23.06.2022, 17:44
(23.06.2022, 17:43)Gast schrieb:(23.06.2022, 17:39)Gast schrieb:(23.06.2022, 17:36)Gast1899 schrieb:(23.06.2022, 17:33)Gast schrieb:Ich habe dann auch nur kurz geschrieben, dass es nicht darauf ankommt, dass es ne KdöR ist, was wahrscheinlich quatsch ist. Fand es aber merkwürdig, dass es nicht thematisiert wurde und es ist mir erst bei der Ausformulierung aufgefallen. Dein Weg klingt irgendwie runder :D(23.06.2022, 17:26)Gast1899 schrieb: Habt ihr die Klagebefugnis näher thematisiert? War überhaupt nicht angelegt. Habe mich aber mit 2 I GG und der Adressatentheorie eher schwer getan (es aber trotzdem so gemacht, weil ich keine Ahnung hatte, wie ich es sonst lösen soll)...
Ich habe auch erst Adressatentheorie angenommen; aber war mir dann doch zu heikel, bei KdöR die Adressatentheorie zu nennen. Ich habe mich deswegen auf ein Recht zum Behaltendürfen in Form des Bewilligungsbescheides berufen.
Adressatentheorie iVm Art. 19 III GG?
D
Den 19 III GG hat ich gar nicht mehr auf dem Schirm.
23.06.2022, 17:49
(23.06.2022, 17:24)Gast schrieb:(23.06.2022, 17:07)Gast schrieb:(23.06.2022, 16:25)Gast schrieb:(23.06.2022, 15:35)Gast schrieb: Ich trau mich kaum zu fragen, aber das war doch ne leistungsklage oder?
AnfechtungsklageRücknahme = VA als actus contrarius und 49a ist auch VA
Und woher kommt die Außenwirkung?
Habe ewig überlegt und ehrlich gesagt auch erst anfechtungsklage (Rücknahme als actus contrarius zur Bewilligung) geprüft und dann durchgestrichen und umgestiegen auf die Leistungsklage
Du meinst, dass keine Außenwirkung vorliegt, weil es sich bei der Klägerin um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt, oder?
Gegenüber dem Freistaat Bayern handelt es sich dennoch um einen eigenständigen Rechtsträger, sodass meines Erachtens Außenwirkung vorliegt.
Ich habe auch die ganze Zeit darüber gerätselt, was das mit der KdöR eigentlich sollte.
Ja genau deswegen habe ich gesagt Außenwirkung nein und deswegen allgemeine Leistungsklage mit kassatorischer Wirkung
24.06.2022, 14:12
Herzlichen Glückwunsch allen, die es mit der heutigen Klausur geschafft haben! Lasst euch feiern!