21.05.2022, 00:10
Hallo zusammen,
kann hier vielleicht jemand sagen, ob man in Berlin auch die komplette Anwaltsstation (oder jedenfalls mehr als 3 Monate) im Ausland ableisten kann?
Auf einigen Seiten liest man, dass in der Anwaltsstation nur 3 Monate im Ausland möglich sind.
Auf der Seite des Kammergerichts heißt es hingegen:
Das klingt ja so, als könnten grundsätzlich auch die ganze Station im Ausland abgeleistet werden.
Wäre dankbar für einen Hinweis, falls es jemand weiß, auch im Hinblick darauf, ob man dann von den AGs komplett befreit wird.
kann hier vielleicht jemand sagen, ob man in Berlin auch die komplette Anwaltsstation (oder jedenfalls mehr als 3 Monate) im Ausland ableisten kann?
Auf einigen Seiten liest man, dass in der Anwaltsstation nur 3 Monate im Ausland möglich sind.
Auf der Seite des Kammergerichts heißt es hingegen:
Zitat:Die Ausbildung erfolgt in einer Rechtsanwaltskanzlei oder sonstigen rechtsberatenden Stelle nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 JAG (§ 21 Abs. 1 Nr. 4 JAO) und kann im In- und/oder Ausland absolviert werden.( Stationsausbildung - Berlin.de )
Das klingt ja so, als könnten grundsätzlich auch die ganze Station im Ausland abgeleistet werden.
Wäre dankbar für einen Hinweis, falls es jemand weiß, auch im Hinblick darauf, ob man dann von den AGs komplett befreit wird.
22.05.2022, 16:56
Würde mal beim LJPA/GPA fragen. Die müssen ja ohnehin der Zuweisung zustimmen.
Ich hoffe, du kannst dann in ner anderen Station tauchen? ;)
Ich hoffe, du kannst dann in ner anderen Station tauchen? ;)
24.05.2022, 10:24
Ja ist ein Punkt. Ich hatte aber geplant genauso zu tauchen wie es auch im Inland üblich ist.
Falls es noch wen interessiert, ich habe jetzt sowohl in Berlin als auch Brandenburg angerufen.
Aus Berlin hat man mir versichert, dass man auch mehr als 3 Monate der Anwaltsstation im Ausland machen kann, solange es nur tatsächlich bei einer Rechtsanwaltskanzlei ist.
Aus der Referendarabteilung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hingegen kam die Auskunft, dass maximal 3 Monate der Anwaltsstation im Ausland absolviert werden können, selbst wenn es sich um einen in Deutschland zugelassenen Anwalt handelt.
Den Unterschied finde ich schon interessant, wenn man bedenkt das § 14 BbgJAG und § 14 BE JAG quasi denselben Wortlaut haben.
Falls es noch wen interessiert, ich habe jetzt sowohl in Berlin als auch Brandenburg angerufen.
Aus Berlin hat man mir versichert, dass man auch mehr als 3 Monate der Anwaltsstation im Ausland machen kann, solange es nur tatsächlich bei einer Rechtsanwaltskanzlei ist.
Aus der Referendarabteilung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hingegen kam die Auskunft, dass maximal 3 Monate der Anwaltsstation im Ausland absolviert werden können, selbst wenn es sich um einen in Deutschland zugelassenen Anwalt handelt.
Den Unterschied finde ich schon interessant, wenn man bedenkt das § 14 BbgJAG und § 14 BE JAG quasi denselben Wortlaut haben.