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  3. Per Du im Staatsdienst
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Per Du im Staatsdienst
Gast
Gast
 
#1
23.06.2022, 11:06
Mich würde mal interessieren, wie die Erfahrung der Kollegen in Justiz und Verwaltung mit dem Du ist. Und zwar gar nicht so sehr unter den Leuten mit derselben Position, den verschiedenen Ebenen.

Bei uns (kleineres Amtsgericht) sind alle Richter untereinander per Du, alle anderen auch größtenteils untereinander per Du (egal ob mittlerer oder gehobener Dienst). Aber fast nie sind Richter mit anderen Beschäftigten per Du.

Jetzt bin ich ein junger Richter und es kommt mir in manchen Fällen etwas schräg vor, mit gleichaltrigen Rechtspflegern oder Leuten aus der Geschäftsstelle per Sie zu sein. Andererseits ist der Staat ja insgesamt einfach recht hierarchisch und ich frage mich, ob es für manche Leute nicht komisch oder sogar unangenehm wäre, wenn ihnen der Richter das Du anbietet. Höflich, nett und auf Augenhöhe kann man sich ja auch per Sie begegnen, was bei uns auch der Fall ist. Deshalb bin ich etwas unsicher, ob ich einzelnen anderen Kollegen das Du anbieten sollte oder lieber nicht.

Was ist da eure Meinung/Erfahrung?
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Gast
Gast
 
#2
23.06.2022, 12:44
Ich duze mich mit allen in meinem Alter (zB auch mit den Wachtmeistern), mit meiner Serviceeinheit und mit allen, mit denen ich in der Gerichtsverwaltung zusammenarbeite, außer dem Präsidenten. Ich sieze nur ältere Kollegen aller Gruppen, mit denen ich wenig bis nichts zu tun habe.
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RechtBW
Member
***
Beiträge: 85
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2021
#3
23.06.2022, 12:46
Ist bei uns auch so, hat aber auch seine Berechtigung meine ich. Und zwar einfach deshalb, weil es hierarchische Gefälle größer ist. Dem Richter kann auch der Präsident keine Anweisung geben, dagegen "müssen" die Beschäftigten ja meist das machen, was der Richter ihnen aufgibt. Da kann es meine ich schädlich sein, wenn man zu eng ist...
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Berichterstatterin
Junior Member
**
Beiträge: 7
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2022
#4
23.06.2022, 18:07
(23.06.2022, 12:46)RechtBW schrieb:  Ist bei uns auch so, hat aber auch seine Berechtigung meine ich. Und zwar einfach deshalb, weil es hierarchische Gefälle größer ist. Dem Richter kann auch der Präsident keine Anweisung geben, dagegen "müssen" die Beschäftigten ja meist das machen, was der Richter ihnen aufgibt. Da kann es meine ich schädlich sein, wenn man zu eng ist...

Abgesehen davon, dass es bei uns mit den Anreden ähnlich zu sein scheint: Wieso meinst Du, dass Du die Beschäftigen der Geschäftsstelle etc. machen müssen, was Dezernent*in will? Mit Ausnahme der Sitzungspolizei sind UdGs und Co. Kolleg*innen auf Augenhöhe, die ihren eigenen Geschäftsbereich verantworten, und denen wir - mit Ausnahme der (W)AuRis - weder weisungsbefugt noch vorgesetzt sind...
Oder wird das in BW anders gelebt?
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 844
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#5
23.06.2022, 19:33
In den rund zehn Jahren, die ich dabei bin (BW), ist das Sie etwas erodiert. Hinzu kommt, dass ich natürlich etwas aufgerückt bin und das Du öfter angeboten bekomme, selbst aber den Jüngeren gern das Du anbiete - dadurch bin ich mit den meisten Kollegen per Du. Jedenfalls am LG ist es aber gegenüber den Geschäftsstellen unüblich - an AG und bei der StA kommt es dagegen häufiger vor, dass sich alle duzen.

Es hängt also wie immer vom konkreten Bereich ab.
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Gast
Gast
 
#6
24.06.2022, 05:43
Alle die Weisungen ausführen per Sie (ja, das ist natürlich die GS), die Kollegen auf Augenhöhe per Du und alle, die beurteilen, per Sie.
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DMOWMYH
Member
***
Beiträge: 210
Themen: 6
Registriert seit: Jun 2021
#7
24.06.2022, 07:25
(23.06.2022, 18:07)Berichterstatterin schrieb:  
(23.06.2022, 12:46)RechtBW schrieb:  Ist bei uns auch so, hat aber auch seine Berechtigung meine ich. Und zwar einfach deshalb, weil es hierarchische Gefälle größer ist. Dem Richter kann auch der Präsident keine Anweisung geben, dagegen "müssen" die Beschäftigten ja meist das machen, was der Richter ihnen aufgibt. Da kann es meine ich schädlich sein, wenn man zu eng ist...

Abgesehen davon, dass es bei uns mit den Anreden ähnlich zu sein scheint: Wieso meinst Du, dass Du die Beschäftigen der Geschäftsstelle etc. machen müssen, was Dezernent*in will? Mit Ausnahme der Sitzungspolizei sind UdGs und Co. Kolleg*innen auf Augenhöhe, die ihren eigenen Geschäftsbereich verantworten, und denen wir - mit Ausnahme der (W)AuRis - weder weisungsbefugt noch vorgesetzt sind...
Oder wird das in BW anders gelebt?

Danke für diesen Hinweis  DaumenHoch

Von Gehaltsunterschieden auf Hierarchiegefälle zu schließen ist glaube ich (leider) typisch juristisch  Skeptical  Happywide

Wir waren bei der StA mit ziemlich allen Kollegen per du. Ausnahme waren die meisten OStA und zu Beginn die jeweiligen Gegenzeichner sowie die gesamte Verwaltung.
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