17.06.2026, 17:16
Ö1 Klausur. Ich hab die Nacht davor grippebedingt quasi nicht geschlafen & die Klausur auf 1600mg Ibu geschrieben - und ich mag ÖR eigentlich total :D
Ich zitiere aus dem Votum:
Kostentenor nicht begründet, Beigeladene vergessen, TB lückenhaft, Begriffe werden falsch verwendet (autsch!
), Rechtsträger und Behörde verwechselt (doppelt autsch!
), Beteiligte geraten mehrfach durcheinander, Verfehlt wird § 49 VwVfG herangezogen. Es fehlt an einer subst. Erörterung der örtlichen Situation am Maßstab von §§ 34, 35 BauGB. Naheliegende Gegenargumente werden nicht geprüft. Dafür aber immerhin durchdachte Ausführungen zur Umdeutung.
Der PräsVG hat mir dafür 5 Punkte gegeben. Leider hat der RiLSG auf 3 Punkte korrigiert (wenn auch eindeutig zurecht :D).
Ich zitiere aus dem Votum:
Kostentenor nicht begründet, Beigeladene vergessen, TB lückenhaft, Begriffe werden falsch verwendet (autsch!
), Rechtsträger und Behörde verwechselt (doppelt autsch!
), Beteiligte geraten mehrfach durcheinander, Verfehlt wird § 49 VwVfG herangezogen. Es fehlt an einer subst. Erörterung der örtlichen Situation am Maßstab von §§ 34, 35 BauGB. Naheliegende Gegenargumente werden nicht geprüft. Dafür aber immerhin durchdachte Ausführungen zur Umdeutung.Der PräsVG hat mir dafür 5 Punkte gegeben. Leider hat der RiLSG auf 3 Punkte korrigiert (wenn auch eindeutig zurecht :D).
17.06.2026, 17:41
Push! Der Thread ist ganz wichtig und hoffe, es hilft vielen. Ich musste gerade sehr schmunzeln.
Ö1 Klausur: Man sollte die Entscheidungen des Gerichts entwerfen. Neben dem Urteil war die Berichterstatterin wegen Befangenheit angegriffen worden. Es war also ein Beschluss dahingehend zu fassen, dass der Befangenheitsantrag abgelehnt wird, damit die Richterin trotzdem entscheiden kann. Inhaltlich Baurecht, wobei § 35 Abs. 6 BauGB ausgeschlossen war.
Ich wusste nicht was tun und hab einfach einen Übertragungsbeschluss auf einen anderen Richter der Kammer als Einzelrichter getroffen, der ja unanfechtbar ist und diesen vor das Urteilsdatum datiert. Mir dämmerte schon, dass ich hier gerade bewusst was falsch mache, aber ich war irgendwie im Modus.
Materiell lag mein Schwerpunkt dann auf maximal ausführlichen Erwägungen zu § 35 Abs. 6 BauGB und meine ganze Entscheidung beruhte auf diesen Erwägungen dort. → 5 Punkte
Ö1 Klausur: Man sollte die Entscheidungen des Gerichts entwerfen. Neben dem Urteil war die Berichterstatterin wegen Befangenheit angegriffen worden. Es war also ein Beschluss dahingehend zu fassen, dass der Befangenheitsantrag abgelehnt wird, damit die Richterin trotzdem entscheiden kann. Inhaltlich Baurecht, wobei § 35 Abs. 6 BauGB ausgeschlossen war.
Ich wusste nicht was tun und hab einfach einen Übertragungsbeschluss auf einen anderen Richter der Kammer als Einzelrichter getroffen, der ja unanfechtbar ist und diesen vor das Urteilsdatum datiert. Mir dämmerte schon, dass ich hier gerade bewusst was falsch mache, aber ich war irgendwie im Modus.
Materiell lag mein Schwerpunkt dann auf maximal ausführlichen Erwägungen zu § 35 Abs. 6 BauGB und meine ganze Entscheidung beruhte auf diesen Erwägungen dort. → 5 Punkte









