25.11.2021, 11:08
(25.11.2021, 10:51)Lawliet schrieb:(25.11.2021, 09:57)Gast Gast schrieb:(24.11.2021, 18:12)Gast schrieb: Es ist auf jeden Fall sinnvoll, parallel auch als Anwalt in der GRV zu bleiben - ins Versorgungswerk muss man ja ohnehin. Machen auch einige Kollegen. Also Einzahlung ins Versorgungswerk und in die GRV macht absolut Sinn, gerade jetzt.
Ich habe jetzt meinen alten Beitrag hierzu nochmal rausgekramt:
Ein Rentenpunkt kostet knapp 560 Euro im Monat (AN und AG-Anteil). Sagen wir, er startet mit 28 und geht ohne Abschlag mit 67 in Rente, haben wir 39 Beitragsjahre und damit 39 Rentenpunkte. Dann hätten wir 39x1(Zugangsfaktor)x1(Rentenart)x34,19(Rentenwert) = 1.333 Euro (brutto).
Haue ich den gleichen Betrag (560 Euro pro Monat) in ETFs für 39 Jahre, habe ich bei durchschnittlicher Entwicklung (6-7%) nach der Zeit knapp 1 Mio im Fonds. Und selbst wenn der Markt auf einmal dauerhaft unterdurchschnittlich performen würde, hätte ich bei 3,5% noch 500k im Fonds.
Mit 1 Mio im Kapitalstock kann ich mir ganz andere Beträge auszahlen als 1.333 brutto.
Einziges Risiko: Hyperinflation und/oder der Weltmarkt bricht zusammen. Dann wird die gRV aber auch nicht mehr viel bieten können. Dann noch lieber eine Wohnung kaufen und die von der Kohle finanzieren und später vermieten...
PS: Natürlich muss man noch berücksichtigen, dass die Rente regelmäßig erhöht wird aber auch diese Sprünge sind nicht groß. Über die letzten 30 Jahre wurde die Rente um knapp 50% angehoben. Aus 1.333 könnten also brutto knapp 2.000 werden. Netto reden wir dann von ca. 1.500. Aus einem Kapitalstock von 800k (also bei einem unterdurchschnittlich performenden World ETF) könnte ich hingegen für 30 Jahre bei 5% Rendite netto über 3.500€ entnehmen.
Bin ich ganz bei dir.
Einzige Anmerkung: die eingezahlten Beiträge werden steuerlich geltend gemacht und senken deine Steuerlast im Berufsleben (wo du natürlich mehr verdienst als in der Rente und entsprechend auch einen höheren Steuersatz hast). ETF besparst du aus bereits versteuertem Einkommen und versteuerst die Gewinne dann erneut. Von daher hat die gesetzliche Rente/VW schon noch eine Daseinsberechtigung, man sollte sich halt nicht allein auf sie verlassen.
Das stimmt, wobei die steuerliche Abzugsfähigkeit am Ende mE auch wieder kleiner ist als man zunächst denkt. Man kann 90% der Vorsorge absetzen, von 560 Euro also 504 Euro. Mein Steuersatz lag in den letzten Jahren bei knapp 30%, so dass ich ca. 170 Euro über die Steuer zurückbekommen würde in dem Beispiel.
Dafür hätte man noch den Nachteil, dass das Geld in der gRV gebunden ist. Man könnte es nicht nutzen, um mit 40 Jahren noch ein Haus zu kaufen oder mit 50 Jahren in den Vorruhestand zu gehen. Naja, und wenn man zu früh stirbt, wird es ein dickes Minusgeschäft...
Auf meine VW-Rente würde ich auch nicht verzichten wollen. Man sollte seine Altersvorsorge definitiv auf mehre Säulen stellen. Nur zu sagen, dass man einerseits in das VW einzahlen muss und darüber hinaus noch freiwillig in die gRV einzahlt, ist in der Vorsorgestrategie schon arg arg konservativ.