21.11.2018, 13:45
Sorry aber ich arbeite auch in der GK und kann genau das Gegenteil berichten. Ich fasse es mit einem einfachen Beispiel zusammen: wir würden IMMER den Kandidaten mit dem besseren Staatsteil nehmen. Also 8 + 8 ist uns lieber als 7 + 11, obwohl letzterer im schnitt die bessere Note hat. Gründe sind ja allgemein bekannt, es fehlt einfach jegliche Vergleichbarkeit. Außerdem besteht der Schwerpunkt an vielen Unis heute nur noch aus 2 Hausarbeiten - die sowieso als Prüfungsleistung nicht erntszunehmen sind.
21.11.2018, 13:50
PS: und „Angst“ vor einem zweiten Examen unter 8 braucht man ebenfalls nicht haben. Ich kenne so unglaublich viele Menschen mit einer 7 vorm Komma, die in GKs arbeiten. Wüsste nicht, wovor man da Angst haben muss. Bis auf die ganz wenigen MK Kandidaten würde ich - stark vereinfacht - sagen, dass die Notengrenzen sich im Vergleich zu vor zehn Jahren einfach um einen Punkt nach unten verschoben haben. 8 reicht für so gut wie alles, 7-7,5 für das meiste und drunter beginnte „das graue Mittelfeld“.
Letzter Nachsatz: durch ein gutes Erstes eröffnest du dir die Möglichkeit dich in guten Stationen zu beweisen. Dann musst du noch weniger „Angst“ vor einem zweiten Examen unter 8 haben.
Letzter Nachsatz: durch ein gutes Erstes eröffnest du dir die Möglichkeit dich in guten Stationen zu beweisen. Dann musst du noch weniger „Angst“ vor einem zweiten Examen unter 8 haben.
21.11.2018, 13:55
Ich selbst wurde mal in einem Bewerbungsgespräch auf mein befriedigend im staatlichen Teil angesprochen für das erste Examen, der Schwerpunkt war gut. Aber nur ein einziges Mal, bei allen anderen hatte ich den Eindruck, dass es niemanden interessiert hat. Mein zweites Examen ist allerdings vb.
Meine Freundin hat ihr Examen wiederholt, weil sie "nur" insgesamt ein VB im ersten Examen hatte und im staatlichen Teil ein (hohes) befriedigend. Sie hat sich danach bei einer Top5-Kanzlei beworben als Hiwi und man fragte sie im Vorstellungsgespräch, warum im aller Welt sie da den Verbesserungsversuch gemacht habe. Sie habe doch schon ein sehr ordentliches vb insgesamt gehabt und es sei zeitlich völlig unverhältnismäßig, da noch mal nachzulegen, nur weil sie da knapp unter vb geblieben sei.
Meine Tendenz geht dahin zu glauben, dass es für die meisten Kanzleien keine allzu große Sache ist, wie genau sich das vb im ersten Examen zusammensetzt, dass man aber problemlos auch auf ein Dezernat treffen kann, wo es anders gehandhabt wird. Vermutlich ist es dazu noch regional unterschiedlich.
Meine Freundin hat ihr Examen wiederholt, weil sie "nur" insgesamt ein VB im ersten Examen hatte und im staatlichen Teil ein (hohes) befriedigend. Sie hat sich danach bei einer Top5-Kanzlei beworben als Hiwi und man fragte sie im Vorstellungsgespräch, warum im aller Welt sie da den Verbesserungsversuch gemacht habe. Sie habe doch schon ein sehr ordentliches vb insgesamt gehabt und es sei zeitlich völlig unverhältnismäßig, da noch mal nachzulegen, nur weil sie da knapp unter vb geblieben sei.
Meine Tendenz geht dahin zu glauben, dass es für die meisten Kanzleien keine allzu große Sache ist, wie genau sich das vb im ersten Examen zusammensetzt, dass man aber problemlos auch auf ein Dezernat treffen kann, wo es anders gehandhabt wird. Vermutlich ist es dazu noch regional unterschiedlich.
21.11.2018, 14:10
Letztlich ist es doch ganz einfach:
Ein VB im staatlichen Teil ist immer besser als ein Befriedigend im staatlichen Teil; ein VB mit Schwerpunkt ist besser ist als ein Befriedigend mit Schwerpunkt.
Soll heißen: Einstellungskriterium kann das VB mit Schwerpunkt sein, derjenige der ein VB aber bereits allein im staatlichen Teil hat wird (objektiv) vorgezogen.
Ein VB im staatlichen Teil ist immer besser als ein Befriedigend im staatlichen Teil; ein VB mit Schwerpunkt ist besser ist als ein Befriedigend mit Schwerpunkt.
Soll heißen: Einstellungskriterium kann das VB mit Schwerpunkt sein, derjenige der ein VB aber bereits allein im staatlichen Teil hat wird (objektiv) vorgezogen.
21.11.2018, 14:28
ganz genau das wollte ich auch ausdrücken! mit der kleinen modifikation, dass auch bei einer besseren endnote in der regel der kandidat mit dem besseren staatsteil bevorzugt wird.
22.11.2018, 11:16
(21.11.2018, 13:45)NRW schrieb: Sorry aber ich arbeite auch in der GK und kann genau das Gegenteil berichten. Ich fasse es mit einem einfachen Beispiel zusammen: wir würden IMMER den Kandidaten mit dem besseren Staatsteil nehmen. Also 8 + 8 ist uns lieber als 7 + 11, obwohl letzterer im schnitt die bessere Note hat. Gründe sind ja allgemein bekannt, es fehlt einfach jegliche Vergleichbarkeit. Außerdem besteht der Schwerpunkt an vielen Unis heute nur noch aus 2 Hausarbeiten - die sowieso als Prüfungsleistung nicht erntszunehmen sind.
Wieso sind Hausarbeiten nicht ernstzunehmende Prüfungsleistungen? Soweit ich weiß, jdf. war es bei uns so, müssen auch die Hausarbeiten anonym abgegeben werden.
22.11.2018, 11:21
(22.11.2018, 11:16)gast schrieb:(21.11.2018, 13:45)NRW schrieb: Sorry aber ich arbeite auch in der GK und kann genau das Gegenteil berichten. Ich fasse es mit einem einfachen Beispiel zusammen: wir würden IMMER den Kandidaten mit dem besseren Staatsteil nehmen. Also 8 + 8 ist uns lieber als 7 + 11, obwohl letzterer im schnitt die bessere Note hat. Gründe sind ja allgemein bekannt, es fehlt einfach jegliche Vergleichbarkeit. Außerdem besteht der Schwerpunkt an vielen Unis heute nur noch aus 2 Hausarbeiten - die sowieso als Prüfungsleistung nicht erntszunehmen sind.
Wieso sind Hausarbeiten nicht ernstzunehmende Prüfungsleistungen? Soweit ich weiß, jdf. war es bei uns so, müssen auch die Hausarbeiten anonym abgegeben werden.
Die kann man sich aber um einiges leichter schreiben lassen als eine Klausur, wo Prüfungsausweise kontrolliert werden.
22.11.2018, 13:12
[quote pid='19181' dateline='1542878490']
Die kann man sich aber um einiges leichter schreiben lassen als eine Klausur, wo Prüfungsausweise kontrolliert werden.
[/quote]
Dann dürften Bachelor-, Mssterarbeiten sowie Dissertationen auch keine ernstzunehmenden Leistungen darstellen. Könnte ja immer ein Ghostwriter dahinter stehen. Als wenn diese lächerlichen Klausuren in der jurisitschen Ausbildung das Maß aller Dinge wären.
(22.11.2018, 11:16)gast schrieb:(21.11.2018, 13:45)NRW schrieb: Sorry aber ich arbeite auch in der GK und kann genau das Gegenteil berichten. Ich fasse es mit einem einfachen Beispiel zusammen: wir würden IMMER den Kandidaten mit dem besseren Staatsteil nehmen. Also 8 + 8 ist uns lieber als 7 + 11, obwohl letzterer im schnitt die bessere Note hat. Gründe sind ja allgemein bekannt, es fehlt einfach jegliche Vergleichbarkeit. Außerdem besteht der Schwerpunkt an vielen Unis heute nur noch aus 2 Hausarbeiten - die sowieso als Prüfungsleistung nicht erntszunehmen sind.
Wieso sind Hausarbeiten nicht ernstzunehmende Prüfungsleistungen? Soweit ich weiß, jdf. war es bei uns so, müssen auch die Hausarbeiten anonym abgegeben werden.
Die kann man sich aber um einiges leichter schreiben lassen als eine Klausur, wo Prüfungsausweise kontrolliert werden.
[/quote]
Dann dürften Bachelor-, Mssterarbeiten sowie Dissertationen auch keine ernstzunehmenden Leistungen darstellen. Könnte ja immer ein Ghostwriter dahinter stehen. Als wenn diese lächerlichen Klausuren in der jurisitschen Ausbildung das Maß aller Dinge wären.
22.11.2018, 14:16
Obvioustrollisobvious
22.11.2018, 14:32
(22.11.2018, 13:12)Eyeroller schrieb: [quote pid='19181' dateline='1542878490']
(22.11.2018, 11:16)gast schrieb:(21.11.2018, 13:45)NRW schrieb: Sorry aber ich arbeite auch in der GK und kann genau das Gegenteil berichten. Ich fasse es mit einem einfachen Beispiel zusammen: wir würden IMMER den Kandidaten mit dem besseren Staatsteil nehmen. Also 8 + 8 ist uns lieber als 7 + 11, obwohl letzterer im schnitt die bessere Note hat. Gründe sind ja allgemein bekannt, es fehlt einfach jegliche Vergleichbarkeit. Außerdem besteht der Schwerpunkt an vielen Unis heute nur noch aus 2 Hausarbeiten - die sowieso als Prüfungsleistung nicht erntszunehmen sind.
Wieso sind Hausarbeiten nicht ernstzunehmende Prüfungsleistungen? Soweit ich weiß, jdf. war es bei uns so, müssen auch die Hausarbeiten anonym abgegeben werden.
Die kann man sich aber um einiges leichter schreiben lassen als eine Klausur, wo Prüfungsausweise kontrolliert werden.
Dann dürften Bachelor-, Mssterarbeiten sowie Dissertationen auch keine ernstzunehmenden Leistungen darstellen. Könnte ja immer ein Ghostwriter dahinter stehen. Als wenn diese lächerlichen Klausuren in der jurisitschen Ausbildung das Maß aller Dinge wären.
[/quote]
Kannst du sehen wie du magst, aber die Hausarbeit im Examen wurde aus genau diesem Grund abgeschafft.