25.10.2018, 17:27
(25.10.2018, 16:56)Guest schrieb: Habe ich auch noch nie gehört, dass jemand damit so große Probleme hat. 3-4 mal angesehen und dann reicht mir das. Vielleicht ist dein Gedächtnis da nicht so gut.
Da hast du absolut Recht, mein Gedächtnis ist quasi nicht vorhanden. Das war aber im ersten Examen kein Problem. Bei den Probeklausuren bin ich aber komplett abgeschmiert, obwohl ich mir einbilde eigentlich ein ganz passabler Jurist zu sein und insbesondere auch im Prozessrecht durch den Schwerpunkt und eine Promotion im ZPO ziemlich fit zu sein. Aber die Formalia und auch die Formulierungen wollten einfach nicht sitzen. Das ist zum Schluss dann zwar besser geworden, aber es war für mich persönlich ein unglaublicher Krampf und daher fand ich das Zweite viel viel schlimmer als das erste. Wie die Korrektoren solche Fehler im Examen dann werten, weiß ich leider noch nicht. Ich hoffe, dass du Recht hast und es viel mehr auf das Rechtliche als das Formelle ankommt. Allerdings wurde in den AGs und auch im Rep immer wieder betont wie unfasbasr wichtig das wäre, daher habe ich ein ziemlich flaues Gefühl.
25.10.2018, 17:39
(25.10.2018, 17:27)NRW9 schrieb:(25.10.2018, 16:56)Guest schrieb: Habe ich auch noch nie gehört, dass jemand damit so große Probleme hat. 3-4 mal angesehen und dann reicht mir das. Vielleicht ist dein Gedächtnis da nicht so gut.
Da hast du absolut Recht, mein Gedächtnis ist quasi nicht vorhanden. Das war aber im ersten Examen kein Problem. Bei den Probeklausuren bin ich aber komplett abgeschmiert, obwohl ich mir einbilde eigentlich ein ganz passabler Jurist zu sein und insbesondere auch im Prozessrecht durch den Schwerpunkt und eine Promotion im ZPO ziemlich fit zu sein. Aber die Formalia und auch die Formulierungen wollten einfach nicht sitzen. Das ist zum Schluss dann zwar besser geworden, aber es war für mich persönlich ein unglaublicher Krampf und daher fand ich das Zweite viel viel schlimmer als das erste. Wie die Korrektoren solche Fehler im Examen dann werten, weiß ich leider noch nicht. Ich hoffe, dass du Recht hast und es viel mehr auf das Rechtliche als das Formelle ankommt. Allerdings wurde in den AGs und auch im Rep immer wieder betont wie unfasbasr wichtig das wäre, daher habe ich ein ziemlich flaues Gefühl.
Sei insgesamt auch froh, dass es nicht andersherum ist. Formalien auswendig gelernt, aber sonst keinen Durchblick - das wäre fatal.
Ich denke mal, die groben Formalien kennst du und hast du auch entsprechend umgesetzt. Eine rechtlich schwache Klausur wirkt mit groben Formalfehlern noch schwächer. Eine rechtlich überdurchschnittliche Klausur wird durch ein falsch gesetztes Komma oder ein Az. auf falscher Seite wohl kaum überhaupt eine Abwertung erfahren.
25.10.2018, 18:16
(25.10.2018, 16:38)NRW9 schrieb: Aber was gibt es denn da zu verstehen? Davon ist nichts logisch, es gibt keinen Grund warum die Formalia so sind wie sie sind, außer, dass es sich irgendwann so ergeben hat. Mir wurde in Probeklausuren als falsch angestrichen, dass das Az auf der falschen Seite stand (!).
Teilweise wurden auch Formulierungen, die den gleichen Inhalt hatten wie die Vorgaben angestrichen, weil der Wortlaut nicht gleich war. Sowas bringt mich auf die Palme, ich habe Auswendiglernen aber schon immer gehasst und deswegen das erste Examen geliebt. Da ging alles mit Verständnis und was nicht durch Verständnis ging ist mE auch nicht wichtig.
Die Arbeit mit den Kommentaren war mE auch null praktisch, kein Mensch benutzt den Thomas/Putzo. Was aber alle benutzen sind Formularhandbücher, die man natürlich nicht nutzen darf weil...ja wer weiß, dann müsste man ja nicht sinnlos auswendiglernen.
Ein falsch gesetztes Az. mag ja angestrichen werden, aber das kostet ja keinen Punkt; es wird Dir nur ein Tip gegeben, wo es eigentlich zu stehen hat. Ein Urteil weist nunmal gewisse Formalien auf; das Jura - insbesondere auch in der Praxis - hin und wieder ziemlich formalistisch sein kann, sollte Dich nicht überraschen und wird Dir, wenn die Formfehler gravierend genug sind (z.B. für PKH in bestimmten Konstellationen nicht das entsprechende Formular benutzt, die Frist falsch berechnet etc.), das Genick brechen. Dass man für's 2. groß Auswendiglernen musste (außer die Schemata in der Zwangsvollstreckung) fand ich überhaupt nicht, das war im 1. 1000x schlimmer. Dass man kein Formularhandbuch nutzen kann ist doch völlig richtig; es geht doch darum, ob Du es auch selbst kannst und nicht direkt aufgeschmissen bist wenn der Standardfall mal nicht in Deinem Buch drin steht.
26.10.2018, 07:29
Wie siehts denn mit dem Verhältnis eurer (staatlichen) Noten zueinander aus? Ich fang mal an:
Zweites um 0,2 Pkte besser als staatlicher Teil im 1. Stex
Zweites um 0,2 Pkte besser als staatlicher Teil im 1. Stex
26.10.2018, 07:40
Ich fand das zweite Examen "einfacher", wahrscheinlich, weil es mir einfach viel mehr gelegen hat. Vorm ersten Examen war ich mir unsicher, ob ich überhaupt bestehe. Vorm zweiten war ich mir da relativ sicher. Im ersten Examen hatte ich dann 9,2 (nur staatlicher Teil), im zweiten 9,35, also nicht wirklich ein großer Unterschied. Ich habe mich aber im zweiten definitv viel "fähiger" gefühlt, vielleicht lag das aber auch an den Noten in der AG im Gegensatz zu den Noten im Klausurenkurs vorm ersten Examen.
26.10.2018, 10:34
Asssessorexamen 0,1 schlechter als Referendarexamen, beides VB.
Im Asssessorexamen wäre mehr gefühlt noch mehr drin gewesen, wenn ich nicht die ZR-Klausuren vergleichsweise "daneben gesetzt" hätte (ich weiß Luxusprobleme, wenn es am Ende für VB heißt :D ) Aber zur ehrlichen Einschätzung gehört, dass mich das sowohl überrascht als auch extrem genervt hat. Gerade weil ich ZR eigentlich zu meinen Stärken gezählt und super Stationsnoten hatte, war ich mit 6,75 im Schnitt der ZR-Klausuren ziemlich unzufrieden...
Im Asssessorexamen wäre mehr gefühlt noch mehr drin gewesen, wenn ich nicht die ZR-Klausuren vergleichsweise "daneben gesetzt" hätte (ich weiß Luxusprobleme, wenn es am Ende für VB heißt :D ) Aber zur ehrlichen Einschätzung gehört, dass mich das sowohl überrascht als auch extrem genervt hat. Gerade weil ich ZR eigentlich zu meinen Stärken gezählt und super Stationsnoten hatte, war ich mit 6,75 im Schnitt der ZR-Klausuren ziemlich unzufrieden...
26.10.2018, 12:14
Ich war im zweiten um einen Punkt schlechter als im Staatsteil im ersten. Auch immernoch vb in beiden, trotzdem wäre im zweiten mehr drin gewesen. Das lag aber nicht daran, dass ich es schwerer fand, sondern das bei mir nach fast neun Jahren Ausbildung einfach die Luft raus war. Ich hab einfach vor dem zweiten jetzt „nur“ drei Monate getaucht und hab so gut wie keine Klausuren geschrieben. Das war halt auch dumm.
26.10.2018, 12:15
[quote pid='18490' dateline='1540548851']
Ich war im zweiten um einen Punkt schlechter als im Staatsteil im ersten. Auch immernoch vb in beiden, trotzdem wäre im zweiten mehr drin gewesen. Das lag aber nicht daran, dass ich es schwerer fand, sondern das bei mir nach fast neun Jahren Ausbildung einfach die Luft raus war. Ich hab einfach vor dem zweiten jetzt „nur“ drei Monate getaucht und hab so gut wie keine Klausuren geschrieben. Das war halt auch dumm.
[/quote]
*dass. Seht ihr, die Luft ist bei mir raus :)
Ich war im zweiten um einen Punkt schlechter als im Staatsteil im ersten. Auch immernoch vb in beiden, trotzdem wäre im zweiten mehr drin gewesen. Das lag aber nicht daran, dass ich es schwerer fand, sondern das bei mir nach fast neun Jahren Ausbildung einfach die Luft raus war. Ich hab einfach vor dem zweiten jetzt „nur“ drei Monate getaucht und hab so gut wie keine Klausuren geschrieben. Das war halt auch dumm.
[/quote]
*dass. Seht ihr, die Luft ist bei mir raus :)
26.10.2018, 12:40
Mir ist im Ergebnis das 2. Examen (vb) etwas schwerer gefallen, weil man sich durch Fleiß im 1. noch etwas mehr gegen Unwägbarkeiten absichern kann(da hätte ich 2 Punkte mehr). Am Ende haben mir die Klausuren in meinem Durchgang im ersten aber auch einfach etwas besser gelegen als im zweiten, wo mich die beiden ÖR und die AW-Klausur deutlich runtergezogen haben.
26.10.2018, 13:07
Ich denke, dass beide Examina deutlich unterschiedliche Anforderungsprofile haben. Während das erste Examen sich hauptsächlich darin erschöpft, dass in den Klausuren auswendig gelernte Meinungsstreits und Prüfungsfolgen abgespult werden liegt beim zweiten Examen der Schwerpunkt auf der Arbeit mit dem (streitigen) Sachverhalt. Mir persönlich lag das zweite deutlich mehr. Das lag nicht zuletzt auch daran, dass ich die Klausuren deutlich berechenbarer fand, da häufig schon durch die Form der Klausur auch der Prüfungsmaßstaab vorgegeben war ( Urteil: 313 zpo, Anwaltsklausur Mandantenbegehren etc.)
Am Ende waren es dann auch 3 Punkte mehr im zweiten als im Staatsteil des ersten.
Am Ende waren es dann auch 3 Punkte mehr im zweiten als im Staatsteil des ersten.