26.10.2018, 15:20
Könnt ihr für das zweite examen einen JI Kurs empfehlen?
26.10.2018, 15:32
(26.10.2018, 15:20)Gast schrieb: Könnt ihr für das zweite examen einen JI Kurs empfehlen?
ich habe ÖR bei Dr. kues gemacht vor dem 2. Examen. Den Kurs fand ich ziemlich hilfreich, weil ich das hessische Landesrecht im 1. nicht hatte. Im Ergebnis hat es mir leider für die Klausuren aber auch nicht viel geholfen, aber dafür konnte JI jetzt nix.
26.10.2018, 16:38
Damit ich es richtig verstehe, es gibt einmal den 6 monatigen für zivil und straf. Eine 12 wöchigen für öff und einmal für A/W ?
26.10.2018, 17:55
30.10.2018, 15:43
Kann den Kurs nicht empfehlen. Die Unterlagen fürs 1. waren echt super, aber fürs 2. sind die Unterlagen echt Müll. Und der Kurs bringt auch nicht den Riesen Durchblick.
Habe nach 2 Monaten abgebrochen und habe ohne JI, Alpmann und Kaiser gelernt. Hat auch geklappt.
Allerdings kann ich die Videos auf Lecturio empfehlen. Die fand ich um sie mal nebenbei in Bus und Bahn zu schauen deutlich hilfreicher.
Habe nach 2 Monaten abgebrochen und habe ohne JI, Alpmann und Kaiser gelernt. Hat auch geklappt.
Allerdings kann ich die Videos auf Lecturio empfehlen. Die fand ich um sie mal nebenbei in Bus und Bahn zu schauen deutlich hilfreicher.
30.10.2018, 22:58
Ich besuche aktuell den Assex Kurs in NRW.
Der Umfang der Unterlagen differenziert, soweit ich das überblicken kann. Die Unterlagen zu ZPO 1 und 2 sind i. O. Im Zwangsvollstreckungsrecht eventuell etwas zu kurz. Für die RA Klausur könnte man noch Übersichten mit Zweckmäßigkeitserwägungen zufügen.
Die Unterlagen zur StA Klausur sind gut und ausreichend.
Für das ÖR Urteil find ich die Unterlagen nicht so gut. Hier braucht man in jedem Fall noch weitere Unterlagen.
Letztlich bringen die theoretische Besprechung im Kurs auch immer noch etwas. Aber das ist natürlich standortabhängig.
Die Fälle sind m. E. bedingt examensnah. Aber die mir bekannten Fälle von Alpmann sind da auch nicht viel besser...
Der Umfang der Unterlagen differenziert, soweit ich das überblicken kann. Die Unterlagen zu ZPO 1 und 2 sind i. O. Im Zwangsvollstreckungsrecht eventuell etwas zu kurz. Für die RA Klausur könnte man noch Übersichten mit Zweckmäßigkeitserwägungen zufügen.
Die Unterlagen zur StA Klausur sind gut und ausreichend.
Für das ÖR Urteil find ich die Unterlagen nicht so gut. Hier braucht man in jedem Fall noch weitere Unterlagen.
Letztlich bringen die theoretische Besprechung im Kurs auch immer noch etwas. Aber das ist natürlich standortabhängig.
Die Fälle sind m. E. bedingt examensnah. Aber die mir bekannten Fälle von Alpmann sind da auch nicht viel besser...