20.05.2022, 09:58
Hallo an alle!
Ich habe bald mündliche Prüfung und mir wurde Strafrecht als Rechtsgebiet für den Aktenvortrag zugewiesen.
Vor allem die revisionsrechtlichen Vorträge empfinde ich als schwierig. Weil die Vorbereitungszeit ja doch recht knapp bemessen ist, würde mich vor allem interessieren, ob ihr die Feststellungen des angefochtenen Urteils vorlest (soweit es darauf ankommt) oder ob ihr diese in eigenen Stichpunkten auf dem Konzeptpapier zusammenfasst und dann anhand des Konzeptpapiers vortragt.
Laut Weisung des LJPA ist ein Vorlesen ja erlaubt, wenn es auf den Wortlaut ankommt. Kommt es ja irgendwo auch, da ja die fehlerhafte Gesetzesanwendung ja nur anhand der Urteilsfeststellung zu prüfen ist. Andererseits soll man ja gerade nicht ablesen.
Habt ihr da Erfahrungen, vielleicht irgendwelche Hinweise von AG Leitern hierzu, oder könnt aus eurer mündlichen Prüfung berichten etc.
Auch zu anderen Punkten, die den strafrechtlichen Aktenvortrag betreffen, können wir uns gerne hier austauschen!
Ich habe bald mündliche Prüfung und mir wurde Strafrecht als Rechtsgebiet für den Aktenvortrag zugewiesen.
Vor allem die revisionsrechtlichen Vorträge empfinde ich als schwierig. Weil die Vorbereitungszeit ja doch recht knapp bemessen ist, würde mich vor allem interessieren, ob ihr die Feststellungen des angefochtenen Urteils vorlest (soweit es darauf ankommt) oder ob ihr diese in eigenen Stichpunkten auf dem Konzeptpapier zusammenfasst und dann anhand des Konzeptpapiers vortragt.
Laut Weisung des LJPA ist ein Vorlesen ja erlaubt, wenn es auf den Wortlaut ankommt. Kommt es ja irgendwo auch, da ja die fehlerhafte Gesetzesanwendung ja nur anhand der Urteilsfeststellung zu prüfen ist. Andererseits soll man ja gerade nicht ablesen.
Habt ihr da Erfahrungen, vielleicht irgendwelche Hinweise von AG Leitern hierzu, oder könnt aus eurer mündlichen Prüfung berichten etc.
Auch zu anderen Punkten, die den strafrechtlichen Aktenvortrag betreffen, können wir uns gerne hier austauschen!
20.05.2022, 10:09
Ich hatte auch Strafrecht als Vortrag im letzten Durchgang. Ich hatte dann letztlich Abschlussentscheidung der StA aber hatte die Revisionsvorträge beim Üben eigentlich als relativ dankbar empfunden, da man ja materiell schon immer grob wusste wo es hingeht und auch die Verfahrensfehler sich eigentlich oft wiederholt haben.
Aber zu deiner eigentlichen Frage:
Ich würde auf jeden Fall den SV nochmal schildern. Einfach die Feststellungen leicht umwandeln und kürzen.
Ich hatte es beim Üben mir so zurechtgelegt.:
Der X wurde durch.. am... wegen.. zu... verurteilt.
Nach den Feststellungen des Gerichts.. SV
Zum Verfahrensgang ist folgendes zu sagen.. Hier dann die Fehler kurz darstellen
Keine Ahnung so hatte ich es mir vorgenommen wenn Revision bei mir gekommen wäre..
Aber zu deiner eigentlichen Frage:
Ich würde auf jeden Fall den SV nochmal schildern. Einfach die Feststellungen leicht umwandeln und kürzen.
Ich hatte es beim Üben mir so zurechtgelegt.:
Der X wurde durch.. am... wegen.. zu... verurteilt.
Nach den Feststellungen des Gerichts.. SV
Zum Verfahrensgang ist folgendes zu sagen.. Hier dann die Fehler kurz darstellen
Keine Ahnung so hatte ich es mir vorgenommen wenn Revision bei mir gekommen wäre..
20.05.2022, 11:28
Ich hatte auch eine Revision als Vortrag und fand die gerade durch den Zeitdruck nicht so dankbar. Ich würde aber nicht den Sachverhalt vorlesen, sondern in deinen eigenen Worten kurz zusammenfassen. Am Ende kann dir durch das Vorlesen von Passagen, bei denen es nicht auf den konkreten Wortlaut ankommt, eher vorgeworfen werden, dass du keinen freien Vortrag hältst. Außerdem fand ich den Sachverhalt ganz nett, um in den Vortrag reinzukommen und Sicherheit für die relevanten Teile zu bekommen