtig ist nicht, möglichst viele Problemkonstellationen auswendig zu lernen. Viel zentraler ist es, die Vorschriften und vor allem auch die systematischen Zusammenhänge auf einer sehr grundlegenden Ebene zu verstehen, zu wissen, was der Inhalt der einzelnen Vorschriften ist (insbesondere auch Definitionen) und welche Bedeutung sie haben. Wenn man dieses grundlegende Verständnis hat, erschließen sich die Probleme auch viel einfacher und häufig auch ohne dass man von dem Problem zuvor etwas gehört hat.
Zu den Grundlagen gehört auch, permanent möglichst eng am Gesetz zu arbeiten und das Gesetz auch richtig zu lesen und mundgerecht nach Tatbestandsmerkmalen abzuhandeln (und auch immer möglichst genau zu zitieren!). Viele Bearbeiter lösen sich zu sehr vom Gesetz, bewegen sich irgendwie im luftleeren Raum und sind dann auch meistens nicht besonders gut/klar strukturiert. Die einschlägigen Vorschriften sollten immer genannt werden und Ausgangspunkt der Argumentation sein (Wortlaut, Sinn und Zweck, Systematik, ggf. Historie).
Vor allem (aber nicht nur) im Strafrecht ist auch die Schwerpunktsetzung oft eine Herausforderung. Wenn man allerdings die Grundlagen beherrscht, spürt man eigentlich recht schnell, an welcher Stelle der Sachverhalt Probleme aufwirft und wo eben nicht. Die unproblematischen Stellen sollten dann auch in der gebotenen Kürze (d.h. in 1-2 Sätzen) im Feststellungsstil abgehandelt werden. An den Problempunkten dann natürlich nach allen Regeln der Kunst im Gutachtenstil und dabei vor allem strukturiert und klar arbeiten.
Schau dir am besten gut bewertete Examensklausuren an und achte darauf, welche Stellen kurz abgehandelt werden und wie vor allem auch die Feinstruktur der Argumentation bei den Problemen des Falls aussieht. Ich würde auch darauf achten, mir einen möglichst "juristischen" Sprachgebrauch anzueignen. Dafür empfiehlt sich vor allem die Lektüre von Gerichtsentscheidungen.
Hilfreich ist vielleicht auch, den Sachverhalt als (neben dem Gesetz) wichtigstes Hilfsmittel in der Klausur anzusehen. Deine Aufgabe in der Klausur besteht im Grunde genommen nur darin, jede Stelle aus dem Sachverhalt juristisch einzuordnen und dann strukturiert in einem Rechtsgutachten darzustellen. Das erste Examen ist insoweit m.E. noch sehr dankbar, weil die Sachverhalte (normalerweise) keine überflüssigen Aussagen enthalten und einen roten Faden aufweisen. Nimm dir hierzu vielleicht mal eine Klausur mit Lösung zur Hand und überlege dir zu jeder Angabe im Sachverhalt (mithilfe der Lösung), worauf der Klausurersteller damit hinauswollte. Auch hier läuft es letztendlich wieder darauf hinaus, dass man die juristischen Grundlagen beherrscht.
Bei den meisten Examenskandidaten sind schlechte/mittelmäßige Noten nicht auf mangelnden Einsatz beim Lernen zurückzuführen. Ich habe nur den Eindruck, dass viele einfach "falsch" lernen.
D.h. zum einen, dass sie sich bereits beim Lernen zu sehr vom Gesetz entfernen (man muss sich beim Lernen immer klar machen, was der normative Anknüpfungspunkt für das Gelernte ist, d.h. an welcher Stelle in der Klausur man das später mal darstellen würde); dann ist es natürlich vorprogrammiert, dass auch in der Klausur der Normbezug vernachlässigt wird.
Zum anderen muss man für sich herausfinden, welche Lernmethode für einen selbst am effizientesten ist. Versuche es einfach mal mit verschiedenen Lernmethoden (Lehrbücher durcharbeiten, nicht bloß durchlesen; eigene Skripten und/oder erstellen, am besten handschriftlich, und damit dann natürlich auch lernen; Vorlesungen besuchen bzw. online ansehen; in einer Gruppe lernen/Fälle lösen/diskutieren) und kombiniere diejenigen, die dir am besten helfen.
Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen. Gute Klausuren kann man zwar nur mit einem gewissen juristischen Verständnis schreiben. Umgekehrt schreibt aber nicht der beste Jurist automatisch auch die besten Klausuren. Daher auch permanent weiter (unter Examensbedingungen!) Klausuren schreiben und beobachten, ob bzw. welcher Fortschritt sich einstellt.
Toller Beitrag wie ist/war deine Herangehensweise beim 2. Examen?