30.01.2019, 22:16
Hallo liebe Praktiker,
wie sieht eigentlich das Berufungsplädoyer des Staatsanwalts aus?
Ist es im Grunde genauso wie in der ersten Instanz?
Also bezieht man sich auf den Anklagevorwurf und stellt dann heraus ob sich nun insbesondere ein Unterschied zum erstinstanzlichen Urteil ergibt? Hat da jemand ein Schema?
Rein logisch würde ich meinen:
1. Sachverhalt: Man gibt den festgestellten Sachverhalt wieder bzw. sagt, dass er sich im Umfang der Anklage bestätigt hat
2. Beweiswürdigung
3. Rechtliche Würdigung
4. Strafzumessung
5. Welche Änderungen gibt es im Hinblick auf die erstinstanzliche Verhandlung
6. Anträge (Verwerfung als unbegründet oder Abänderung des Urteils oder eben Aufhebung (wenn z.B. Freispruch statt Verurteilung rauskommt))
wie sieht eigentlich das Berufungsplädoyer des Staatsanwalts aus?
Ist es im Grunde genauso wie in der ersten Instanz?
Also bezieht man sich auf den Anklagevorwurf und stellt dann heraus ob sich nun insbesondere ein Unterschied zum erstinstanzlichen Urteil ergibt? Hat da jemand ein Schema?
Rein logisch würde ich meinen:
1. Sachverhalt: Man gibt den festgestellten Sachverhalt wieder bzw. sagt, dass er sich im Umfang der Anklage bestätigt hat
2. Beweiswürdigung
3. Rechtliche Würdigung
4. Strafzumessung
5. Welche Änderungen gibt es im Hinblick auf die erstinstanzliche Verhandlung
6. Anträge (Verwerfung als unbegründet oder Abänderung des Urteils oder eben Aufhebung (wenn z.B. Freispruch statt Verurteilung rauskommt))
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
30.01.2019, 22:22
Bei Vollberufung handelt es sich um ein ganz normales Plädoyer -ggf. mit Hinweis auf Verschlechterungsverbot.
Bei Beschränkung bleibt meist nur die Strafzumessung nebst Antrag übrig.
Besonderheit: Antrag kann lauten "Berufung des A zu verwerfen" wenn bei Beschränkung 1:1 zum Ausgangsgericht beantragt werden soll
Bei Beschränkung bleibt meist nur die Strafzumessung nebst Antrag übrig.
Besonderheit: Antrag kann lauten "Berufung des A zu verwerfen" wenn bei Beschränkung 1:1 zum Ausgangsgericht beantragt werden soll