22.11.2018, 15:36
Es ist schon ein Unterschied, ob man sich eine einzelne Hausarbeit aus dem Schwerpunkt schreiben lässt (kann jeder mit Ahnung ohne großen Aufwand und sei es, dass es sich als umfangreiche Hilfe darstellt, die man zudem auch noch 2-3 mal von weiteren Leuten durchlesen lässt) oder eine komplette Dissertation.
29.11.2018, 17:08
(21.11.2018, 13:45)NRW schrieb: Sorry aber ich arbeite auch in der GK und kann genau das Gegenteil berichten. Ich fasse es mit einem einfachen Beispiel zusammen: wir würden IMMER den Kandidaten mit dem besseren Staatsteil nehmen. Also 8 + 8 ist uns lieber als 7 + 11, obwohl letzterer im schnitt die bessere Note hat. Gründe sind ja allgemein bekannt, es fehlt einfach jegliche Vergleichbarkeit. Außerdem besteht der Schwerpunkt an vielen Unis heute nur noch aus 2 Hausarbeiten - die sowieso als Prüfungsleistung nicht erntszunehmen sind.
Na ja, ist die staatliche Prüfung wirklich so vergleichbar wie oft behauptet? Ich würde sagen nein. In einem höheren Grad nur innerhalb eines Durchganges, wo dieselben Klausuren geschrieben werden. Aber auch da kann der Korrektor oder die Zusammensetzung der Prüfungskommision Glück oder Pech bringen.
Das ist alles wischi-waschi. Wenn es um die Vergleichbarkeit der juristischen Prüfungen geht, merkt man, dass viele Juristen nicht so scharf denken können wie gute Naturwissenschaftler. Auch im staatlichen Teil hängt die Note zum großen Teil (natürlich nicht nur) von Unwägbarkeiten ab, die man selbst nicht beeinflussen kann. Punkt!
29.10.2019, 18:29
(21.11.2018, 12:15)Gast schrieb: Ich arbeite in einer Großkanzlei und ich kann sagen es zählt zu den großen Mythen, dass der Schwerpunkt regelmäßig rausgerechnet wird. Ich glaube, das ist ein Mythos, der vor allem von Leuten verbreitet wird, die ihr VB auch ohne "Hilfe durch den Schwerpunkt" geschafft haben und die glauben, an einem solchen "Schwerpunkt-VB" sei etwas Minderwertiges dran. Es gibt in etlichen Kanzleien überhaupt nur wenige, die die Statistiken zu den Schwerpunkten kennen und verfolgen und deshalb den Schwerpunkt als unwichtig betrachten. Meistens sind das junge Absolventen, aber dieses Wissen ist in etlichen Kanzleien bei den Entscheidern noch nicht angekommen, weil sie selbst ihr Examen nach alten Regeln gemacht haben und keine Statistiken zu den neuen Regeln pauken, wieviele da jetzt wo besser abschneiden (glaube in Bayern ist die Differenz besonders frappierend).
Vor allem aber wird ohnehin stärker auf das zweite Examen geschaut bei einer Einstellung als Anwalt und verkleinert man sich selbst den Bewerberpool, wenn man anfängt, Leute auszuladen, die im ersten Examen ihr VB nur durch den Schwerpunkt erreicht haben. Und den Bewerberpool verkleinern ist schlecht. Am Ende ist wichtig, dass man der Partnerschaft verkaufen kann, dass man seine Standards auch weiterhin nicht senkt (die berühmte "18er-Regel" etwa, wonach beide Examina in Summe 18 Punkte sein müssen und keins schlechter als 8 oder 7,5), aber geeignete Associates zu finden, die nicht nach 1-2 Jahren in den Staatsdienst abhauen, ist schwieriger geworden und man schaut gerne genauer hin. Und da ist gut, wenn man mehr Auswahl hat.
Es gibt sicher auch Fälle, in denen auffällt, dass der Schwerpunkt und der staatliche Teil extrem voneinander abweichen, etwa bei einem gut im Schwerpunkt und einem ausreichend im Staatlichen. Und es gibt dann auch Personaler, denen so etwas auffällt und die kritische Fragen stellen. Aber nur wenige müssen Angst haben, dass man ihr erstes Examen auf ein befriedigend zurückrechnet, wenn es nur mit Schwerpunkt VB und ansonsten befriedigend ist. Eher Angst haben sollte man vor einem zweiten Examen unter 8, wenn man hoch hinaus will. Das ist weniger beeindruckend.
Der Staatsdienst darf sowieso nix rausrechnen, da ist es völlig egal. Da schaut man aber mindestens so sehr auf das zweite Examen.
29.10.2019, 18:53
Immer wieder hört und liest man, der Staatsdienst "dürfe nichts rausrechnen". Warum eigentlich?
Erst einmal gibt es - jedenfalls in bei uns in Baden-Württemberg - nichts zum "rausrechnen", weil die Staats- und Schwerpunktsnote gesondert ausgewiesen werden. Zum anderen stimmt die Behauptung schlicht nicht. Uns wurde beim Uni-Bewerbertag von einem Vertreter des Justizministeriums während eines Vortrags gesagt, dass die Vorgaben für die Einstellung als Richter/Sta derzeit bei 2x8 Punkten liegen. Ungefragt wies er darauf hin, dass es auf die Staatsnote ankomme und der "14 Punkte Schwerpunkt in Rechtsgeschichte" keine Berücksichtigung finde. Der Staat schaut also sehr wohl auf den Staatsteil. Das ist aber auch schon mindestens 4 Jahre her, vielleicht hat sich der Maßstab seitdem geändert.
Am Ende dürfte die Rechnerei aber ohnehin egal sein, da es auf die Note im zweiten Staatsexamen ankommt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Bewerber mit 7 Punkten im ersten Examen und 9 im zweiten allein aufgrund der Noten abgewiesen wird.
Erst einmal gibt es - jedenfalls in bei uns in Baden-Württemberg - nichts zum "rausrechnen", weil die Staats- und Schwerpunktsnote gesondert ausgewiesen werden. Zum anderen stimmt die Behauptung schlicht nicht. Uns wurde beim Uni-Bewerbertag von einem Vertreter des Justizministeriums während eines Vortrags gesagt, dass die Vorgaben für die Einstellung als Richter/Sta derzeit bei 2x8 Punkten liegen. Ungefragt wies er darauf hin, dass es auf die Staatsnote ankomme und der "14 Punkte Schwerpunkt in Rechtsgeschichte" keine Berücksichtigung finde. Der Staat schaut also sehr wohl auf den Staatsteil. Das ist aber auch schon mindestens 4 Jahre her, vielleicht hat sich der Maßstab seitdem geändert.
Am Ende dürfte die Rechnerei aber ohnehin egal sein, da es auf die Note im zweiten Staatsexamen ankommt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Bewerber mit 7 Punkten im ersten Examen und 9 im zweiten allein aufgrund der Noten abgewiesen wird.
31.10.2019, 14:22
(29.10.2019, 18:53)Gast Bawü schrieb: Erst einmal gibt es - jedenfalls in bei uns in Baden-Württemberg - nichts zum "rausrechnen", weil die Staats- und Schwerpunktsnote gesondert ausgewiesen werden. Zum anderen stimmt die Behauptung schlicht nicht. Uns wurde beim Uni-Bewerbertag von einem Vertreter des Justizministeriums während eines Vortrags gesagt, dass die Vorgaben für die Einstellung als Richter/Sta derzeit bei 2x8 Punkten liegen. Ungefragt wies er darauf hin, dass es auf die Staatsnote ankomme und der "14 Punkte Schwerpunkt in Rechtsgeschichte" keine Berücksichtigung finde. Der Staat schaut also sehr wohl auf den Staatsteil. Das ist aber auch schon mindestens 4 Jahre her, vielleicht hat sich der Maßstab seitdem geändert.
Kann ich so bestätigen. Natürlich wird auch beim Staat auf die Staatsnote geschaut. Die Chancen mit staatlich 7,6 und ähnlichem zweiten Examen in den Staatsdienst zu kommen dürften mager sein.
Und zur Frage: Natürlich ist es nach dem normalen Sprachgebrauch kein VB, wenn es nur durch den Schwerpunkt ein VB wird und außerdem im Staatsteil mit unter 8 sehr weit von einem VB entfernt ist.
Nach meiner Erfahrung heißt "Ich habe VB" --> "Ich habe VB im Staatsteil". Ansonsten wird gesagt "Ich habe VB, aber nur mit Schwerpunkt". Und natürlich ist da ein großer Unterschied dazwischen. In deinem Fall 2,4 Punkte.
Trotzdem, freu dich, dass du mit dem Schwerpunkt über 9,0 kommst, damit bist du ein gutes Stück besser als der Durchschnitt und es ist eine ordentliche Leistung. Als "VB" würde ich es aber nicht bezeichnen.
31.10.2019, 14:58
(31.10.2019, 14:22)BaWü schrieb:(29.10.2019, 18:53)Gast Bawü schrieb: Erst einmal gibt es - jedenfalls in bei uns in Baden-Württemberg - nichts zum "rausrechnen", weil die Staats- und Schwerpunktsnote gesondert ausgewiesen werden. Zum anderen stimmt die Behauptung schlicht nicht. Uns wurde beim Uni-Bewerbertag von einem Vertreter des Justizministeriums während eines Vortrags gesagt, dass die Vorgaben für die Einstellung als Richter/Sta derzeit bei 2x8 Punkten liegen. Ungefragt wies er darauf hin, dass es auf die Staatsnote ankomme und der "14 Punkte Schwerpunkt in Rechtsgeschichte" keine Berücksichtigung finde. Der Staat schaut also sehr wohl auf den Staatsteil. Das ist aber auch schon mindestens 4 Jahre her, vielleicht hat sich der Maßstab seitdem geändert.
Kann ich so bestätigen. Natürlich wird auch beim Staat auf die Staatsnote geschaut. Die Chancen mit staatlich 7,6 und ähnlichem zweiten Examen in den Staatsdienst zu kommen dürften mager sein.
Und zur Frage: Natürlich ist es nach dem normalen Sprachgebrauch kein VB, wenn es nur durch den Schwerpunkt ein VB wird und außerdem im Staatsteil mit unter 8 sehr weit von einem VB entfernt ist.
Nach meiner Erfahrung heißt "Ich habe VB" --> "Ich habe VB im Staatsteil". Ansonsten wird gesagt "Ich habe VB, aber nur mit Schwerpunkt". Und natürlich ist da ein großer Unterschied dazwischen. In deinem Fall 2,4 Punkte.
Trotzdem, freu dich, dass du mit dem Schwerpunkt über 9,0 kommst, damit bist du ein gutes Stück besser als der Durchschnitt und es ist eine ordentliche Leistung. Als "VB" würde ich es aber nicht bezeichnen.
Sehr ich ganz anders. Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, den Schwerpunkt rauszurechnen. Im Übrigen hat früher ja auch niemand die Hausarbeit aus dem Examen herausgerechnet bzw. gesagt, ich habe vb, aber nur mit Hausarbeit.
Klar sieht es besser aus, wenn auch der Staatsteil vb ist. Solange da aber keine riesige Diskrepanz klafft, ist ein vb mit Schwerpunkt kein Problem.
Macht Euch doch nicht so verrückt. Im Übrigen: wenn Ihr einmal genommen seid, ist egal, wie das Examen war. Dann kommt es darauf an, ob Ihr Euer Dezernat im Griff habt, oder nicht. Und da machen 8,5 oder 9,5 im Staatsteil meist keinen signifikanten Unterschied
31.10.2019, 15:15
Es bedarf auch keiner Rechtsgrundlage. Wenn die Justiz möchte, kann sie auch wie Anfang der 2000er-Jahre nur Kandidaten mit zweimal zweistellig einstellen!
Es geht hier auch nicht darum, Leute mit "Schwerpunkt-VB" zu dissen. Auch 8 Punkte im Staatsteil sind eine tolle Leistung!
Es geht hier auch nicht darum, Leute mit "Schwerpunkt-VB" zu dissen. Auch 8 Punkte im Staatsteil sind eine tolle Leistung!
31.10.2019, 15:42
(31.10.2019, 14:58)Richter schrieb:(31.10.2019, 14:22)BaWü schrieb:(29.10.2019, 18:53)Gast Bawü schrieb: Erst einmal gibt es - jedenfalls in bei uns in Baden-Württemberg - nichts zum "rausrechnen", weil die Staats- und Schwerpunktsnote gesondert ausgewiesen werden. Zum anderen stimmt die Behauptung schlicht nicht. Uns wurde beim Uni-Bewerbertag von einem Vertreter des Justizministeriums während eines Vortrags gesagt, dass die Vorgaben für die Einstellung als Richter/Sta derzeit bei 2x8 Punkten liegen. Ungefragt wies er darauf hin, dass es auf die Staatsnote ankomme und der "14 Punkte Schwerpunkt in Rechtsgeschichte" keine Berücksichtigung finde. Der Staat schaut also sehr wohl auf den Staatsteil. Das ist aber auch schon mindestens 4 Jahre her, vielleicht hat sich der Maßstab seitdem geändert.
Kann ich so bestätigen. Natürlich wird auch beim Staat auf die Staatsnote geschaut. Die Chancen mit staatlich 7,6 und ähnlichem zweiten Examen in den Staatsdienst zu kommen dürften mager sein.
Und zur Frage: Natürlich ist es nach dem normalen Sprachgebrauch kein VB, wenn es nur durch den Schwerpunkt ein VB wird und außerdem im Staatsteil mit unter 8 sehr weit von einem VB entfernt ist.
Nach meiner Erfahrung heißt "Ich habe VB" --> "Ich habe VB im Staatsteil". Ansonsten wird gesagt "Ich habe VB, aber nur mit Schwerpunkt". Und natürlich ist da ein großer Unterschied dazwischen. In deinem Fall 2,4 Punkte.
Trotzdem, freu dich, dass du mit dem Schwerpunkt über 9,0 kommst, damit bist du ein gutes Stück besser als der Durchschnitt und es ist eine ordentliche Leistung. Als "VB" würde ich es aber nicht bezeichnen.
Sehr ich ganz anders. Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, den Schwerpunkt rauszurechnen. Im Übrigen hat früher ja auch niemand die Hausarbeit aus dem Examen herausgerechnet bzw. gesagt, ich habe vb, aber nur mit Hausarbeit.
Klar sieht es besser aus, wenn auch der Staatsteil vb ist. Solange da aber keine riesige Diskrepanz klafft, ist ein vb mit Schwerpunkt kein Problem.
Macht Euch doch nicht so verrückt. Im Übrigen: wenn Ihr einmal genommen seid, ist egal, wie das Examen war. Dann kommt es darauf an, ob Ihr Euer Dezernat im Griff habt, oder nicht. Und da machen 8,5 oder 9,5 im Staatsteil meist keinen signifikanten Unterschied
Mhm kommt darauf an, was du damit meinst, dass es egal ist. Ich hab diesbezüglich explizit mal bei meinem AG-Leiter nachgefragt. Er meinte, dass bei einer Beförderung zwar die dienstlichen Beurteilungen wichtig seien, aber immer auch noch die Examensnoten eine Rolle spielen. Also zumindest für spätere Beförderungen spielt die Examensnote wohl immer noch ne Rolle.
31.10.2019, 16:38
(31.10.2019, 14:58)Richter schrieb: Sehr ich ganz anders. Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, den Schwerpunkt rauszurechnen. Im Übrigen hat früher ja auch niemand die Hausarbeit aus dem Examen herausgerechnet bzw. gesagt, ich habe vb, aber nur mit Hausarbeit.
Klar sieht es besser aus, wenn auch der Staatsteil vb ist. Solange da aber keine riesige Diskrepanz klafft, ist ein vb mit Schwerpunkt kein Problem.
Macht Euch doch nicht so verrückt. Im Übrigen: wenn Ihr einmal genommen seid, ist egal, wie das Examen war. Dann kommt es darauf an, ob Ihr Euer Dezernat im Griff habt, oder nicht. Und da machen 8,5 oder 9,5 im Staatsteil meist keinen signifikanten Unterschied
Das kannst du sehen wie du willst, relevant ist, wie es tatsächlich ist. Ich bin Richterin in Hessen und kenne Leute in der Justiz in Bayern, BaWü, RLP, NRW und Sachsen und kann dir versichern, dass die Staatsnote sehr viel relevanter ist, als die Note insgesamt.
Es bedarf außerdem, wie oben schon gesagt wurde, keine "Rechtsgrundlage" um eine Person ablehnen zu können. Die Justiz muss sich nur im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums bewegen und darf den Bewerbungsverfahrensanspruch der Bewerber*innen nicht verletzen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es irgendwo ein Gericht geben wird, dass es als Bewertungsfehler sehen wird, wenn jemand aufgrund seiner schlechten Staatsnote abgelehnt wird.
Und zu der Aussage: "Solange da aber keine riesige Diskrepanz klafft, ist ein vb mit Schwerpunkt kein Problem." Von 7,6 auf 9,0 durch Schwerpunkt ist aber eine riesige Diskrepanz. 7,6 ist schließlich nur ein mittelmäßiges befriedigend, mit dem man (außer deutlich vollbefriedigendes Zweites) egal welchen Schwerpunkt man hat, kaum in die Justiz kommen wird. Habe zumindest noch nie davon gehört, dass jemand mit Staatsteil unter 8 eingestellt wurde.
Stimme dir aber zu, dass das nur für die Einstellung eine Rolle spielt und danach nicht mehr. Also alles nicht so wild.
31.10.2019, 16:48
(31.10.2019, 16:38)Hessen schrieb:(31.10.2019, 14:58)Richter schrieb: Sehr ich ganz anders. Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, den Schwerpunkt rauszurechnen. Im Übrigen hat früher ja auch niemand die Hausarbeit aus dem Examen herausgerechnet bzw. gesagt, ich habe vb, aber nur mit Hausarbeit.
Klar sieht es besser aus, wenn auch der Staatsteil vb ist. Solange da aber keine riesige Diskrepanz klafft, ist ein vb mit Schwerpunkt kein Problem.
Macht Euch doch nicht so verrückt. Im Übrigen: wenn Ihr einmal genommen seid, ist egal, wie das Examen war. Dann kommt es darauf an, ob Ihr Euer Dezernat im Griff habt, oder nicht. Und da machen 8,5 oder 9,5 im Staatsteil meist keinen signifikanten Unterschied
Das kannst du sehen wie du willst, relevant ist, wie es tatsächlich ist. Ich bin Richterin in Hessen und kenne Leute in der Justiz in Bayern, BaWü, RLP, NRW und Sachsen und kann dir versichern, dass die Staatsnote sehr viel relevanter ist, als die Note insgesamt.
Es bedarf außerdem, wie oben schon gesagt wurde, keine "Rechtsgrundlage" um eine Person ablehnen zu können. Die Justiz muss sich nur im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums bewegen und darf den Bewerbungsverfahrensanspruch der Bewerber*innen nicht verletzen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es irgendwo ein Gericht geben wird, dass es als Bewertungsfehler sehen wird, wenn jemand aufgrund seiner schlechten Staatsnote abgelehnt wird.
Und zu der Aussage: "Solange da aber keine riesige Diskrepanz klafft, ist ein vb mit Schwerpunkt kein Problem." Von 7,6 auf 9,0 durch Schwerpunkt ist aber eine riesige Diskrepanz. 7,6 ist schließlich nur ein mittelmäßiges befriedigend, mit dem man (außer deutlich vollbefriedigendes Zweites) egal welchen Schwerpunkt man hat, kaum in die Justiz kommen wird. Habe zumindest noch nie davon gehört, dass jemand mit Staatsteil unter 8 eingestellt wurde.
Stimme dir aber zu, dass das nur für die Einstellung eine Rolle spielt und danach nicht mehr. Also alles nicht so wild.
1. stimmt das nicht. Das mag vielleicht für Hessen gelten, aber nicht für NRW. Hier zählt das zweite Examen, was man übrigens auch auf den einschlägigen Internetseiten nachlesen kann.
Die wird es wohl in jedem Bundesland mit einer geeigneten Auskunft geben. Und ja, ich kenne einige Leute, die Richter wurden und zwar mit “SchwerpunktVB” UND entsprechendem zweiten Examen.
2. verstehe ich nicht, warum man als Richter in einem Referendarsforum den Leuten ihre Hoffnung nimmt.