22.11.2021, 20:52
Guten Abend,
hat jemand Rat zur folgenden Konstellation:
Das Stationszeugnis vom Zivilgericht wurde nicht erstellt, da der Ausbilder (aus welchen Gründen auch immer) kein Richter mehr ist.
Deswegen soll nur ein Schreiben ausgegeben werden, in dem steht, wieso kein Zeugnis erteilt werden könne.
Die Ausbildungsbehörde , scheint das zu akzeptieren. Habe ich jetzt einen Anspruch auf das Stationszeugnis?
§ 26 Abs. 4 JAO Berlin sagt dass, die Ausbildungsbehörde nicht verpflichtet ist, für die Erstellung des Zeugnisses in der Wahlstation Sorge zu tragen, so dass man im Umkehrschluss eigentlich argumentieren könnte, dass sie es in allen anderen Fällen eben verpflichtet ist.
Indes besagt § 30 Abs. 3 JAO Berlin, dass das Fehlen von Ausbildungszeugnissen dem Abschluss des Prüfungsverfahrens nicht entgegen steht.
Natürlich steht es dem nicht entgegen, aber wenn ich das richtig verstanden hab, kann ein gutes Stationszeugnis ja auch mal das Zünglein an der Waage in der mündlichen Prüfung sein?
Außerdem wäre das Zeugnis für die Bewerbung zur Wahlstation auch mehr als "nice to have.
hat jemand Rat zur folgenden Konstellation:
Das Stationszeugnis vom Zivilgericht wurde nicht erstellt, da der Ausbilder (aus welchen Gründen auch immer) kein Richter mehr ist.
Deswegen soll nur ein Schreiben ausgegeben werden, in dem steht, wieso kein Zeugnis erteilt werden könne.
Die Ausbildungsbehörde , scheint das zu akzeptieren. Habe ich jetzt einen Anspruch auf das Stationszeugnis?
§ 26 Abs. 4 JAO Berlin sagt dass, die Ausbildungsbehörde nicht verpflichtet ist, für die Erstellung des Zeugnisses in der Wahlstation Sorge zu tragen, so dass man im Umkehrschluss eigentlich argumentieren könnte, dass sie es in allen anderen Fällen eben verpflichtet ist.
Indes besagt § 30 Abs. 3 JAO Berlin, dass das Fehlen von Ausbildungszeugnissen dem Abschluss des Prüfungsverfahrens nicht entgegen steht.
Natürlich steht es dem nicht entgegen, aber wenn ich das richtig verstanden hab, kann ein gutes Stationszeugnis ja auch mal das Zünglein an der Waage in der mündlichen Prüfung sein?
Außerdem wäre das Zeugnis für die Bewerbung zur Wahlstation auch mehr als "nice to have.
22.11.2021, 23:10
Wenn es kein Referendar, sondern ein "fertiger" Richter oder Beamter wäre, müsste sich der Präsident auf andere Weise - Auskünfte, Durchsehen von Arbeitsproben - ein Bild machen und so eine Beurteilung schreiben. Man könnte argumentieren, das das in diesem Fall entsprechend ist.