07.05.2022, 15:57
Hallo zusammen
Ich habe gerade mit dem Ref (RLP) begonnen und unser Dozent des Einführungslehrgangs hat gemeint, dass die Arbeit mit Kommentaren von Anfang an geübt werden sollte und man sich daher zeitnah einen Grüneberg und Thomas/Putzo zulegen sollte. Er meinte auch, dass man ruhig Vorauflagen verwenden kann. Nun frage ich mich, wie alt die jeweiligen Kommentare sein dürfen. Also klar, in einem Grüneberg vor 2022 wird das neue Schuldrecht nicht drin sein. Die Klausuren in den AGs sind ja aber meist eh älter und braucht man für die Sachen beim Einzelausbilder aktuelle Kommentare? Zur Not hat man ja noch juris und beck online. Würde mich freuen von euren Erfahrungen oder Empfehlungen zu hören.
Ich habe gerade mit dem Ref (RLP) begonnen und unser Dozent des Einführungslehrgangs hat gemeint, dass die Arbeit mit Kommentaren von Anfang an geübt werden sollte und man sich daher zeitnah einen Grüneberg und Thomas/Putzo zulegen sollte. Er meinte auch, dass man ruhig Vorauflagen verwenden kann. Nun frage ich mich, wie alt die jeweiligen Kommentare sein dürfen. Also klar, in einem Grüneberg vor 2022 wird das neue Schuldrecht nicht drin sein. Die Klausuren in den AGs sind ja aber meist eh älter und braucht man für die Sachen beim Einzelausbilder aktuelle Kommentare? Zur Not hat man ja noch juris und beck online. Würde mich freuen von euren Erfahrungen oder Empfehlungen zu hören.
07.05.2022, 18:41
Ältere Kommentare reichen, habe vier Jahre alte Kommentare (zu Beginn des Rufs drei Jahre alt). Für die Einzelausbildung habe ich mit Beck online gearbeitet.
08.05.2022, 11:44