22.06.2022, 22:10
(22.06.2022, 21:12)Aux schrieb:(22.06.2022, 20:42)BayerischerLeidensgenosse schrieb: Hab schon überlegt ob BImsch kommt, da können sie dann noch Baurecht und Europarecht mit reinhauen und in diesem
Termin scheint das ja das Ziel zu sein, möglichst alles in einer Klausur unterzubringen. Polizeirecht schaue ich jetzt heute nicht mehr an, da könnten sie ja auch wirklich nur das reinpacken …
Oh Gott, an was europarechtliches denkst du da?
Baurecht kann man doch wunderbar mit Niederlassungsfreiheit kombinieren ;-)
22.06.2022, 22:56
(22.06.2022, 22:10)Gast23 schrieb:(22.06.2022, 21:12)Aux schrieb:(22.06.2022, 20:42)BayerischerLeidensgenosse schrieb: Hab schon überlegt ob BImsch kommt, da können sie dann noch Baurecht und Europarecht mit reinhauen und in diesem
Termin scheint das ja das Ziel zu sein, möglichst alles in einer Klausur unterzubringen. Polizeirecht schaue ich jetzt heute nicht mehr an, da könnten sie ja auch wirklich nur das reinpacken …
Oh Gott, an was europarechtliches denkst du da?
Baurecht kann man doch wunderbar mit Niederlassungsfreiheit kombinieren ;-)
Ich tippe auf Verwaltungsrecht mit irgendeinem unbekannten Gesetz vielleicht auch noch in kombi mit SicherheitsR.
Vielleicht auch pures Polizeirecht.
Denke Baurecht lassen sie diesmal aus. Kam sonst immer in der ersten Klausur.
Denen traue ich diesmal aber auch alles zu.
23.06.2022, 13:53
Was war das denn?
23.06.2022, 14:00
Ich fühl mich so verarscht. Kein Baurecht, kein Erbrecht und Kautelar war ja wohl ein Witz. Dachten die sich, sie lassen einfach mal das weg, was die Leute am meisten lernen?
23.06.2022, 14:16
23.06.2022, 14:22
Allgemeines Verwaltungsrecht eigentlich, 48, 49a VwVfG. Im Endeffekt musste man eine Rücknahme prüfen, prozessual gab es nur ein kleines Fristproblem. Die hätte so auch im ersten Examen laufen können und ich frag mich, wie die da anständige Notenstufen bilden wollen. Wahrscheinlich geht es da um Nuancen.
23.06.2022, 14:25
(23.06.2022, 14:22)anni schrieb: Allgemeines Verwaltungsrecht eigentlich, 48, 49a VwVfG. Im Endeffekt musste man eine Rücknahme prüfen, prozessual gab es nur ein kleines Fristproblem. Die hätte so auch im ersten Examen laufen können und ich frag mich, wie die da anständige Notenstufen bilden wollen. Wahrscheinlich geht es da um Nuancen.
Ergänzung: iVm Normen aus der bayerischen Haushaltsordnung
23.06.2022, 14:25
(23.06.2022, 14:22)anni schrieb: Allgemeines Verwaltungsrecht eigentlich, 48, 49a VwVfG. Im Endeffekt musste man eine Rücknahme prüfen, prozessual gab es nur ein kleines Fristproblem. Die hätte so auch im ersten Examen laufen können und ich frag mich, wie die da anständige Notenstufen bilden wollen. Wahrscheinlich geht es da um Nuancen.
Naja so wie immer bei leichten Klausuren: durchgehend schöne Obersätze führen zum VB. Alles drüber ist Laune des Korrektors.
Da darf man halt nie ausm Konzept geraten.
23.06.2022, 14:29
Klassische Exotenklausur. Sauber subsumieren, juristische Auslegungsmethoden konsequent anwenden und einfach ein rundes praxistaugliches Gesamtwerk abliefern.
Das sollte reichen, um eine ordentliche Punktzahl zu schaffen.
Dass kein BauR abgeprüft worden ist, liegt vermutlich in gewisser Weise auch am veralteten BauGB-Kommentar (2018). Angenommen das LJPA will Originalurteile aus den Jahren 2019 und jünger abprüfen, werden diese sich im Kommentar nicht finden lassen.
Das sollte reichen, um eine ordentliche Punktzahl zu schaffen.
Dass kein BauR abgeprüft worden ist, liegt vermutlich in gewisser Weise auch am veralteten BauGB-Kommentar (2018). Angenommen das LJPA will Originalurteile aus den Jahren 2019 und jünger abprüfen, werden diese sich im Kommentar nicht finden lassen.
23.06.2022, 14:32
VGH München: 6 ZB 21.1259 vom 14.09.2021
Das war das Urteil von heute
Das war das Urteil von heute