25.11.2021, 22:18
Hallo, habe aktuell mein 1. Examen in NRW abgeschlossen. Plane nun übergangsweise nach Frankfurt zu gehen und dort als WiMi zu arbeiten. Danach möchte ich das Ref in Hessen absolvieren. Kann ich meine Wohnung in NRW behalten, parallel eine Zweitwohnung in Hessen beziehen und deren Kosten steuerlich absetzen? Ich bin ledig. Vielen Dank im Voraus, falls mir jemand weiterhelfen kann. LG
25.11.2021, 23:24
25.11.2021, 23:33
Achtung, ggf. heftige Zweitwohnsitzsteuer
26.11.2021, 09:46
Schließe mich der Frage an. Wie siehts aus, wenn die Zweitwohnung im Ausland ist für eine Station beim AA.
01.12.2021, 19:18
(26.11.2021, 09:46)Tierig23 schrieb: Schließe mich der Frage an. Wie siehts aus, wenn die Zweitwohnung im Ausland ist für eine Station beim AA.
Ich war während des Refs während der RA-Station für 3 Monate in einem anderen Bundesland. Unter dem Begriff der "doppelten Haushaltsführung" konnte ich die gesamten 3 Monate komplett absetzen. Da kommt mit Miete, Umzugskosten, Fahrten etc. einiges zusammen, lohnt sich also. Habe dem Finanzamt eine Auflistung vorgelegt, die die komplett akzeptiert haben. Eine Wohnung im Ausland kann mM nach auch abgesetzt werden. Allerdings gibt es dort Höchstgrenzen. 3000$ in NYC kann man leider nicht komplett absetzen;)
02.12.2021, 12:11
(01.12.2021, 19:18)MarioBasler schrieb:(26.11.2021, 09:46)Tierig23 schrieb: Schließe mich der Frage an. Wie siehts aus, wenn die Zweitwohnung im Ausland ist für eine Station beim AA.
Ich war während des Refs während der RA-Station für 3 Monate in einem anderen Bundesland. Unter dem Begriff der "doppelten Haushaltsführung" konnte ich die gesamten 3 Monate komplett absetzen. Da kommt mit Miete, Umzugskosten, Fahrten etc. einiges zusammen, lohnt sich also. Habe dem Finanzamt eine Auflistung vorgelegt, die die komplett akzeptiert haben. Eine Wohnung im Ausland kann mM nach auch abgesetzt werden. Allerdings gibt es dort Höchstgrenzen. 3000$ in NYC kann man leider nicht komplett absetzen;)
Ich schließe mich mal an bzgl. doppelter Haushaltsführung bei Station in anderem Bundesland. Musstest du auch Belege einreichen oder reichte die Auflistung? Und: wenn ich für die Station in einer WG zur Zwischenmiete wohne, mein Vermieter die von mir gezahlte Miete also nicht versteuert, ist es dann in irgendeiner Weise problematisch, wenn ich diese Mietkosten trotzdem angebe?
02.12.2021, 14:04
(02.12.2021, 12:11)S0mbrero schrieb:(01.12.2021, 19:18)MarioBasler schrieb:(26.11.2021, 09:46)Tierig23 schrieb: Schließe mich der Frage an. Wie siehts aus, wenn die Zweitwohnung im Ausland ist für eine Station beim AA.
Ich war während des Refs während der RA-Station für 3 Monate in einem anderen Bundesland. Unter dem Begriff der "doppelten Haushaltsführung" konnte ich die gesamten 3 Monate komplett absetzen. Da kommt mit Miete, Umzugskosten, Fahrten etc. einiges zusammen, lohnt sich also. Habe dem Finanzamt eine Auflistung vorgelegt, die die komplett akzeptiert haben. Eine Wohnung im Ausland kann mM nach auch abgesetzt werden. Allerdings gibt es dort Höchstgrenzen. 3000$ in NYC kann man leider nicht komplett absetzen;)
Ich schließe mich mal an bzgl. doppelter Haushaltsführung bei Station in anderem Bundesland. Musstest du auch Belege einreichen oder reichte die Auflistung? Und: wenn ich für die Station in einer WG zur Zwischenmiete wohne, mein Vermieter die von mir gezahlte Miete also nicht versteuert, ist es dann in irgendeiner Weise problematisch, wenn ich diese Mietkosten trotzdem angebe?
Ich habe der Steuererklärung als Beleg nur den Mietvertrag für die 3 Monate vorgelegt. Die restliche Auflistung war ohne Belege. Theoretisch kann man angeben, dass man jede Woche zurückgefahren ist. Bei 12 Wochen wären das dann 12 Heimfahrten, die hinsichtlich der KM komplett (also Hin- + Rückfahrt) angegeben werden können. Da kommt einiges zusammen. Das habe ich auch alles so angegeben. Ob man die tatsächlich gefahren ist, kann eh keiner kontrollieren. Zudem kann man in den ersten 3 Monaten eine Verpflegungspauschale angeben, die oben drauf gerechnet wird. Dann gibt es noch weitere Sachen wie Umzugskostenpauschale etc. Am besten mal googlen, da gab es noch einige andere Punkte glaube ich. Die Fahrten etc habe ich auf jeden Fall nicht belegt und wurde trotzdem alles anstandslos akzeptiert.
Solange du über die Zwischenmiete einen Mietvertrag hast mit dem Mietbetrag, sehe ich da kein Problem. Dein FA wird niemals kontrollieren, ob der Vermieter seine Mieteinnahmen tatsächlich versteuert. Dafür sind in Deutschland Behörde zu faul und zu schlecht vernetzt:D und selbst wenn: dann wäre das ohnehin nicht dein Problem.
24.06.2022, 17:24
Wie wäre es , wenn man seine Wohnung in der Heimat untervermietet hätte? Dann müsste man diese Mieteinnahmen angeben, oder?