07.09.2021, 19:27
(07.09.2021, 16:39)Brunette.Godess schrieb:(07.09.2021, 16:17)Gast schrieb:(07.09.2021, 14:30)guga schrieb: in Bawü kriegt man das Versorgungswerk ausgezahlt bei Austritt
RLP auch. Nur die Kohle an die Rente zu geben hat nicht geklappt. Jetzt fehlt mir halt ein Jahr...
Was habt ihr nach dem Austritt gemacht? Also beruflich?
Nun, erstmal ALG I abfeiern. Ehemalige FWW-Anwälte haben es schwer.
07.09.2021, 19:37
Wie ist es denn beim Versorgungswerk nrw? Ich wollte jetzt nach zwei Jahren in die Behörde wechseln und ich dachte bisher, dass ich einen Großteil meiner Einzahlungen zurückbekomme. Aus der Satzung lese ich nichts ausdrückliches über eine Anwartschaftszeit.
08.09.2021, 10:30
(07.09.2021, 19:37)GastP schrieb: Wie ist es denn beim Versorgungswerk nrw? Ich wollte jetzt nach zwei Jahren in die Behörde wechseln und ich dachte bisher, dass ich einen Großteil meiner Einzahlungen zurückbekomme. Aus der Satzung lese ich nichts ausdrückliches über eine Anwartschaftszeit.
Schließe mich den Vorrednern an, unter 5 Jahre geht nichts. Alles weg, Neustart bei 0
08.09.2021, 10:51
(08.09.2021, 10:30)Black Sizequeen schrieb:(07.09.2021, 19:37)GastP schrieb: Wie ist es denn beim Versorgungswerk nrw? Ich wollte jetzt nach zwei Jahren in die Behörde wechseln und ich dachte bisher, dass ich einen Großteil meiner Einzahlungen zurückbekomme. Aus der Satzung lese ich nichts ausdrückliches über eine Anwartschaftszeit.
Schließe mich den Vorrednern an, unter 5 Jahre geht nichts. Alles weg, Neustart bei 0
Quatsch!
Selbst bei der Rentenversicherung kannst du Auszahlung beantragen, wenn Du die Anwartschaft von 60 Monaten nicht erfüllt hast und vorher ins Versorgungswerk wechselst!
08.09.2021, 13:13
Es machen sich hier einige wirklich zu viele Gedanken.
Der Mandant bringt die Unterlagen nicht? Frist setzen und ihn über die Konsequenzen aufklären und wenn er sie dennoch nicht bringt, sein verschissenes Problem. Ich bin nicht der Babysitter.
Fristen hält man gut im Auge, wenn man mit Vorfristen arbeitet, ich trage mir immer eine für 7 Tage ein. Ansonsten kann man Fristen auch mal verlängern lassen, z.B. wegen Arbeitsüberlastung das geht immer.
Verantwortung gegenüber dem Mandanten? Nur soweit meine Pflichten tatsächlich reichen. Wenn es der Mandant nicht hinbekommt mit zu arbeiten, dann ist das sein Problem.
Macht euch das Leben doch nicht so schwer. Der Mandant ist Mittel zum Zweck um Geld zu verdienen und nicht das Lebensprojekt. Generell gilt, wenn man den Mandant aufklärt und keine Fristen verpasst, dann kann einem keiner was. Und außerdem gibts noch die Berufshaftpflicht.
Der Mandant bringt die Unterlagen nicht? Frist setzen und ihn über die Konsequenzen aufklären und wenn er sie dennoch nicht bringt, sein verschissenes Problem. Ich bin nicht der Babysitter.
Fristen hält man gut im Auge, wenn man mit Vorfristen arbeitet, ich trage mir immer eine für 7 Tage ein. Ansonsten kann man Fristen auch mal verlängern lassen, z.B. wegen Arbeitsüberlastung das geht immer.
Verantwortung gegenüber dem Mandanten? Nur soweit meine Pflichten tatsächlich reichen. Wenn es der Mandant nicht hinbekommt mit zu arbeiten, dann ist das sein Problem.
Macht euch das Leben doch nicht so schwer. Der Mandant ist Mittel zum Zweck um Geld zu verdienen und nicht das Lebensprojekt. Generell gilt, wenn man den Mandant aufklärt und keine Fristen verpasst, dann kann einem keiner was. Und außerdem gibts noch die Berufshaftpflicht.
08.09.2021, 13:38
Um mal zum eigentlichen Thema zurück zu kommen...
Das Gefühl, beim Berufseinstieg so rein gar nichts zu können, kennt glaube ich fast jeder Berufseinsteiger. Selbstzweifel ereilen daher fast jeden, nicht nur diejenigen mit Impostor-Syndrom nennenswerte Übereinstimmungen von Studien- mit Praxisinhalten gibt es einfach so gut wie nie. Bei uns Juristen nicht und auch woanders nicht (mal abgesehen vielleicht von denjenigen, die ein duales Studium absolviert haben...).
Und seien wir mal ehrlich...wie viele ach so schlimme Fehler, die einem nach zwei Examina nieeeemals passieren sollten, hat jeder von uns schon mal gemacht? Ich z.B. habe neulich vergessen, dass ein Antrag auf Herausgabe eines Gegenstands durch einen der Miterben nur an die gesamte Erbengemeinschaft formuliert werden darf, Vgl. § 2039 S. 1 BGB. Klar kann ich mir jetzt denken "Oh mein Gott, wieso zur Hölle weiß ich das nicht, das kam doch schon in meiner Erbrechtsklausur im Hauptstudium vor, wie konnte ich bloß jemals ein Examen bestehen...?" Ich kann mir aber alternativ auch die einschlägigen Vorschriften noch einmal in Ruhe durchlesen, mir die Rechtsnatur der Erbengemeinschaft noch einmal zu Gemüte führen und (eben aufgrund dieses Fehlers) den Antrag künftig richtig formulieren. Das Leben geht weiter, auch wenn mal ein Antrag falsch formuliert wird. Über mich als Person sagt dieser Fehler sowieso nichts aus...auch wenn es meinem Standing als Anwältin vermutlich schaden würde, wenn ich aus ihm nichts lernen würde
Fun fact: in der von mir später vorbereiteten Klage hat der zuständige Richter nicht an die Existenz von § 935 Abs. 2 BGB gedacht. Todsünde, die einem als Richter nicht passieren darf? Nope, denn auch Richter sind einfach nur Menschen. Niemand hat jemals das gesamte BGB parat und alle erdenklichen Vorschriften auf dem Schirm...scheinbar auch nicht die am LG tätigen VB-Kandidaten.
Beim Durchlesen deiner Posts habe ich zudem das Gefühl, dass du dich mit deiner (vermutlich sogar nur durch deine Examensnoten verursachten?) Selbstgeißelung mehr als notwendig unter Druck setzt. Klar ist es kein schönes Gefühl, diese ätzend lange Ausbildung mit eher bescheidenen Noten abgeschlossen zu haben. Wenn du jetzt allerdings hinter jedem gemachten Fehler deine (vermeintlich durch deine Examensnoten belegte) unverrückbare Underperformance vermutest, wirst du es immer schwer haben. Diesen Teufelskreis von "Oh Gott, dieser Fehler wäre meinem VB-Kollegen aus der AG bestimmt niemals passiert, ich war halt leider schon immer nur schlecht und werde nie gut im Job sein" kannst du aber nur durchbrechen, wenn du die "Schreckensperiode Staatsexamen" hinter dir lässt und dich jeden Tag aufs Neue auf die dir aufgetragenen Aufgaben konzentrierst. Auch wenn es schwer fällt...lass das Examen das Examen sein und versuche nach vorn zu blicken. Je lockerer du die Dinge angehst, desto leichter werden sie dir von der Hand gehen...das kennen wir schließlich bereits aus anderen Lebensbereichen, z.B. der Examensvorbereitung
Und selbst wenn du feststellen solltest, dass der Anwaltsberuf nichts für dich ist...gib ihn halt auf und such dir eine Stelle in der freien Wirtschaft, die nichts oder nur ansatzweise mit Jura zu tun hat. Mein Freund ist seit seinem 2. StEx trotz guter Noten bei einem Personaldienstleister eingestiegen und überglücklich, unserer Juristenwelt den Rücken gekehrt zu haben. Klar ist es irgendwo schade um seine knüppelharte Ausbildung. Aber letztendlich geht es doch darum, was ihn ganz persönlich zufriedenstellt. Glück und Zufriedenheit hängen zudem nicht von Examensnoten oder der Performance im Beruf ab, auch wenn uns das immer vorgegaukelt wird.
Ich wünsche dir von Herzen alles Gute!
Das Gefühl, beim Berufseinstieg so rein gar nichts zu können, kennt glaube ich fast jeder Berufseinsteiger. Selbstzweifel ereilen daher fast jeden, nicht nur diejenigen mit Impostor-Syndrom nennenswerte Übereinstimmungen von Studien- mit Praxisinhalten gibt es einfach so gut wie nie. Bei uns Juristen nicht und auch woanders nicht (mal abgesehen vielleicht von denjenigen, die ein duales Studium absolviert haben...).
Und seien wir mal ehrlich...wie viele ach so schlimme Fehler, die einem nach zwei Examina nieeeemals passieren sollten, hat jeder von uns schon mal gemacht? Ich z.B. habe neulich vergessen, dass ein Antrag auf Herausgabe eines Gegenstands durch einen der Miterben nur an die gesamte Erbengemeinschaft formuliert werden darf, Vgl. § 2039 S. 1 BGB. Klar kann ich mir jetzt denken "Oh mein Gott, wieso zur Hölle weiß ich das nicht, das kam doch schon in meiner Erbrechtsklausur im Hauptstudium vor, wie konnte ich bloß jemals ein Examen bestehen...?" Ich kann mir aber alternativ auch die einschlägigen Vorschriften noch einmal in Ruhe durchlesen, mir die Rechtsnatur der Erbengemeinschaft noch einmal zu Gemüte führen und (eben aufgrund dieses Fehlers) den Antrag künftig richtig formulieren. Das Leben geht weiter, auch wenn mal ein Antrag falsch formuliert wird. Über mich als Person sagt dieser Fehler sowieso nichts aus...auch wenn es meinem Standing als Anwältin vermutlich schaden würde, wenn ich aus ihm nichts lernen würde
Fun fact: in der von mir später vorbereiteten Klage hat der zuständige Richter nicht an die Existenz von § 935 Abs. 2 BGB gedacht. Todsünde, die einem als Richter nicht passieren darf? Nope, denn auch Richter sind einfach nur Menschen. Niemand hat jemals das gesamte BGB parat und alle erdenklichen Vorschriften auf dem Schirm...scheinbar auch nicht die am LG tätigen VB-Kandidaten.
Beim Durchlesen deiner Posts habe ich zudem das Gefühl, dass du dich mit deiner (vermutlich sogar nur durch deine Examensnoten verursachten?) Selbstgeißelung mehr als notwendig unter Druck setzt. Klar ist es kein schönes Gefühl, diese ätzend lange Ausbildung mit eher bescheidenen Noten abgeschlossen zu haben. Wenn du jetzt allerdings hinter jedem gemachten Fehler deine (vermeintlich durch deine Examensnoten belegte) unverrückbare Underperformance vermutest, wirst du es immer schwer haben. Diesen Teufelskreis von "Oh Gott, dieser Fehler wäre meinem VB-Kollegen aus der AG bestimmt niemals passiert, ich war halt leider schon immer nur schlecht und werde nie gut im Job sein" kannst du aber nur durchbrechen, wenn du die "Schreckensperiode Staatsexamen" hinter dir lässt und dich jeden Tag aufs Neue auf die dir aufgetragenen Aufgaben konzentrierst. Auch wenn es schwer fällt...lass das Examen das Examen sein und versuche nach vorn zu blicken. Je lockerer du die Dinge angehst, desto leichter werden sie dir von der Hand gehen...das kennen wir schließlich bereits aus anderen Lebensbereichen, z.B. der Examensvorbereitung
Und selbst wenn du feststellen solltest, dass der Anwaltsberuf nichts für dich ist...gib ihn halt auf und such dir eine Stelle in der freien Wirtschaft, die nichts oder nur ansatzweise mit Jura zu tun hat. Mein Freund ist seit seinem 2. StEx trotz guter Noten bei einem Personaldienstleister eingestiegen und überglücklich, unserer Juristenwelt den Rücken gekehrt zu haben. Klar ist es irgendwo schade um seine knüppelharte Ausbildung. Aber letztendlich geht es doch darum, was ihn ganz persönlich zufriedenstellt. Glück und Zufriedenheit hängen zudem nicht von Examensnoten oder der Performance im Beruf ab, auch wenn uns das immer vorgegaukelt wird.
Ich wünsche dir von Herzen alles Gute!
04.08.2022, 18:45
Hallo, mich würde interessieren was du gemacht hast? Mir geht es nämlich gerade so wie dir damals.
Danke schon mal für die Antwort.
Danke schon mal für die Antwort.
04.08.2022, 21:16
Drei Dinge:
1. Wie viele deiner Mitstudierenden aus dem ersten Semester haben den Weg bis zum Volljuristen geschafft? Weit weniger als die Hälfte. Du hast einen der schwierigsten Abschlüsse überhaupt geschafft.
2. Du hast den Abschluss nicht nur irgendwie gerade so geschafft, sondern mit passablen Noten, die in Berlin zur Verbeamtung bereits reichen (12 Punkte addiert erforderlich).
3. Ich verstehe dich trotzdem gut. Ist es nicht seit dem ersten Semester so, dass wir mit Enttäuschungen konfrontiert werden? Selbstzweifel sind nicht Charakterschwäche, sondern logische Konsequenz aus diesem Weg, den du (erfolgreich!) gegangen bist. Ich habe aufrichtiges Mitgefühl mit dir und allen anderen, die in den Augen der meisten zur absoluten Bildungselite gehören und sich dennoch selbst als Durchschnitt warnehmen. Alles gute!
1. Wie viele deiner Mitstudierenden aus dem ersten Semester haben den Weg bis zum Volljuristen geschafft? Weit weniger als die Hälfte. Du hast einen der schwierigsten Abschlüsse überhaupt geschafft.
2. Du hast den Abschluss nicht nur irgendwie gerade so geschafft, sondern mit passablen Noten, die in Berlin zur Verbeamtung bereits reichen (12 Punkte addiert erforderlich).
3. Ich verstehe dich trotzdem gut. Ist es nicht seit dem ersten Semester so, dass wir mit Enttäuschungen konfrontiert werden? Selbstzweifel sind nicht Charakterschwäche, sondern logische Konsequenz aus diesem Weg, den du (erfolgreich!) gegangen bist. Ich habe aufrichtiges Mitgefühl mit dir und allen anderen, die in den Augen der meisten zur absoluten Bildungselite gehören und sich dennoch selbst als Durchschnitt warnehmen. Alles gute!
04.08.2022, 21:57
(07.09.2021, 05:55)Brunette.Godess schrieb: Hallo Ihr Lieben,
Ich muss mir mal was von der Seele schreiben.
Ich habe letzten Jahr den Berufseinstieg in einer kleineren Einheit gewagt. Klar verdiene ich dort nicht die Welt, jedoch bin ich angesichts der Tatsache, dass die Noten der Examina folgendermaßen ausgefallen sind 1.examen 6,49 und 2. Examen 6,06 zufrieden, dass ich wenigstens in Lohn und Brot stehe.
Das Problem ist jedoch ein anderes. Ich hab keine Ahnung was ich da mache und mir passieren ständig Fehler. Ich hab gar nicht einschätzen, ob das nun „normale“ Anfängerfehler sind oder ich einfach zu dumm und ungeeignet bin für den Beruf des Rechtsanwaltes. Beispielsweise habe ich nicht gewusst, dass 204 abs.2 BGB beim Ruhen des Verfahrens gilt. Das dazugehörige Verfahren ruht grad und ich hätte dessen Fortgang eigentlich Weiterbetrieben müssen, hatte aber so viel anderes zu tun. Nun bin ich aufgrund eines Albtraumes wach geworden und bin gedanklich zufällig auf diesen Fall gestoßen und hoffe, dass da nichts schief gegangen ist…. Muss nun später mal gucken in der Akte. Jedenfalls macht der Job mich fertig. Das Rechtsgebiet macht mir keinen Spaß. Ich habe mich aber nicht getraut einfach zu kündigen und zu gehen. Die Ergebnisse vom notenverbesserungsversuch sind ausstehend und der einzige Hoffnungsschimmer. Wegen den Unwägbarkeiten eines juristischen Examens habe ich oft Angst, dass es nicht geklappt hat und ich bis zum Renteneintrittsalters hier ackern darf wo ich bin. Wegen 2xa habe ich mich an andere Bewerbungen erstmal nicht getraut. Ich denke über mich selbst, dass ich ein Loser bin, wieso sollten es potenzielle Arbeitgeber nicht tun. Meine Lage ist für mich so belastend und unerträglich, dass ich nachts kaum eine Nacht durchschlafe und sehr oft Albträume habe.
Bin einfach am Ende und hoffe für nützliche Ratschläge Euerseits.
Hey, wenn du deine Fehler selber erkennst, bist du sicher nicht dumm. Schlecht wäre es nur, wenn du nicht aus den Fehlern lernen würdest. Als Rechtsanwalt trägt man bisweilen viel Verantwortung; auch das hast du verstanden, da du ansonsten sicherlich keine Albträume hättest. Vielleicht musst du dich einfach mal lockerer machen und dir selbst auch ein bisschen mehr Vertrauen schenken. Selbstvertrauen ersetzt natürlich kein juristisches Fachwissen, aber es lernt und arbeitet sich deutlich einfacherer damit. Und falls es in zwei Jahren immer nochh so schrecklich sein sollte, such dir was anders. Es gibt so viele Möglichkeiten als Jurist oder Juristin.