04.08.2022, 20:23
In die GK, damit man Sachen allein zeichnen darf? Naja..
04.08.2022, 23:43
viele wollen zur sta und nur wenige erhalten die chance.
viel spaß euch mit euren chefs, den mandanten, den billables und dem mandatierungsdruck sowie der marktwirtschaft.
da kümmer ich mich gerne selbstbestimmt um die richtigen verbrecher und lasse bei den bagatellen auch mal 5 grade sein oder bitte eben auf die eine oder andere weise zur kasse. alles hat seinen preis und die wenigsten sind so harmlos.
viel spaß euch mit euren chefs, den mandanten, den billables und dem mandatierungsdruck sowie der marktwirtschaft.
da kümmer ich mich gerne selbstbestimmt um die richtigen verbrecher und lasse bei den bagatellen auch mal 5 grade sein oder bitte eben auf die eine oder andere weise zur kasse. alles hat seinen preis und die wenigsten sind so harmlos.
05.08.2022, 00:29
(04.08.2022, 23:43)Gast schrieb: viele wollen zur sta und nur wenige erhalten die chance.
viel spaß euch mit euren chefs, den mandanten, den billables und dem mandatierungsdruck sowie der marktwirtschaft.
da kümmer ich mich gerne selbstbestimmt um die richtigen verbrecher und lasse bei den bagatellen auch mal 5 grade sein oder bitte eben auf die eine oder andere weise zur kasse. alles hat seinen preis und die wenigsten sind so harmlos.
Wirklich Respekt vor jedem, der es schafft mit 5k netto auszukommen. Das habe ich einmal in meinem ersten Jahr als Anwalt 2013 verdient und wünsche es Niemandem.
05.08.2022, 00:30
Hier wird mal wieder tonnenweise Unfug von Frustrierten verbreitet. Wahnsinn!
05.08.2022, 01:18
05.08.2022, 04:52
(04.08.2022, 18:27)Gast schrieb: Dann wechsel die GK oder werde Richter. Staatsanwaltschaft ist (zumindest bei uns in NRW) echt kein Job, den man irgendwem wünscht.
Von peniblen Korrekturen habe ich tatsächlich noch nie gehört. Insgesamt aber natürlich Weisungsgebundenheit. Wenn diese in der Praxis nicht zum Zuge kommt, dann nur, weil sowieso schon alle Schäfchen ganz auf Linie getrimmt sind. Zumindest anfangs musst du auch jeden Entwurf abzeichnen lassen, kannst also nichtmals den hier erwähnten Pfandflaschendiebstahl eigenständig anklagen und wieder wie ein besser bezahlter Referendar.
Und ob due am Dienstag an irgendeinem entlegenenen Amtsgericht den Sitzungsdienst machen musst, erfährst du unter Umständen erst am Montag. Aber auch nur, wenn du dort bist und dein Postfach leerst. Insgesamt schränkt die weitgehende Papiergebundenheit ( zumindest hier bei uns; noch keine Digitalisierung) und enge zeitliche Taktung die Möglichkeit des Homeoffice schon aus praktischen Gründen ein.
Das Richteramt schlägt den Job bei der Staatsanwaltschaft in jeder Hinsicht. Für dich vermutlich besonders interessant dürfte die Unabhängigkeit sein. Staatsanwaltschaft ist nur für diejenigen, die es in das Richteramt nicht geschafft haben. Gegen diese Vorstellung wehren sich manche immer und bezeichnen sie als Irrglauben. Meinem Eindruck nach ist es aber schlichtweg richtig. Wenigste Ausnahme bestätigen wie immer die Regel.
In BW sind Richter und Staatsanwälte in einer Laufbahn, sodass es keine unterschiedlichen Anforderungen an die Einstellung gibt. Es gibt also keinen Kollegen bei uns, der bei der StA ist, weil er es in das Richteramt nicht geschafft hat…
05.08.2022, 10:02
In NRW sind die Notenanforderungen auch für beide gleich und meistens bewerben sich die Leute ja sowieso nur auf eines der beiden, zu sagen, es hätte als Richter nicht geklappt, finde ich ziemlich vermessen. Durch den Laufbahnwechsel habe ich Kenntnisse als Ri und als StA und in beiden Behörden sind mir Kollegen mit und ohne Doppel VB begegnet, was man aber natürlich nicht an der Arbeit merkt, sondern lediglich, weil man irgendwann mal beim Essen über die Examina spricht.
Beide Berufe haben Vor- und Nachteile, dass die StA dem Richterberuf unterlegen wäre, ist m.E. falsch.
Beide Berufe haben Vor- und Nachteile, dass die StA dem Richterberuf unterlegen wäre, ist m.E. falsch.
05.08.2022, 10:16
(05.08.2022, 10:02)Gast schrieb: In NRW sind die Notenanforderungen auch für beide gleich und meistens bewerben sich die Leute ja sowieso nur auf eines der beiden, zu sagen, es hätte als Richter nicht geklappt, finde ich ziemlich vermessen. Durch den Laufbahnwechsel habe ich Kenntnisse als Ri und als StA und in beiden Behörden sind mir Kollegen mit und ohne Doppel VB begegnet, was man aber natürlich nicht an der Arbeit merkt, sondern lediglich, weil man irgendwann mal beim Essen über die Examina spricht.
Beide Berufe haben Vor- und Nachteile, dass die StA dem Richterberuf unterlegen wäre, ist m.E. falsch.
Was sind denn die Vorteile der StA?
05.08.2022, 15:11
(05.08.2022, 10:16)Gast schrieb:(05.08.2022, 10:02)Gast schrieb: In NRW sind die Notenanforderungen auch für beide gleich und meistens bewerben sich die Leute ja sowieso nur auf eines der beiden, zu sagen, es hätte als Richter nicht geklappt, finde ich ziemlich vermessen. Durch den Laufbahnwechsel habe ich Kenntnisse als Ri und als StA und in beiden Behörden sind mir Kollegen mit und ohne Doppel VB begegnet, was man aber natürlich nicht an der Arbeit merkt, sondern lediglich, weil man irgendwann mal beim Essen über die Examina spricht.
Beide Berufe haben Vor- und Nachteile, dass die StA dem Richterberuf unterlegen wäre, ist m.E. falsch.
Was sind denn die Vorteile der StA?
Also mein Eindruck war, dass man mit doppel VB bei der StA ziemlich alleine ist (ist so 5 Jahre her), aber ist auch nicht so, als hätte man mit allen mal die Note verglichen... Gab aber natürlich auch Leute mit Vb-Gut etc. Aber lt dieser kleinen Anfrage der FDP sind die Anforderungen an die Note bei der StA schon geringer als bei den Gerichten, auch wenn die Zahlen zugegeben etwas älter sind.
Vorteile der StA und für mich damals entscheidend waren:
Gewünschtes Rechtsgebiet und großer Kollegenkreis/große Behörde, als Richter an einem AG mit 2-5 anderen Richtern, von denen ggf zwei nicht da und zwei unsympathisch wären, war für mich abschreckend.
05.08.2022, 15:43
(05.08.2022, 10:16)Gast schrieb:(05.08.2022, 10:02)Gast schrieb:In NRW sind die Notenanforderungen auch für beide gleich und meistens bewerben sich die Leute ja sowieso nur auf eines der beiden, zu sagen, es hätte als Richter nicht geklappt, finde ich ziemlich vermessen. Durch den Laufbahnwechsel habe ich Kenntnisse als Ri und als StA und in beiden Behörden sind mir Kollegen mit und ohne Doppel VB begegnet, was man aber natürlich nicht an der Arbeit merkt, sondern lediglich, weil man irgendwann mal beim Essen über die Examina spricht.
Beide Berufe haben Vor- und Nachteile, dass die StA dem Richterberuf unterlegen wäre, ist m.E. falsch.
Was sind denn die Vorteile der StA?
- fachliche Freiheit trotz „hierarchischer“ Behörde; ein Abteilungsleiter schaut sich deine einzelnen Verfügungen - nach der sehr sinnvollen Einarbeitungszeit - nicht mehr an
- zeitlich freie Gestaltung; wir „stempeln“ nicht, sodass ich kommen und gehen kann, wie ich möchte. Es bleibt Zeit für Sport und Freunde, man kann, wenn man vertieft ist, aber auch lange dranbleiben.
- abwechslungsreich; man sitzt nicht nur (!) im Büro. Man kann jederzeit zu Durchsuchungen/ geplanten Festnahmen gehen und ist mindestens ein Tag bei Gericht. Die Verhandlungen, gerade in erster Instanz am Landgericht, sind teilweise echt spannend.
- keine Zuarbeit für irgendeinen Partner; man arbeitet frei und unterschreibt nach außen von Tag eins an verantwortlich.
„Nachteil“ des Strafrechts, egal ob bei Gericht oder StA: Man arbeitet eher im Tatsächlichen als im Rechtlichen; wenn der Sachverhalt mal festgestellt ist, ist die rechtliche Würdigung in aller Regel denkbar einfach. Das mag in anderen Rechtsgebieten wirklich anders sein! Wenn man gerne vertieft juristisch arbeitet, darf man auf keinen Fall bei der Staatsanwaltschaft beginnen wollen!