23.06.2022, 14:59
Es fehlt ja eigentlich noch eine Rechtsberatungs/gestaltungsklausur (hatten wir nur in Z3 und ArbR). 3 sind aber vorgeschrieben. Wie kann man sich das im Steuerrecht vorstellen? Wird da dann einfach ein Mandantenschreiben verlangt?
23.06.2022, 15:07
Was glaubt ihr wie schlimm es ist, wenn man der Klage stattgegeben hat weil man auf die Kenntnis des bayerischen Obersten angestellt hat und die der Behörde zugerechnet hat?
23.06.2022, 15:07
(23.06.2022, 14:59)Gast schrieb: Es fehlt ja eigentlich noch eine Rechtsberatungs/gestaltungsklausur (hatten wir nur in Z3 und ArbR). 3 sind aber vorgeschrieben. Wie kann man sich das im Steuerrecht vorstellen? Wird da dann einfach ein Mandantenschreiben verlangt?
Vielleicht Einspruchseinlegung mit entsprechendem Mandantenschreiben?
23.06.2022, 15:13
(23.06.2022, 15:07)BayerischerLeidensgenosse schrieb: Was glaubt ihr wie schlimm es ist, wenn man der Klage stattgegeben hat weil man auf die Kenntnis des bayerischen Obersten angestellt hat und die der Behörde zugerechnet hat?
Hab ich auch gemacht. Ist glaub schon ein ziemlicher Patzer. Aber wie immer gilt: anständige Begründung (hab ich leider nicht) und man kommt bestimmt noch mit nem befriedigend davon, sofern der Rest passt.
23.06.2022, 15:28
(23.06.2022, 15:13)Gast schrieb:(23.06.2022, 15:07)BayerischerLeidensgenosse schrieb: Was glaubt ihr wie schlimm es ist, wenn man der Klage stattgegeben hat weil man auf die Kenntnis des bayerischen Obersten angestellt hat und die der Behörde zugerechnet hat?
Hab ich auch gemacht. Ist glaub schon ein ziemlicher Patzer. Aber wie immer gilt: anständige Begründung (hab ich leider nicht) und man kommt bestimmt noch mit nem befriedigend davon, sofern der Rest passt.
Ja am Ende wurde mir das tatsächlich auch klar, aber ganz ehrlich in der letzten Stunde kann man ja auch nicht mehr drunter schreiben “sorry würde gerne meine Meinung nochmal ändern”. Ganz schlimm. Hab zumindest recht ausführlich geprüft, dass der ursprüngliche Bescheid tatsächlich rechtswidrig war. Im Nachhinein macht es aber Sinn mit der Anhörung, die habe ich beim Rechtsschutzbedürfnis geprüft weil ich zuerst keine Ahnung hatte, was sie damit wollen. Hab mich von der Aufgabe echt verwirren lassen. Totaler Mist. Die Zurechnung habe ich aber mit 88 BayHO begründet, weil die Prüfzuständigkeit beim BayOR lag. Mit der Verwirkung hab ich gar nichts mehr gemacht, weil nicht geschafft im HG und den 71 AGBgb habe ich auch bejaht. Was natürlich aber in meiner Lösung dann auch nur Sinn machte. Deshalb hoffe ich sie werten das als Folgefehler
23.06.2022, 15:35
Ich trau mich kaum zu fragen, aber das war doch ne leistungsklage oder?
23.06.2022, 15:41
(23.06.2022, 15:35)Gast schrieb: Ich trau mich kaum zu fragen, aber das war doch ne leistungsklage oder?
Ich habe ne Anfechtungsklage gemacht, der wollte ja die Aufhebung des Rücknahmebescheids. Wobei das halt alles in 5 Stunden wieder sehr lustig war und ich da Verständnis für alle Lösungen haben. Ein paar Leute bei uns haben sogar nen Gerichtsbescheid drauß gemacht statt nem Urteil, weil sie verwirrt waren mit der Entscheidung ohne mündliche Verhandlung.
Ich hab allein 30 min gelesen, dann die ganzen Normen nachgelesen, dann im Kommentar zu 48 und 49a geblättert, dann noch nen Zeitstrahl erstellt weil der SV ja um die 10 Daten beinhaltete. Also kann absolut jeden verstehen, der damit verwirrt war, obwohl die Lösung, wenn man drüber nachdenkt, eigl. Nicht so wild war…
23.06.2022, 16:04
Hallo, kann vielleicht jemand ganz kurz in Schlagworten zusammenfassen, was im Arbeitsrecht dran kam ?
Vielen Dank!
Vielen Dank!
23.06.2022, 16:25
23.06.2022, 16:40
(23.06.2022, 16:04)Gast schrieb: Hallo, kann vielleicht jemand ganz kurz in Schlagworten zusammenfassen, was im Arbeitsrecht dran kam ?Arbeitnehmer schädigt den Arbeitgeber in Höhe von 25.000€, indem er auf einen Betrug hereinfällt. Der AG hegt dabei einen Untreueverdacht gegen den AN und beauftragt einen Rechtsanwalt mit Ermittlungen (Kosten 10.000€). Die Sache klärt sich auf, allerdings ohne viel Zutun des Anwalts.
Vielen Dank!
Der AG kündigt dem AN daraufhin. Kurz darauf ruft er ihn in sein Büro und legt ihm einen Abwicklungsvertrag vor (Klageverzicht des AN gegen sehr gutes Arbeitszeugnis) und wirkt noch ein bisschen auf ihn ein (er habe ja eh keine Chance). Der AN unterschreibt. Einen Tag später klagt der AG gegen den AN wegen der 35.000€ auf Schadensersatz (der AN habe grob fahrlässig gehandelt, dagegen argumentiert der AN es gebe keine Firewall, keine Schulunges des Personals usw.).
Man sollte nun als Rechtsanwalt den Mandanten gegen die Klage verteidigen (innerbetrieblicher Schadensausgleich und ob die RA-Kosten überhaupt erstattbar sind). Außerdem sollte man den Mandanten gegen die Kündigung verteidigen (Kündigungsschutzklage, dabei inzident die Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrags prüfen. Der verstößt wohl zwar nicht gegen das Gebot fairen Verhandelns, hält aber einer AGB-Prüfung nicht stand, weil unangemessen benachteiligt). Dazu halt noch ein Mandantenschreiben.