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  3. Formulierungen für die Klausuren auswendig lernen - aber welche?
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Formulierungen für die Klausuren auswendig lernen - aber welche?
Gast
Gast
 
#1
02.08.2022, 17:56
Moin,

man hört immer wieder, man solle die nötigen Formulierungen auswendig lernen, die man in den Examensklausuren sicher beherrschen muss. Ich würde gern mal wissen, welche ihr denn so auswendig gelernt habt? Ich bin am Anfang der Lernphase und seh den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr, wenn ich mir so die Kaiserskripte mit ihren 1000 Formulierungsvorschlägen anschaue..
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NRWeee
Junior Member
**
Beiträge: 7
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2022
#2
02.08.2022, 18:15
Also hab zwar erst meine schriftlichen Ergebnisse bekommen, aber ganz ehrlich…ich hab tausende Karteikarten mit iwelchen Formulierungen gemacht und merken kann man es sich eh nicht :/ 

was halt notwendig ist , sind Tenorierungen und Anträge. Den Rest was Kaiser so an Formulierungen anbietet ist zwar schön, aber das kann man nicht im Gedächtnis behalten und ist wohl unökonomisch…kann alle Formulierungen zur Erledigung auswendig lernen und schöne Überleitungen etc. Und hast dann nen Durchgang wie bei mir ohne Erledigungen, ohne Vollstreckungsrecht und Joa hast am
Ende keine Formulierung gebraucht iwie…
Also ich würde wohl nur Tenor & Anträge und in der Anklage halt Vorallem die richtigen zusätzlichen Anträge machen. Ist ja eh Glücksspiel was drankommt oder was der Korrektor hören will
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Gast
Gast
 
#3
02.08.2022, 19:35
Die Formulierungen beziehungsweise obersätze zu den wichtigsten Standardkonstellationen sollte man sich schon reinprügeln. So bin ich ganz gut gefahren. Die Formulierungen im Kaiser – Skript sind ja auch nur Hilfestellung und nicht zum Auswendiglernen da.
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Kenner
Gast
 
#4
02.08.2022, 19:39
Ganz ehrlich spar dir die Zeit! Die Def. die du im Examen brauchst, kommt eh nicht dran.
Wie hat es der Repetitor immer so schön gesagt: Der gute Jurist leitet sich die Def. selbständig aus dem Gesetz ab.
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Gast
Gast
 
#5
02.08.2022, 19:47
(02.08.2022, 19:39)Kenner schrieb:  Ganz ehrlich spar dir die Zeit! Die Def. die du im Examen brauchst, kommt eh nicht dran.
Wie hat es der Repetitor immer so schön gesagt: Der gute Jurist leitet sich die Def. selbständig aus dem Gesetz ab.
Totaler Quatsch. Wie willst du dir den Obersatz zur Erledigung o. zur Einziehungsklage aus dem Gesetz ableiten?? Geht nicht. Ein paar Dinger muss man sich einprägen.
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Diesdasananas
Junior Member
**
Beiträge: 41
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2022
#6
03.08.2022, 09:36
Das einzige, was ich hilfreich fand, waren die Obersätze für Revisionsklausuren „Auswendig zu lernen“. Aber auch eher deswegen, weil ich so erst richtig verstanden habe, was ich da tatsächlich prüfe, statt ohne Zusammenhang die Klassiker Probleme abzuhandeln. Da gab es einige gute Vorschläge im Kaiserseminar. 
Ansonsten halte ich das für keine gute Idee und würde mich meinen Vorrednern anschließen. 
Bestimmte Formulierungen kommen ohnehin von allein durch Schreiben von Klausuren. Bei einem 80V Beschluss muss man früher oder später nicht mehr drüber nachdenken, wie der OBS lautet. So ging es mir jedenfalls.
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Gast
Gast
 
#7
08.08.2022, 11:01
rubrum tenor und genereller aufbaub reicht

das kommt mit karteikarten und klausurübung aber von selbst. vieles steht zum tenor sogar im kommentar als formulierhilfe
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