01.08.2022, 14:33
Hi Leute. Habe mal da eine Frage an euch. Wo in der Klausur fügt ihr denn die Begeleitverfugung ein?
Habe in der Examensklausur folgenden Aufbau gewählt
A: Begeleitverfugung
B: Materiell rechtliches Gutachten
C: Prozessuales Gutachten
D: Anklage
Nach Einsichtnahme in die Examensklausur wurde dieser Aufbau bemängelt. Die Begeleitverfugung gehöre erst nach dem A-Gutachten in die Klausur. Jetzt weiß ich nicht wie ich denn eine STA Klausur aufbauen soll. Der Korrektur hat lediglich gesagt dass die Begeleitverfugung nach dem Materiell-rechtlichten Teil kommen soll. Er hat aber nicht geschrieben wo genau die Begeleitverfugung in der Klausur zu verorten ist.
Kann mir jemand von euch sagen, wohin die Begleitverfugung in die STA Klausur kommt?
Habe in der Examensklausur folgenden Aufbau gewählt
A: Begeleitverfugung
B: Materiell rechtliches Gutachten
C: Prozessuales Gutachten
D: Anklage
Nach Einsichtnahme in die Examensklausur wurde dieser Aufbau bemängelt. Die Begeleitverfugung gehöre erst nach dem A-Gutachten in die Klausur. Jetzt weiß ich nicht wie ich denn eine STA Klausur aufbauen soll. Der Korrektur hat lediglich gesagt dass die Begeleitverfugung nach dem Materiell-rechtlichten Teil kommen soll. Er hat aber nicht geschrieben wo genau die Begeleitverfugung in der Klausur zu verorten ist.
Kann mir jemand von euch sagen, wohin die Begleitverfugung in die STA Klausur kommt?
01.08.2022, 14:36
Habe die immer nach A und B-Gutachten vor der Anklage gebracht. Weil ich erst nach dem Gutachten weiß, was ich ueberhaupt verfügen möchte und sich danach die Anklage richtet.
01.08.2022, 14:38
Da gibt es sicher auch wieder regionale Besonderheiten.
Ich würde sie hinter die Anklage packen, oder ggf. noch nach dem prozessualen Gutachten. Denn die Vfg. nimmt doch Punkte auf, die du erst in den Gutachten B abprüfst.
Ich würde sie hinter die Anklage packen, oder ggf. noch nach dem prozessualen Gutachten. Denn die Vfg. nimmt doch Punkte auf, die du erst in den Gutachten B abprüfst.
01.08.2022, 15:09
Rein logisch: erst a+b- Gutachten, dann Verfügung und dann die Anklage. Alles andere ergibt - unabhängig der Region - m.E. keinen Sinn.
Das Gutachten beinhaltet deine gedanklichen Vorüberlegungen, aus denen der praktische Teil resultieren soll. Mit der Verfügung gibst du in der Akte Anweisung, was mit deiner Anklage zu passieren hat.
Das Gutachten beinhaltet deine gedanklichen Vorüberlegungen, aus denen der praktische Teil resultieren soll. Mit der Verfügung gibst du in der Akte Anweisung, was mit deiner Anklage zu passieren hat.