09.09.2021, 16:40
Hallo allerseits,
ich habe bereits die Zusage für die Wahlstation von einem Unternehmen erhalten, das momentan erst einen Antrag auf Genehmigung zur Ausbildung von Referendaren beim OLG Frankfurt gestellt hat. Dieser Genehmigungsprozess ist noch nicht abgeschlossen, wird aber sicher durchgehen.
Nun zu meiner Frage: Der Aktenvortrag wird in Hessen fachlich ja abhängig von der Wahlstation sein. Ich möchte gerne einen Aktenvortrag im allgemeinen Zivilrecht halten, bin aber etwas besorgt, weil es sich bei dem Unternehmen um eine Aktiengesellschaft handelt und man im Vorstellungsgespräch gesagt hat, dass ich viel Wirtschaftsrecht machen würde (aber eben nicht nur).
Findet damit mein Aktenvortrag definitiv im Wirtschafsrecht statt? Oder kann ich ihn dennoch im allgemeinen Zivilrecht machen? In jedem Unternehmen fallen schließlich auch allg. zivilrechtliche oder z.B. arbeitsrechtliche Fragestellungen zur Bearbeitung an. Wie wird in solchen Fällen unterschieden, wo der Schwerpunkt liegt und gebe ich das am Ende einfach an?
LG
ich habe bereits die Zusage für die Wahlstation von einem Unternehmen erhalten, das momentan erst einen Antrag auf Genehmigung zur Ausbildung von Referendaren beim OLG Frankfurt gestellt hat. Dieser Genehmigungsprozess ist noch nicht abgeschlossen, wird aber sicher durchgehen.
Nun zu meiner Frage: Der Aktenvortrag wird in Hessen fachlich ja abhängig von der Wahlstation sein. Ich möchte gerne einen Aktenvortrag im allgemeinen Zivilrecht halten, bin aber etwas besorgt, weil es sich bei dem Unternehmen um eine Aktiengesellschaft handelt und man im Vorstellungsgespräch gesagt hat, dass ich viel Wirtschaftsrecht machen würde (aber eben nicht nur).
Findet damit mein Aktenvortrag definitiv im Wirtschafsrecht statt? Oder kann ich ihn dennoch im allgemeinen Zivilrecht machen? In jedem Unternehmen fallen schließlich auch allg. zivilrechtliche oder z.B. arbeitsrechtliche Fragestellungen zur Bearbeitung an. Wie wird in solchen Fällen unterschieden, wo der Schwerpunkt liegt und gebe ich das am Ende einfach an?
LG
10.09.2021, 06:50
Den für den AV maßgeblichen Schwerpunkt gibst du in dem Formular an, in dem du beantragt, dass Unternehmen XY dir zugeordnet wird.
10.09.2021, 09:27
Muss das Unternehmen nicht auf einer Liste des entsprechenden Rechtsgebiets stehen? An deiner Stelle würde ich das mal beim OLG nachfragen
10.09.2021, 09:52
Danke euch!
Dann kann ich also problemlos in eine Unternehmen gehen, das zwar eine AG ist und ich mache da dann auch viel Gesellschafts-und Handelsrecht, aber eben auch allg. Zivilrecht (wenn auch weniger). Das Gericht prüft dann nicht anhand meines Ausbildungsnachweises, was ich wirklich gemacht habe, also wo der Schwerpunkt lag?
Und ja, das Unternehmen kommt aber sicher auf diese Liste. Der Genehmigungsprozess läuft noch, man hat aber schon geäußert, dass alle Voraussetzungen vorliegen und es nur eine "Formsache" ist.
Dann kann ich also problemlos in eine Unternehmen gehen, das zwar eine AG ist und ich mache da dann auch viel Gesellschafts-und Handelsrecht, aber eben auch allg. Zivilrecht (wenn auch weniger). Das Gericht prüft dann nicht anhand meines Ausbildungsnachweises, was ich wirklich gemacht habe, also wo der Schwerpunkt lag?
Und ja, das Unternehmen kommt aber sicher auf diese Liste. Der Genehmigungsprozess läuft noch, man hat aber schon geäußert, dass alle Voraussetzungen vorliegen und es nur eine "Formsache" ist.
10.09.2021, 11:46
Sofern das jeweilige Unternehmen nicht auf der Liste des OLG steht, d.h. bereits angegeben hat, dass es in einem anderen Fach ausbildet, musst du einen Ausbildungsplan vorlegen. Das war bei mir so (auch Hessen) und war ein - wenn auch kleiner - Aufwand. Die Liste findest du irgendwo auf der Seite des OLG. Im Übrigen sind die zuständigen SachbearbeiterInnen dort sehr nett und hilfsbereit.
10.09.2021, 22:15
(10.09.2021, 11:46)Gast schrieb: Sofern das jeweilige Unternehmen nicht auf der Liste des OLG steht, d.h. bereits angegeben hat, dass es in einem anderen Fach ausbildet, musst du einen Ausbildungsplan vorlegen. Das war bei mir so (auch Hessen) und war ein - wenn auch kleiner - Aufwand. Die Liste findest du irgendwo auf der Seite des OLG. Im Übrigen sind die zuständigen SachbearbeiterInnen dort sehr nett und hilfsbereit.
Soweit ich weiß, kommt es darauf an, in welchem Bereich Du in deiner Wahlstation laut genehmigtem Ausbildungsplan ausgebildet wirst. Die Rechtsform des ausbildenden Unternehmens ist egal. Wenn dein Ausbilder in den Ausbildungsplan schreibt, dass er schwerpunktmäßig mit wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen befasst wird - und sich hierauf auch deine Ausbildung bestiegen wird, dann kommt der Vortrag aus dem Wirtschaftsrecht.
10.09.2021, 23:21
(10.09.2021, 22:15)Gast schrieb:(10.09.2021, 11:46)Gast schrieb: Sofern das jeweilige Unternehmen nicht auf der Liste des OLG steht, d.h. bereits angegeben hat, dass es in einem anderen Fach ausbildet, musst du einen Ausbildungsplan vorlegen. Das war bei mir so (auch Hessen) und war ein - wenn auch kleiner - Aufwand. Die Liste findest du irgendwo auf der Seite des OLG. Im Übrigen sind die zuständigen SachbearbeiterInnen dort sehr nett und hilfsbereit.
Soweit ich weiß, kommt es darauf an, in welchem Bereich Du in deiner Wahlstation laut genehmigtem Ausbildungsplan ausgebildet wirst. Die Rechtsform des ausbildenden Unternehmens ist egal. Wenn dein Ausbilder in den Ausbildungsplan schreibt, dass er schwerpunktmäßig mit wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen befasst wird - und sich hierauf auch deine Ausbildung bestiegen wird, dann kommt der Vortrag aus dem Wirtschaftsrecht.
Ja, so wurde es mir auch von einer Sachbearbeiterin am OLG mitgeteilt. Habe auch erst damit gehadert, da es sowenig AV im Wirtschaftsrecht gibt.