17.10.2021, 10:56
Zivil: AG 9; Ausbilderin 10
StA: AG 13, Ausbilder 13
Verwaltung: AG 12, Ausbilder 13
Anwalt: AG 11, Ausbilder 12
Wahlstation: Ausbilder 12
Examen: 9,8
Die Ausbilder in der Justiz haben beide betont, dass sie examensnah bewerten und so hatte ich für Urteile und Anklage Einzelnoten zwischen 6 und 15 Punkten. In der Zivilstation habe ich zudem noch meine Masterarbeit zu ende geschrieben.
Wofür die Stationszeugnisse relevant waren? Vorbesprechung der mündlichen Prüfung und bei der Einstellung in die Justiz (denke, das gilt für den Staatsdienst allgemein). In den Bewerbungsgesprächen mit GKen kamen die Zeugnisse nicht zur Sprache, ich hab sie allerdings auch nicht mit eingereicht.
StA: AG 13, Ausbilder 13
Verwaltung: AG 12, Ausbilder 13
Anwalt: AG 11, Ausbilder 12
Wahlstation: Ausbilder 12
Examen: 9,8
Die Ausbilder in der Justiz haben beide betont, dass sie examensnah bewerten und so hatte ich für Urteile und Anklage Einzelnoten zwischen 6 und 15 Punkten. In der Zivilstation habe ich zudem noch meine Masterarbeit zu ende geschrieben.
Wofür die Stationszeugnisse relevant waren? Vorbesprechung der mündlichen Prüfung und bei der Einstellung in die Justiz (denke, das gilt für den Staatsdienst allgemein). In den Bewerbungsgesprächen mit GKen kamen die Zeugnisse nicht zur Sprache, ich hab sie allerdings auch nicht mit eingereicht.