13.01.2022, 20:52
(27.10.2021, 09:21)Gast schrieb: Kann man sagen, dass sich der zeitliche Arbeitsaufwand als Richter beim Wechsel in Teilzeit auch entsprechend tatsächlich um die Prozentzahl in etwa verringert?
Naja wenn du vorher 4 Ziffern in deiner Kammer hattest, hast du in Teilzeit halt 2 Ziffern...
Am AG entsprechend.
13.01.2022, 20:53
Die Frage ist eher, ob sich die dauerhafte Teilzeit nicht super schlecht auf die Pension auswirkt, weil man ja nur ein halbes Jahr angerechnet bekommt.
15.01.2022, 15:53
Hat jemand Infos dazu, in welchem BL es unproblematisch möglich ist zu reduzieren und ob das auch in der Probezeit geht (Justiz)?
15.01.2022, 21:22
15.01.2022, 21:24
Als Ergänzung: ihr arbeitet beim Staat. Natürlich ermöglicht der euch unproblematisch Teilzeit. Nahezu jede Stelle im ÖD ist teilzeitgeeignet. Stellen als Richter sowieso. Man kriegt einfach weniger Akten und dann ist gut.