01.05.2022, 21:07
Guten Abend,
ich sitze aktuell an meiner ersten Akte beim Zivilgericht und bin mir nicht sicher, wie diese fortzusetzen ist.
TL;DR: In welcher Art und Weise wird ein "Antrag auf Fortführung des Rechtsstreits" abgelehnt?
Grundsätzlich ging es um einen Anspruch aus der Fluggastrechte-VO. Es wurde sodann ein Vergleich geschlossen, der dann von Klägerseite angefochten werden sollte, auf Grund § 123 BGB. Die Klägerseite hatte aber einfach einen Schriftsatz falsch gelesen und sich geirrt, eine Täuschung lag nicht vor. Der Fehler lag auf Seiten der Klägerseite, welche dann die Fortführung des Rechtsstreits beantrage. Diesen Antrag würde ich vermutlich nun gerne ablehnen. In welcher Form geschieht dies?
Ich wäre jetzt erst einmal von einem Beschluss ausgegangen. Der Prozessvergleich bleibt ja weiterhin in der Welt und wurde nicht beseitigt, dass es ein Urteil ja nicht benötigt sonder lediglich die Feststellung, dass der Prozess durch Vergleich wirksam beendet wurde. Ergibt das Sinn?
ich sitze aktuell an meiner ersten Akte beim Zivilgericht und bin mir nicht sicher, wie diese fortzusetzen ist.
TL;DR: In welcher Art und Weise wird ein "Antrag auf Fortführung des Rechtsstreits" abgelehnt?
Grundsätzlich ging es um einen Anspruch aus der Fluggastrechte-VO. Es wurde sodann ein Vergleich geschlossen, der dann von Klägerseite angefochten werden sollte, auf Grund § 123 BGB. Die Klägerseite hatte aber einfach einen Schriftsatz falsch gelesen und sich geirrt, eine Täuschung lag nicht vor. Der Fehler lag auf Seiten der Klägerseite, welche dann die Fortführung des Rechtsstreits beantrage. Diesen Antrag würde ich vermutlich nun gerne ablehnen. In welcher Form geschieht dies?
Ich wäre jetzt erst einmal von einem Beschluss ausgegangen. Der Prozessvergleich bleibt ja weiterhin in der Welt und wurde nicht beseitigt, dass es ein Urteil ja nicht benötigt sonder lediglich die Feststellung, dass der Prozess durch Vergleich wirksam beendet wurde. Ergibt das Sinn?
02.05.2022, 09:46
Du entscheidest per Urteil (nach mündlicher Verhandlung) und stellst im Tenor fest, dass der Rechtsstreit durch den Vergleich beendet ist.