04.05.2022, 09:59
Hallo an alle, bin etwas überfragt. Die 800/WAT sind die brutto oder netto? Dachte immer die kommen sozusagen netto aufs Konto, scheint wohl anders zu sein oder? Auf dem Hinweis Blatt stand zumindest drauf, dass die Kanzlei auch die sozialabgaben etc übernimmt.
Kennt sich da jemand aus? Merci
Kennt sich da jemand aus? Merci
04.05.2022, 10:43
Das ist i.d.R. brutto.
Zumindest bei mir in Bayern wird es ganz normal auf die Unterhaltsbeihilfe draufgerechnet und dann - abzüglich eben der Sozialabgaben, Lohnsteuer etc. - von der Staatsoberkasse in einer Zahlung ausgezahlt.
Zumindest bei mir in Bayern wird es ganz normal auf die Unterhaltsbeihilfe draufgerechnet und dann - abzüglich eben der Sozialabgaben, Lohnsteuer etc. - von der Staatsoberkasse in einer Zahlung ausgezahlt.
04.05.2022, 17:22
Natürlich brutto.
Abgesehen von ganz seltenen Ausnahmen, die hier nicht einschlägig sind, wird dir ein (potentieller) niemals ein Nettogehalt angeben, schlicht weil er es nicht kann, da dein persönliches Nettogehalt immer von deinen persönlichen Umständen abhängt (zB andere Nebentätigkeiten, Steuerklasse, Konfession usw.). Sowas sollte man eigentlich wissen, wenn man ein juristisches Staatsexamen hat. Ist vielleicht gar nicht so blöd, dass im Zweiten Examen auch Steuerrecht dran kommt.
Abgesehen von ganz seltenen Ausnahmen, die hier nicht einschlägig sind, wird dir ein (potentieller) niemals ein Nettogehalt angeben, schlicht weil er es nicht kann, da dein persönliches Nettogehalt immer von deinen persönlichen Umständen abhängt (zB andere Nebentätigkeiten, Steuerklasse, Konfession usw.). Sowas sollte man eigentlich wissen, wenn man ein juristisches Staatsexamen hat. Ist vielleicht gar nicht so blöd, dass im Zweiten Examen auch Steuerrecht dran kommt.
04.05.2022, 17:30
*Arbeitgeber
04.05.2022, 21:23
(04.05.2022, 17:22)Gast schrieb: Natürlich brutto.
Abgesehen von ganz seltenen Ausnahmen, die hier nicht einschlägig sind, wird dir ein (potentieller) niemals ein Nettogehalt angeben, schlicht weil er es nicht kann, da dein persönliches Nettogehalt immer von deinen persönlichen Umständen abhängt (zB andere Nebentätigkeiten, Steuerklasse, Konfession usw.). Sowas sollte man eigentlich wissen, wenn man ein juristisches Staatsexamen hat. Ist vielleicht gar nicht so blöd, dass im Zweiten Examen auch Steuerrecht dran kommt.
Keine vorschnellen Schlüsse zu ziehen, sollte man können, wenn man ein juristisches Staatsexamen hat;) es könnte ja sein - unabhängig vom Netto Betrag- dass der AG die zusätzlich anfallenden Kosten, die übrigens das Landesamt für Finanzen separat berechnet!, übernimmt, um dem potentiellen Nachwuchs/ Referendar die 800€ gänzlich zu überlassen.
05.05.2022, 08:20
(04.05.2022, 21:23)Überfragt schrieb:(04.05.2022, 17:22)Gast schrieb: Natürlich brutto.
Abgesehen von ganz seltenen Ausnahmen, die hier nicht einschlägig sind, wird dir ein (potentieller) niemals ein Nettogehalt angeben, schlicht weil er es nicht kann, da dein persönliches Nettogehalt immer von deinen persönlichen Umständen abhängt (zB andere Nebentätigkeiten, Steuerklasse, Konfession usw.). Sowas sollte man eigentlich wissen, wenn man ein juristisches Staatsexamen hat. Ist vielleicht gar nicht so blöd, dass im Zweiten Examen auch Steuerrecht dran kommt.
Keine vorschnellen Schlüsse zu ziehen, sollte man können, wenn man ein juristisches Staatsexamen hat;) es könnte ja sein - unabhängig vom Netto Betrag- dass der AG die zusätzlich anfallenden Kosten, die übrigens das Landesamt für Finanzen separat berechnet!, übernimmt, um dem potentiellen Nachwuchs/ Referendar die 800€ gänzlich zu überlassen.
Theoretisch wäre das wohl möglich, es ist aber mE extrem unwahrscheinlich und völlig praxisfern. Wie dargelegt ist das Nettogehalt immer von individuellen Umständen abhängig. Wenn die Station jedem Ref. 800 € netto auf dem Girokonto garantiert, müsste sie also ihren Ref. ein (leicht) unterschiedliches Bruttogehalt zahlen, was von manchen als "unfair" angesehen werden würde und v.a. unnötig hohen Aufwand verursachen würde.
(Dass der Arbeitgeber zusätliche Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen übernimmt, die in deiner Gehaltsabrechnung nie auftauchen (Lohnnebenkosten), versteht sich von selbst.)
05.05.2022, 08:41
vielleicht mal ein Beispiel zur Illustration, warum eine Nettolohnabrede eher unwahrscheinlich ist:
Die Kanzlei beschäftigt 2 Referendare, A und B.
A hat Steuerklasse I, keine Nebenbeschäftigung und ist konfessionslos.
B hat Steuerklasse V, noch ein weiteres Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung und ist meinetwegen in der evangelischen Kirche.
Damit A und B, die dieselbe Arbeit machen, am Ende des Monats beide 800 €/WAT netto auf dem Konto haben, müsste die Kanzlei dem B ein deutlich (!) höheres Bruttogehalt zahlen.
Das fände A wohl (zu Recht) ziemlich unfair. Außerdem müsste die Buchhaltung der Kanzlei das vorab alles genau ausrechnen, um jeweils das individuell passende Bruttogehalt anzugeben (wozu sie evtl. nicht mal alle nötigen Infos hat).
Weitere Unterschiede ergeben sich zB durch Kinder, unterschiedliche Beitragssätze zur Pflegeversicherung usw.
Auf Basis deiner Infos kann man dir nun mal nur erklären, was allgemein üblich ist, und dass Nettolohnabreden bei Ref. unüblich sind. Wenn du meinst, dass es bei dir anders läuft, frag gerne deine Kanzlei. Vielleicht bieten sie ja tatsächlich eine seltene Nettolohnabrede an - woher sollen wir das wissen. Aber wirf doch bitte den Antwortenden nicht vor, voreilige Schlüsse zu ziehen, wenn sie auf Grundlage der von dir gegebenen Infos versuchen, deine Fragen zu beantworten.
Die Kanzlei beschäftigt 2 Referendare, A und B.
A hat Steuerklasse I, keine Nebenbeschäftigung und ist konfessionslos.
B hat Steuerklasse V, noch ein weiteres Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung und ist meinetwegen in der evangelischen Kirche.
Damit A und B, die dieselbe Arbeit machen, am Ende des Monats beide 800 €/WAT netto auf dem Konto haben, müsste die Kanzlei dem B ein deutlich (!) höheres Bruttogehalt zahlen.
Das fände A wohl (zu Recht) ziemlich unfair. Außerdem müsste die Buchhaltung der Kanzlei das vorab alles genau ausrechnen, um jeweils das individuell passende Bruttogehalt anzugeben (wozu sie evtl. nicht mal alle nötigen Infos hat).
Weitere Unterschiede ergeben sich zB durch Kinder, unterschiedliche Beitragssätze zur Pflegeversicherung usw.
Auf Basis deiner Infos kann man dir nun mal nur erklären, was allgemein üblich ist, und dass Nettolohnabreden bei Ref. unüblich sind. Wenn du meinst, dass es bei dir anders läuft, frag gerne deine Kanzlei. Vielleicht bieten sie ja tatsächlich eine seltene Nettolohnabrede an - woher sollen wir das wissen. Aber wirf doch bitte den Antwortenden nicht vor, voreilige Schlüsse zu ziehen, wenn sie auf Grundlage der von dir gegebenen Infos versuchen, deine Fragen zu beantworten.