30.07.2022, 19:09
30.07.2022, 21:14
30.07.2022, 22:43
30.07.2022, 23:00
Ich glaube immer noch das ist Schleichwerbung vom Bamf, weil sie neue Mitarbeiter brauchen. Gibt es wieder Ausschreibungen?
30.07.2022, 23:25
Wer arbeitet bitte für A9 39 h??
30.07.2022, 23:47
30.07.2022, 23:48
30.07.2022, 23:52
Wahrscheinlich muss man davon 500 Euro für die private KV blechen und dann ist das nicht so viel
und ein Mitarbeiter vom Bamf hat mir im AC für hD in diesem gestellten Gespräch mal gesagt, dass er Angestellter besser findet als Beamter, weil man als Beamter überall hin versetzt werden kann.
Als Angestellter kann man sich auf die Hinterbeine stellen und in Nürnberg bei seiner Eigentumswohnung bleiben.
und ein Mitarbeiter vom Bamf hat mir im AC für hD in diesem gestellten Gespräch mal gesagt, dass er Angestellter besser findet als Beamter, weil man als Beamter überall hin versetzt werden kann.
Als Angestellter kann man sich auf die Hinterbeine stellen und in Nürnberg bei seiner Eigentumswohnung bleiben.
31.07.2022, 21:18
(30.07.2022, 13:03)Meerjungfraumann und Blaubarschbube vereint schrieb:(30.07.2022, 02:37)Gast schrieb: Also ich habe selber Vorstellungsgespräche beim Bamf gemacht und wurde mit ähnlichen Noten nicht genommen als Entscheider. Hab mal gehört man muss vorher als Anwalt im Asylrecht gearbeitet haben oder ähnliches.
Erfolgsquote beim Bamf kenne ich, haben sie mir im Vorstellungsgespräch gesagt nachdem ich falsch geraten hatte. Es ist fast keine Klage gegen das Bamf erfolgreich wie bei fast jeder Klage gegen Behörden vorm VG.
Der Hinweis auf die Erfolgsquote des BAMF bzw. die weitgehende "Gerichtsfestigkeit" ihrer Entscheidungen ist m.E. leider nicht korrekt. Sowohl nach meiner eigenen richterlichen Erfahrung nebst Nahbereichsempirie der Kollegen, aber auch auf Basis der hierfür zugänglichen Daten. Hier nur ein kurzes Beispiel aus einer Berechnung der Fragesteller in einer kleinen Anfrage im BT (Drucksache 19/28109, S. 1 f.).
Gegen 75 Prozent aller ablehnenden BAMF-Bescheide wurde im Jahr 2019 geklagt. Fast die Hälfte aller Asylklagen (44,7 Prozent) endete 2019 mit einer „sonstigen Verfahrenserledigung“, z. B. wenn Verfahren von mehreren Familienangehörigen zusammengelegt werden, wenn eine Klage nicht weiterverfolgt oder wenn ein Schutzstatus im Einvernehmen mit dem BAMF in Abänderung des Ursprungsbescheides erteilt wird. „Sonstige Verfahrenserledigungen“ erfolgen nicht etwa überwiegend in Fällen mit schlechten Erfolgsaussichten, die wichtigsten Herkunftsländer hierbei waren: Afghanistan, Syrien, Nigeria und Irak. Auch wenn ein Gericht entscheidet, dass das Asylverfahren in Deutschland durchgeführt werden muss, gilt dies z. B. als „sonstige Erledigung“
Werden diese formellen Erledigungen außer Betracht gelassen und nur tatsächlich inhaltliche Entscheidungen der Gerichte betrachtet, ergibt sich nach Berechnung der Fragestellenden eine bereinigte Erfolgsquote von Asylsuchenden im Klageverfahren im Jahr 2019 in Höhe von 26,4 Prozent – das BAMF gibt dem-gegenüber eine Aufhebungsquote in Höhe von nur knapp 15 Prozent an („Gerichtsstatistik 2019“, Meldung vom 30. März 2020). Bei afghanischen Geflüchteten lag die bereinigte Erfolgsquote im Klageverfahren 2019 bei 48,7 Prozent, d. h., fast jeder zweite Bescheid erwies sich nach einer gerichtlichen Überprüfung als falsch.
Dazu muss ich mal ein paar Dinge loswerden:
1. Für unsere Außenstelle ist idR immer dasselbe Gericht und dort für bestimmte Länder immer der gleiche Einzelrichter zuständig. Der beruft sich stets auf ein (veraltetes) Statement vom AA, wenn er unsere Bescheide aufhebt. Das Problem ist nur, dass das AA für einen Fall am VG keine neue Stellungnahme veranlasst, auch nicht einfach so für das BAMF. Wir vertreten auch in Zukunft unsere Rechtsauffassung und hoffen, dass wir mal einen Fall vor den VGH bekommen und dann das AA mal aktiv wird und seinen Bericht an die Realität anpasst.
2. Oftmals liegen neue Erkenntnisse erst am letzten Tag der mündlichen Verhandlung vor, zB ein Taufschein. Unsere Prozessabteilung betreut aber kleine Einzelfälle kaum, sodass wir uns halt aufheben lassen.
3. Am Ende ist es auch oft eine Frage, ob man dem Vortrag des Antragstellers glaubt oder nicht. Ein Entscheider, der sich in seinen Ländern auskennt, weiß, wann man ihm Mist erzählt. Der Richter hat aber gar nicht die Zeit, für ihn an sich irrelevantes Fachwissen zu erwerben und lässt sich eben dann einen Bären aufbinden.
04.08.2022, 23:48
summe aus 13 und man kann im bamf auch auf a13 einsteigen. lohnt noch mehr