16.01.2022, 09:09
(15.01.2022, 23:37)Praktiker schrieb: Als Richter ist es sehr realistisch, R2 zu werden. Wer etwas flexibel ist und engagiert, wird das irgendwann schaffen, und ist dann über A16.
[...]
Außer in bestimmten Bereichen, insbesondere Ministerien, wo es Karrieren über A16 hinaus gibt, die so in der Justiz nicht möglich sind, schon weil dort eine ganz andere Mitbestimmung stattfindet. Man darf aber nicht den Fehler machen, das als den Normalfall der Verwaltung anzusehen. Das sind ausgesprochen privilegierte Positionen.
Ich denke, wie realistisch dies letztendlich ist, hängt sehr von Faktoren wie Gerichtszweigen (ordentliche oder Fachgerichtsbarkeit), Einstellungsjahrgängen (SW: Einstellungswellen), Standorten (SW: Flächenländer) und persönlichem Hintergrund (Familienstatus) ab. Die Frage ist halt auch, wann "irgendwann" ist und wie flexibel man sein muss (SW: Mut zur Verwendungsbreite oder weitgehende Vernachlässigung des familiären oder sozialen Umfelds). Persönlich fallen mir auch Fälle von sehr guten Richtern ein, die erst mit Mitte oder Ende 50 zu Vorsitzenden befördert worden sind oder bei denen es trotz großen Engagements und großer Flexibilität (Abordnung MJ u. LJPA, BVerfG, StK) erst jenseits Mitte 40 für eine R 2 Stelle am Obergericht gereicht hat. Oder solche, die vergleichsweise früh zu R 2 am Obergericht ernannt worden sind, dafür aber wegen der Pendelei und damit einhergehender familiärer Belastungen auf Teilzeit reduziert haben und nun genauso viel verdienen wie vorher mit R 1.
Bei solchen Beispielen kann man sich schon manchmal fragen, ob Aufwand und Ertrag noch in einem gesunden Verhältnis stehen. Aber das ist zugegebenermaßen ein generelles Problem des ÖD, auch wenn es in der Justiz wegen der höheren Notenanforderungen gegenüber der Verwaltung noch etwas ausgeprägter ist. (Bei mir hat es sich letztendlich an der Frage entschieden, ob ich mich nach der Abordnung an MJ noch zum BVerfG als WiMi abordnen lassen möchte und dafür bereit gewesen wäre, nochmal zwei Jahre durch die Republik zu tingeln, während um mich herum alle Freunde Familien gründen und Häuser bauen.)
Dass A 16 aufwärts nicht der Normalfall in der Verwaltung ist, stimmt natürlich völlig. Aber in einem Ministerium ist es bei einem sehr guten fachlichen Profil jetzt nicht völlig abwegig.
So oder so, meiner Meinung nach sollte man sich letztendlich dafür entscheiden, was einem mehr Spaß macht, richterliches Arbeiten oder eine Verwaltungstätigkeit. Von einer abstrakten Beförderungsoption würde ich das nicht abhängig machen, dafür sind die Gehaltssprünge letztendlich zu gering und die Karriere zu wenig planbar. Wer sich beides gleichermaßen vorstellen kann, kann es, zumindest als Richter, ggf. über Abordnungen kombinieren. Ansonsten würde ich, bei gleichem Interesse, danach gehen, wo die Arbeitsbedingungen insgesamt (inkl. der Beförderungsoptionen) attraktiver sind.
16.01.2022, 11:31
TE hier. Danke für euer Feedback!
Die Karriereaussichten sind für mich tatsächlich nicht so ausschlaggebend bzw sprechen wenn dann für die Verwaltung: denn es reizt mich nicht, Richter in der nächsten Instanz zu werden. Personalverantwortung und Orga-Kram, wie man ihn zB als Referatsleiter hat, finde ich hingegen durchaus spannend.
Ich tendiere momentan dazu, erstmal Richter zu bleiben, mich verplanen zu lassen und dann nochmal über eine Abordnung in die Verwaltung zu gehen. Mir macht wirklich beides Spaß und so halte ich mir alles offen. Bei einem - jetzt gerade möglichen - dauerhaften Wechsel in die Verwaltung würde ich mir ggf. zu viele Türen zumachen.
Die Karriereaussichten sind für mich tatsächlich nicht so ausschlaggebend bzw sprechen wenn dann für die Verwaltung: denn es reizt mich nicht, Richter in der nächsten Instanz zu werden. Personalverantwortung und Orga-Kram, wie man ihn zB als Referatsleiter hat, finde ich hingegen durchaus spannend.
Ich tendiere momentan dazu, erstmal Richter zu bleiben, mich verplanen zu lassen und dann nochmal über eine Abordnung in die Verwaltung zu gehen. Mir macht wirklich beides Spaß und so halte ich mir alles offen. Bei einem - jetzt gerade möglichen - dauerhaften Wechsel in die Verwaltung würde ich mir ggf. zu viele Türen zumachen.
16.01.2022, 13:27
(16.01.2022, 11:31)Gast schrieb: [...]
Ich tendiere momentan dazu, erstmal Richter zu bleiben, mich verplanen zu lassen und dann nochmal über eine Abordnung in die Verwaltung zu gehen. Mir macht wirklich beides Spaß und so halte ich mir alles offen. Bei einem - jetzt gerade möglichen - dauerhaften Wechsel in die Verwaltung würde ich mir ggf. zu viele Türen zumachen.
Das halte ich für einen sehr vernünftigen Plan.
Ich kenne mehrere Kolleginnen und Kollegen, die es genau so gemacht haben, also in der Justiz verplant, sich dann als RiAG in das Rechtsreferat eines Ministeriums zunächst abordnen und dann versetzen lassen und die jetzt stramm auf A16 / B-Besoldung zugehen.
Das funktioniert übrigens nicht nur im Justizministerium, wo überwiegend mit Abordnungen gearbeitet wird, sondern (vor allem) in den Fachministerien, die auch immer wieder gute Juristinnen und Juristen brauchen...
Viel Erfolg!