15.07.2022, 14:50
Hallo Allesamt,
ich habe eine Frage zu der Wahl der Gerichte. Kann man bei den Wunsch-Gerichten nur die Landesgerichte angeben oder auch die einzelnen zugehörigen Amtsgerichte?
Leider finde ich dazu nirgends eine Antwort.
Lg
T
ich habe eine Frage zu der Wahl der Gerichte. Kann man bei den Wunsch-Gerichten nur die Landesgerichte angeben oder auch die einzelnen zugehörigen Amtsgerichte?
Leider finde ich dazu nirgends eine Antwort.
Lg
T
15.07.2022, 15:12
Bei der Bewerbung fürs Ref? Werden wohl die LGs gemeint sein. Zumindest bei uns (nicht Bayern) wirst du fix einem LG zur Ausbildung zugeordnet. Die einzelnen Stationen können dann auch an einem AG des jeweiligen Landgerichtbezirks sein.
17.07.2022, 10:54
In Bayern sind Einstellungsbehörden für den Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendare die Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Bamberg. Du bewirbst Dich zunächst auf einen OLG-Bezirk und kannst dort angebene, welchem Landgericht Du zur Ausbildung zugewiesen werden möchtest. Ob der Ortswunsch tatsächllich berücksichtigt werden kann, liegt an der Bewerberlage und an den sozialen Kriterien (Verheiratet, Kinder, ggf. Lehrstuhltätigkeit, etc.). Eine Zuweisung zum Amtsgericht ist nicht möglich, da die Referndarausbildung bei den jeweiligen Landgerichten stattfindet. Es kann aber natürlich sein, dass Du innerhalb des Landgerichtsbezirks in der Zivil- oder Strafstation deinen Ausbilder beim Amtsgericht aufsuchen musst, typischerweise aber in dem Ort, in dem auch das Zuständige Landgericht liegt.
19.07.2022, 22:28
Jedenfalls in München kannst du neben dem LG I und II auch das AG München angeben.
19.07.2022, 23:01
19.07.2022, 23:36
(19.07.2022, 23:01)MrJudgeBW schrieb:(19.07.2022, 22:28)Referendar123 schrieb: Jedenfalls in München kannst du neben dem LG I und II auch das AG München angeben.
Again what learned. Wahrscheinlich weil das AG München riesig ist vermute ich mal….dürfte aber das einzige AG in Bayern sein, bei dem das geht
Nein, das geht in der Tat auch bei anderen Amtsgerichten, allerdings haben vor allem die kleineren Amtsgerichte nur sehr geringe Kapazitäten.
Das ergibt sich übrigens auch aus den Vordrucken der Oberlandesgerichte für die Bewerbung, da dort auf die Auflistung der Ausbildungsgerichte in den Hinweisen/Merkblättern Bezug genommen wird (und diese enthalten auch Amtsgerichte als Ausbildungsgerichte).
Die Arbeitsgemeinschaften finden dann aber trotzdem für alle beim Landgericht (zT sogar bei einem anderen als dem übergeordneten Landgericht) statt.
20.07.2022, 16:12
(19.07.2022, 23:36)Landvogt schrieb:(19.07.2022, 23:01)MrJudgeBW schrieb:(19.07.2022, 22:28)Referendar123 schrieb: Jedenfalls in München kannst du neben dem LG I und II auch das AG München angeben.
Again what learned. Wahrscheinlich weil das AG München riesig ist vermute ich mal….dürfte aber das einzige AG in Bayern sein, bei dem das geht
Nein, das geht in der Tat auch bei anderen Amtsgerichten, allerdings haben vor allem die kleineren Amtsgerichte nur sehr geringe Kapazitäten.
Das ergibt sich übrigens auch aus den Vordrucken der Oberlandesgerichte für die Bewerbung, da dort auf die Auflistung der Ausbildungsgerichte in den Hinweisen/Merkblättern Bezug genommen wird (und diese enthalten auch Amtsgerichte als Ausbildungsgerichte).
Die Arbeitsgemeinschaften finden dann aber trotzdem für alle beim Landgericht (zT sogar bei einem anderen als dem übergeordneten Landgericht) statt.
Genau das meinte ich auch. Die AGen sind bei den Landgerichten angesiedelt, die Praxis kann natürlich beim AG erfolgen.