28.07.2022, 15:16
Hallo,
nach § 55 JAPO kann man ja bei zu schlechten Leistungen entlassen werden. Weiß jemand was das konkret bedeutet? Ab wann ist man zu schlecht? Ich hab mal gehört man müsse mind. 2 Klausuren pro Station bestehen. Stimmt das?
nach § 55 JAPO kann man ja bei zu schlechten Leistungen entlassen werden. Weiß jemand was das konkret bedeutet? Ab wann ist man zu schlecht? Ich hab mal gehört man müsse mind. 2 Klausuren pro Station bestehen. Stimmt das?
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
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Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
28.07.2022, 18:36
In der genannten Norm steht ja nun nicht "schlechte Leistungen", sondern ziemlich konkret, was Sache ist. Einfach mal lesen. Dass eine entsprechende Entlassung am Ende tatsächlich Bestand hätte (und auch nach verfassungsrechtlicher Überprüfung noch), wage ich sehr zu bezweifeln. Wäre ich betroffen, würde ich durch die Instanzen ziehen und mir dabei auch ugte Chancen ausrechnen.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass diese Vorschrift irgendeine praktische Relevanz hat.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass diese Vorschrift irgendeine praktische Relevanz hat.
28.07.2022, 19:11
Das sind typischerweise die Fälle, in denen Du unentschuldigt und gehäuft bei Unterricht und/oder AG fehlst. Und selbst davor wird man mit Dir mehrere erzieherische Gespräche führen. Schlechte Leistungen sind sicher kein Entlassungsgrund.