03.08.2022, 08:37
Hallo,
ich stehe nun, nachdem ich das zweite Examen absolviert habe, vor dem Berufseinstieg. Tendenziell zieht es mich in die öffentliche Verwaltung. Grundsätzlich möchte ich dann auch schnell verbeamtet werden. Ziemlich klar ist jedoch, dass ich an meinem aktuellen Wohnort nicht dauerhaft bleiben werde. Die nächsten zwei bis drei Jahre werde ich aber definitiv dort wohnen bleiben.
Nun stellt sich für mich folgende Frage: Wäre eine Verbeamtung in einem Landesministerium dann mit Nachteilen für die spätere berufliche Laufbahn verbunden? Die Chance ist sehr hoch, dass ich nach ca. drei Jahren entweder das Ministerium oder sogar das Bundesland wechseln werde. Auch ein Wechsel in die Justiz wäre denkbar. Grundsätzlich möchte ich mir eben alle Optionen offenhalten. Verbaue oder erschwere ich mir mit einer Verbeamtung im Landesministerium möglicherweise spätere berufliche Optionen? Schließlich muss der Dienstherr anderen Verwendungen (Abordnungen, Versetzungen) zustimmen.
Wesentlicher Grund für mich, möglichst schnell verbeamtet zu werden, ist das Gehalt. Selbst nach Abzug der Krankenversicherung liegt das Netto-Gehalt doch erheblich über dem einer TV-L-Anstellung.
Ich bin über jeden Hinweis oder Ratschlag dankbar!
ich stehe nun, nachdem ich das zweite Examen absolviert habe, vor dem Berufseinstieg. Tendenziell zieht es mich in die öffentliche Verwaltung. Grundsätzlich möchte ich dann auch schnell verbeamtet werden. Ziemlich klar ist jedoch, dass ich an meinem aktuellen Wohnort nicht dauerhaft bleiben werde. Die nächsten zwei bis drei Jahre werde ich aber definitiv dort wohnen bleiben.
Nun stellt sich für mich folgende Frage: Wäre eine Verbeamtung in einem Landesministerium dann mit Nachteilen für die spätere berufliche Laufbahn verbunden? Die Chance ist sehr hoch, dass ich nach ca. drei Jahren entweder das Ministerium oder sogar das Bundesland wechseln werde. Auch ein Wechsel in die Justiz wäre denkbar. Grundsätzlich möchte ich mir eben alle Optionen offenhalten. Verbaue oder erschwere ich mir mit einer Verbeamtung im Landesministerium möglicherweise spätere berufliche Optionen? Schließlich muss der Dienstherr anderen Verwendungen (Abordnungen, Versetzungen) zustimmen.
Wesentlicher Grund für mich, möglichst schnell verbeamtet zu werden, ist das Gehalt. Selbst nach Abzug der Krankenversicherung liegt das Netto-Gehalt doch erheblich über dem einer TV-L-Anstellung.
Ich bin über jeden Hinweis oder Ratschlag dankbar!
03.08.2022, 09:27
(03.08.2022, 08:37)Gast schrieb: Hallo,
ich stehe nun, nachdem ich das zweite Examen absolviert habe, vor dem Berufseinstieg. Tendenziell zieht es mich in die öffentliche Verwaltung. Grundsätzlich möchte ich dann auch schnell verbeamtet werden. Ziemlich klar ist jedoch, dass ich an meinem aktuellen Wohnort nicht dauerhaft bleiben werde. Die nächsten zwei bis drei Jahre werde ich aber definitiv dort wohnen bleiben.
Nun stellt sich für mich folgende Frage: Wäre eine Verbeamtung in einem Landesministerium dann mit Nachteilen für die spätere berufliche Laufbahn verbunden? Die Chance ist sehr hoch, dass ich nach ca. drei Jahren entweder das Ministerium oder sogar das Bundesland wechseln werde. Auch ein Wechsel in die Justiz wäre denkbar. Grundsätzlich möchte ich mir eben alle Optionen offenhalten. Verbaue oder erschwere ich mir mit einer Verbeamtung im Landesministerium möglicherweise spätere berufliche Optionen? Schließlich muss der Dienstherr anderen Verwendungen (Abordnungen, Versetzungen) zustimmen.
Wesentlicher Grund für mich, möglichst schnell verbeamtet zu werden, ist das Gehalt. Selbst nach Abzug der Krankenversicherung liegt das Netto-Gehalt doch erheblich über dem einer TV-L-Anstellung.
Ich bin über jeden Hinweis oder Ratschlag dankbar!
Da solltest Du Dir keinen Kopf machen, allerdings wirkt es schon etwas naiv, wie selbstverständlich Du davon ausgehst, dass Du all die von Dir angestrebten Beamtenpositionen auch bekommst. Bei den Auswahlverfahren ist die Note nicht entscheidend. Ich habe selbst (oberes befriedigend+gut+Diss) div. AC erlebt, in denen keiner von uns genommen wurde.
Inzwischen bin ich seit längerer Zeit in einer Bundesbehörde und wir bekommen öfter Wechsel aus einem Land, zuletzt z.B. einen Staatsanwalt aus einem anderen Bundesland,der jetzt dann eben Bundesbeamter wird. Tatsächlich funktioniert das bei uns wohl organisatorische noch einfacher als Wechsel aus der Wirtschaft.
03.08.2022, 09:37
Danke für die Antwort. Und herzlichen Glückwunsch zu deinen Leistungen.
Ich weiß nicht, wie du darauf kommst, ich gehe wie selbstverständlich davon aus, diese oder jene Beamtenstelle zu bekommen. Ich werde aus persönlichen Gründen später den Wohnort wechseln. Wenn ich im öD bleiben möchte, stellte sich mir die Frage, ob eine Verbeamtung den Jobwechsel erschweren könnte bzw. ob eine Tarifanstellung mehr Flexibilität erlauben würde. That‘s it.
Ich weiß nicht, wie du darauf kommst, ich gehe wie selbstverständlich davon aus, diese oder jene Beamtenstelle zu bekommen. Ich werde aus persönlichen Gründen später den Wohnort wechseln. Wenn ich im öD bleiben möchte, stellte sich mir die Frage, ob eine Verbeamtung den Jobwechsel erschweren könnte bzw. ob eine Tarifanstellung mehr Flexibilität erlauben würde. That‘s it.
03.08.2022, 09:48
Mit einem gut hat er halt deine Gedanken gelesen :-)
03.08.2022, 09:53
(03.08.2022, 09:37)Gast schrieb: Danke für die Antwort. Und herzlichen Glückwunsch zu deinen Leistungen.
Ich weiß nicht, wie du darauf kommst, ich gehe wie selbstverständlich davon aus, diese oder jene Beamtenstelle zu bekommen. Ich werde aus persönlichen Gründen später den Wohnort wechseln. Wenn ich im öD bleiben möchte, stellte sich mir die Frage, ob eine Verbeamtung den Jobwechsel erschweren könnte bzw. ob eine Tarifanstellung mehr Flexibilität erlauben würde. That‘s it.
Kein Grund, Dich angegriffen zu fühlen. Es ging auch nur darum zu zeigen, dass selbst zwei VB (die ich ja nicht habe), nicht automatisch ausreichen.
Du hattest geschrieben, dass Du das Land oder Ministerium wechseln willst, obwohl Du noch nicht Mal angefangen hast. Daher wollte ich darauf hinweisen,dass es kein Selbstläufer ist 1. überhaupt die Stelle zu bekommen und 2. die spätere Wechselstelle. Auch wenn wir, wie geschrieben, öfter Landesbeamte "bekommen", habe ich im persönlichen Umfeld jmd., bei dem die Wegbewerbung ins Nachbarland nicht geklappt hat. Er hat da das AC, anders als in NRW nicht bestanden. Derjenige pendelt jetzt eben länger ins Nachbarland, wo er hingezogen ist (allerdings gibt es bei den meisten Behörden mehr oder weniger großzügige mobile Office Regelungen).
03.08.2022, 09:53
(03.08.2022, 09:37)Gast schrieb: Danke für die Antwort. Und herzlichen Glückwunsch zu deinen Leistungen.
Ich weiß nicht, wie du darauf kommst, ich gehe wie selbstverständlich davon aus, diese oder jene Beamtenstelle zu bekommen. Ich werde aus persönlichen Gründen später den Wohnort wechseln. Wenn ich im öD bleiben möchte, stellte sich mir die Frage, ob eine Verbeamtung den Jobwechsel erschweren könnte bzw. ob eine Tarifanstellung mehr Flexibilität erlauben würde. That‘s it.
Kein Grund, Dich angegriffen zu fühlen. Es ging auch nur darum zu zeigen, dass selbst zwei VB (die ich ja nicht habe), nicht automatisch ausreichen.
Du hattest geschrieben, dass Du das Land oder Ministerium wechseln willst, obwohl Du noch nicht Mal angefangen hast. Daher wollte ich darauf hinweisen,dass es kein Selbstläufer ist 1. überhaupt die Stelle zu bekommen und 2. die spätere Wechselstelle. Auch wenn wir, wie geschrieben, öfter Landesbeamte "bekommen", habe ich im persönlichen Umfeld jmd., bei dem die Wegbewerbung ins Nachbarland nicht geklappt hat. Er hat da das AC, anders als in NRW nicht bestanden. Derjenige pendelt jetzt eben länger ins Nachbarland, wo er hingezogen ist (allerdings gibt es bei den meisten Behörden mehr oder weniger großzügige mobile Office Regelungen).
03.08.2022, 09:54
(03.08.2022, 09:53)Gast schrieb:(03.08.2022, 09:37)Gast schrieb: Danke für die Antwort. Und herzlichen Glückwunsch zu deinen Leistungen.
Ich weiß nicht, wie du darauf kommst, ich gehe wie selbstverständlich davon aus, diese oder jene Beamtenstelle zu bekommen. Ich werde aus persönlichen Gründen später den Wohnort wechseln. Wenn ich im öD bleiben möchte, stellte sich mir die Frage, ob eine Verbeamtung den Jobwechsel erschweren könnte bzw. ob eine Tarifanstellung mehr Flexibilität erlauben würde. That‘s it.
Kein Grund, Dich angegriffen zu fühlen. Es ging auch nur darum zu zeigen, dass selbst zwei VB (die ich ja nicht habe), nicht automatisch ausreichen.
Du hattest geschrieben, dass Du das Land oder Ministerium wechseln willst, obwohl Du noch nicht Mal angefangen hast. Daher wollte ich darauf hinweisen,dass es kein Selbstläufer ist 1. überhaupt die Stelle zu bekommen und 2. die spätere Wechselstelle. Auch wenn wir, wie geschrieben, öfter Landesbeamte "bekommen", habe ich im persönlichen Umfeld jmd., bei dem die Wegbewerbung ins Nachbarland nicht geklappt hat. Er hat da das AC, anders als in NRW nicht bestanden. Derjenige pendelt jetzt eben länger ins Nachbarland, wo er hingezogen ist (allerdings gibt es bei den meisten Behörden mehr oder weniger großzügige mobile Office Regelungen).
Also einfach bewerben, wenn Du etwas Interessantes findest.
03.08.2022, 13:20
(03.08.2022, 09:27)Gast schrieb:(03.08.2022, 08:37)Gast schrieb: Hallo,
ich stehe nun, nachdem ich das zweite Examen absolviert habe, vor dem Berufseinstieg. Tendenziell zieht es mich in die öffentliche Verwaltung. Grundsätzlich möchte ich dann auch schnell verbeamtet werden. Ziemlich klar ist jedoch, dass ich an meinem aktuellen Wohnort nicht dauerhaft bleiben werde. Die nächsten zwei bis drei Jahre werde ich aber definitiv dort wohnen bleiben.
Nun stellt sich für mich folgende Frage: Wäre eine Verbeamtung in einem Landesministerium dann mit Nachteilen für die spätere berufliche Laufbahn verbunden? Die Chance ist sehr hoch, dass ich nach ca. drei Jahren entweder das Ministerium oder sogar das Bundesland wechseln werde. Auch ein Wechsel in die Justiz wäre denkbar. Grundsätzlich möchte ich mir eben alle Optionen offenhalten. Verbaue oder erschwere ich mir mit einer Verbeamtung im Landesministerium möglicherweise spätere berufliche Optionen? Schließlich muss der Dienstherr anderen Verwendungen (Abordnungen, Versetzungen) zustimmen.
Wesentlicher Grund für mich, möglichst schnell verbeamtet zu werden, ist das Gehalt. Selbst nach Abzug der Krankenversicherung liegt das Netto-Gehalt doch erheblich über dem einer TV-L-Anstellung.
Ich bin über jeden Hinweis oder Ratschlag dankbar!
Da solltest Du Dir keinen Kopf machen, allerdings wirkt es schon etwas naiv, wie selbstverständlich Du davon ausgehst, dass Du all die von Dir angestrebten Beamtenpositionen auch bekommst. Bei den Auswahlverfahren ist die Note nicht entscheidend. Ich habe selbst (oberes befriedigend+gut+Diss) div. AC erlebt, in denen keiner von uns genommen wurde.
Inzwischen bin ich seit längerer Zeit in einer Bundesbehörde und wir bekommen öfter Wechsel aus einem Land, zuletzt z.B. einen Staatsanwalt aus einem anderen Bundesland,der jetzt dann eben Bundesbeamter wird. Tatsächlich funktioniert das bei uns wohl organisatorische noch einfacher als Wechsel aus der Wirtschaft.
Die Situation ist zwar anders als bei Richtern und Staatsanwälten, wo es (fast) garantiert ist, mit entsprechenden Noten genommen zu werden. Dafür gibt es aber auch deutlich mehr Ausschreibungen. Wer sich vornimmt, in Bayern Beamter zu werden, muss dann notfalls in drei Monaten fünf Assessmentcenter durchziehen, aber dann klappt es auch, jedenfalls wenn man sich halbwegs präsentieren kann.
Insofern ist es keinesfalls naiv, anzunehmen, dass die Verbeamtung in einem bestimmten Bundesland erreicht wird. Nur halt nicht sofort die Traumstelle. Aber das ist beim höheren Justizdienst nicht anders, da wird man in einigen Bundesländern auch an den Arsch der Welt geschickt.
03.08.2022, 14:17
Die Situation ist zwar anders als bei Richtern und Staatsanwälten, wo es (fast) garantiert ist, mit entsprechenden Noten genommen zu werden. Dafür gibt es aber auch deutlich mehr Ausschreibungen. Wer sich vornimmt, in Bayern Beamter zu werden, muss dann notfalls in drei Monaten fünf Assessmentcenter durchziehen, aber dann klappt es auch, jedenfalls wenn man sich halbwegs präsentieren kann.
Insofern ist es keinesfalls naiv, anzunehmen, dass die Verbeamtung in einem bestimmten Bundesland erreicht wird. Nur halt nicht sofort die Traumstelle. Aber das ist beim höheren Justizdienst nicht anders, da wird man in einigen Bundesländern auch an den Arsch der Welt geschickt.
Das war wohl nicht der Punkt des Vorposters. Der TE ist jetzt gerade dabei sich für die erste Stelle zu bewerben und überlegt sich schon das nächste Ministerium bzw. Bundesland ohne schon im ersten zu sein. Für den ersten Job hat man auch durchaus viel Zeit für mehrere Bewerbungstermine. Bei einem Wechsel in ein ggf. weiter entferntes Bundesland ist es im Joballtag auch nicht unbedingt immer möglich, an den passenden Terminen frei zu bekommen, besonders falls noch An- und Abreisetage dazu kommen. Abgesehen davon,dass man eventuell fachliche bzw örtliche Präferenzen hat. Auch kann man idR nicht einfach z.B. von A15/A15 HH nach A14/15 Berlin wechseln. Auf einem Einstiegsposten A13 macht man das AC nochmal, wird genommen,wenn man besteht und bekommt entsprechende Erfahrung bei Besoldung und Probezeit anerkannt.Das ist unproblematisch, wenn man bestanden hat.
Aber letztlich hat der TE nicht nach der Praxis oder den Problemen gefragt, sondern ob es beruflich nachteilig ist. Das ist es, wenn man die verbundenen Probleme meistert, definitiv nicht.
Insofern ist es keinesfalls naiv, anzunehmen, dass die Verbeamtung in einem bestimmten Bundesland erreicht wird. Nur halt nicht sofort die Traumstelle. Aber das ist beim höheren Justizdienst nicht anders, da wird man in einigen Bundesländern auch an den Arsch der Welt geschickt.
Das war wohl nicht der Punkt des Vorposters. Der TE ist jetzt gerade dabei sich für die erste Stelle zu bewerben und überlegt sich schon das nächste Ministerium bzw. Bundesland ohne schon im ersten zu sein. Für den ersten Job hat man auch durchaus viel Zeit für mehrere Bewerbungstermine. Bei einem Wechsel in ein ggf. weiter entferntes Bundesland ist es im Joballtag auch nicht unbedingt immer möglich, an den passenden Terminen frei zu bekommen, besonders falls noch An- und Abreisetage dazu kommen. Abgesehen davon,dass man eventuell fachliche bzw örtliche Präferenzen hat. Auch kann man idR nicht einfach z.B. von A15/A15 HH nach A14/15 Berlin wechseln. Auf einem Einstiegsposten A13 macht man das AC nochmal, wird genommen,wenn man besteht und bekommt entsprechende Erfahrung bei Besoldung und Probezeit anerkannt.Das ist unproblematisch, wenn man bestanden hat.
Aber letztlich hat der TE nicht nach der Praxis oder den Problemen gefragt, sondern ob es beruflich nachteilig ist. Das ist es, wenn man die verbundenen Probleme meistert, definitiv nicht.
03.08.2022, 15:29
Habe Bekannte, die mit zwei ausreichenden Examina in Bundes- und Landesbehörden arbeiten. Examensnoten sind nicht alles, manchmal gibt es eben andere Gründe einen Bewerber nicht zu nehmen. Daher bitte nicht von den Posts hier irritieren lassen.