17.09.2020, 17:31
(17.09.2020, 16:24)GASTMANN schrieb:(17.09.2020, 12:21)Gast schrieb:(16.09.2020, 21:49)Gast schrieb: Ja klar.
Das Lächerliche ist nu die Gewichtung:
Mindestens 40 Std. Klausur = (teils) 60 Prozent
Maximal 0,5 Std. Redezeit (10 Min Aktenvortrag und letztlich sind es ja abzgl Redezeit der Kommission vllt 5 Minuten pro Abschnitt) = 40 Prozent
Das ist wahrlich der Witz des Jahrhunderts und zeigt, wie wenig Intellekt eigentlich in so manch notenmäßig starken Juristen steckt (spricht: den Entscheidungsträgern für diese mathematische Witz-Gewichtung).
Die Gewichtung spielt denjenigen in die Karten, die in den Klausuren schwächer sind bzw. ihre Leistung nicht abrufen können, da stimme ich soweit zu. Ich denke aber, dass es im Grundsatz ein faires Prinzip ist. Derjenige, der starke Klausuren abliefert, wird in der Regel auch in der mündlichen nicht deutlich schlechter bewertet werden (Ausnahmen bestätigen - wie immer - die Regel). Derjenige der in den Klausuren nicht ganz so prächtig abgeliefert hat, bekommt in der Mündlichen nochmal die Chance den Karren aus dem Dreck zu ziehen.
Das, was da teilweise passiert, ist aber nicht mehr "Karren aus dem Dreck ziehen", also nicht von 5,2 auf 6,5, sondern von 5,2 auf 8,2. Das ist dann schon eher "sich eine Goldene Nase verdienen". Da kann mir auch niemand kommen mit: "Der Jurist muss auch mündlich gut sein". Das stimmt zwar, der Jurist muss AUCH gut mündlich sein, aber er muss eben auch verdammt gut schriftlich sein! Und die schriftlichen Noten werden eben massiv entwertet, wenn 40h an Klausuren fast genauso viel wert sind, wie 40 min. Plaudern. Und wir alle wissen doch, dass die Tiefe des Wissens, die in einer 5-stündigen Klausur abgefragt wird, x Mal größer ist als das, was in einer Mündlichen Prüfung gefordert wird. Dort gewinnt nicht derjenige, der gerne analytisch-strukturiert vorgeht und vor der Beantwortung einer Frage ruhig überlegt und abwägt, sondern derjenige, der aus der Pistole schießt und mehr Kompetenz vorspielt als tatsächlich mitbringt.
Oftmals fallen Wissen und Performance in der Mündlichen natürlich zusammen, das muss jedoch nicht so sein. Solange es nur um relative Oberflächlichkeiten geht, kann man recht schnell glänzen. Umgekehrt kann man aber niemals in den Klausuren glänzen, wenn man nicht über grundsolides Wissen verfügt (einzelne Ausrutscher nach oben mal ausgenommen).
aber er muss sehr viel besser schriftlich sein können, weil nur der kleinste Teil der juristischen Arbeit
"Und die schriftlichen Noten werden eben massiv entwertet..." - mimimi immer die gleich Leier. "Ich hab ne gute Note, kann aber nicht glücklich damit sein, weil XYZ genau die gleich Note hat durch ein wenig plaudern in der Mündlichen."
Du trägst viel zum Bild vom eingebildeten Egojuristen bei - danke dafür.
17.09.2020, 17:41
Es gibt bekanntlich Kommissionen, da weißt du aus den Protokollen, dass du keine Chance haben wirst, dich auch nur annähernd im "mündlich-typischen" Bereich zu verbessern. Wenn du bspw mit 10 in die Mündliche gehst und siehst, dass es noch niemand bei deiner Kommission in hunderten von Prüfungen über 11 geschafft hat, dann kannste halt machen, was du willst. Selbiges, wenn sich noch nie jemand bei der Kommission um über 1,5 verbessert hat. Natürlich kannst du dann so selbstbewusst sein und dir sagen, dass du der erste bist. Bringt dir nur nix, wenn der Prüfer eine grundsätzliche atypische Einstellung hat.
Das allein zeigt schon, dass die Mündliche mit 40 Prozent Gewichtung hanebüchen ist. Bei den Schriftlichen werden die 7 anderen Prüfer eine etwaige atypische Bewertung halbwegs ausgleichen.
Und dann eben die 40 Std./40 Minuten Sache. Einfach unfassbar dann 60/40 zu gewichten.
Das hat auch nichts mit Neid und Missgunst zu tun. Ich bin dahingehend ohnehin völlig unbefangen und hätte bisweilen subjektiv keinen Grund mich über diese Übergewichtung zu beklagen. Es handelt sich einfach mathematisch-denklogisch um eine evidente Fehlgewichtung. Gewiss hat es seine Berechtigung, zu 40 Prozent den mündlichen Faktor einzubeziehen. Aber dann bitteschön einen Kandidaten über Std hinweg allein prüfen oder meinetwegen das bisherige Gruppenprozedere beibehalten, aber dann über mehrere Tage hinweg.
Das allein zeigt schon, dass die Mündliche mit 40 Prozent Gewichtung hanebüchen ist. Bei den Schriftlichen werden die 7 anderen Prüfer eine etwaige atypische Bewertung halbwegs ausgleichen.
Und dann eben die 40 Std./40 Minuten Sache. Einfach unfassbar dann 60/40 zu gewichten.
Das hat auch nichts mit Neid und Missgunst zu tun. Ich bin dahingehend ohnehin völlig unbefangen und hätte bisweilen subjektiv keinen Grund mich über diese Übergewichtung zu beklagen. Es handelt sich einfach mathematisch-denklogisch um eine evidente Fehlgewichtung. Gewiss hat es seine Berechtigung, zu 40 Prozent den mündlichen Faktor einzubeziehen. Aber dann bitteschön einen Kandidaten über Std hinweg allein prüfen oder meinetwegen das bisherige Gruppenprozedere beibehalten, aber dann über mehrere Tage hinweg.
17.09.2020, 19:31
(17.09.2020, 17:41)Gast schrieb: Es gibt bekanntlich Kommissionen, da weißt du aus den Protokollen, dass du keine Chance haben wirst, dich auch nur annähernd im "mündlich-typischen" Bereich zu verbessern. Wenn du bspw mit 10 in die Mündliche gehst und siehst, dass es noch niemand bei deiner Kommission in hunderten von Prüfungen über 11 geschafft hat, dann kannste halt machen, was du willst. Selbiges, wenn sich noch nie jemand bei der Kommission um über 1,5 verbessert hat. Natürlich kannst du dann so selbstbewusst sein und dir sagen, dass du der erste bist. Bringt dir nur nix, wenn der Prüfer eine grundsätzliche atypische Einstellung hat.
Das allein zeigt schon, dass die Mündliche mit 40 Prozent Gewichtung hanebüchen ist. Bei den Schriftlichen werden die 7 anderen Prüfer eine etwaige atypische Bewertung halbwegs ausgleichen.
Und dann eben die 40 Std./40 Minuten Sache. Einfach unfassbar dann 60/40 zu gewichten.
Das hat auch nichts mit Neid und Missgunst zu tun. Ich bin dahingehend ohnehin völlig unbefangen und hätte bisweilen subjektiv keinen Grund mich über diese Übergewichtung zu beklagen. Es handelt sich einfach mathematisch-denklogisch um eine evidente Fehlgewichtung. Gewiss hat es seine Berechtigung, zu 40 Prozent den mündlichen Faktor einzubeziehen. Aber dann bitteschön einen Kandidaten über Std hinweg allein prüfen oder meinetwegen das bisherige Gruppenprozedere beibehalten, aber dann über mehrere Tage hinweg.
Amen.
17.09.2020, 20:44
Seid ihr Sadisten? Mehrere Tage mündliche Prüfung? Nein.
17.09.2020, 20:46
(17.09.2020, 15:46)Gast schrieb:(17.09.2020, 15:35)Gast schrieb:(17.09.2020, 14:30)Gast# schrieb:(17.09.2020, 14:03)Gast schrieb: Wenn hier Punkte aus den Klausuren als Schnitt angegeben wurden; sind das einfach /8 oder die „bereinigten“ Noten?
Vielen Dank!
Was sind denn bereinigte Noten?
Also bereinigt bedeutet mit dem Faktor 0,075 aus der notenberechnung. Also netto Klausurpunkte. Oder meint ihr hier einfach durch die Summe der Klausuren. Zb 40 vorpunkte, entspricht Schnitt von 5,0 vor der mündlichen?
Danke!
Also wenn ich meinen Klausurenschnitt angebe, dann ist das der, der auf meiner Ladung zur mündlichen draufsteht.
Also in BW auch nicht Klausuren / 8, sondern Klausuren + Durchschnitt aus den zwei Örechtsklausuren / 9.
Die dämlichste Regelung überhaupt in BW.
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18.09.2020, 07:51
Der Gesetzgeber hat das in NRW jetzt auch erkannt und setzt die Gewichtung der schriftlichen Klausuren etwas hoch und die der mündlichen Prüfung runter.
Einfach mal bei LTO gucken. Auch wenn es dann für viele schwieriger wird. Meines Erachtens gut angesichts der Unwägbarkeiten der mündlichen Prüfung.
Einfach mal bei LTO gucken. Auch wenn es dann für viele schwieriger wird. Meines Erachtens gut angesichts der Unwägbarkeiten der mündlichen Prüfung.
18.09.2020, 08:44
(18.09.2020, 07:51)Gast schrieb: Der Gesetzgeber hat das in NRW jetzt auch erkannt und setzt die Gewichtung der schriftlichen Klausuren etwas hoch und die der mündlichen Prüfung runter.
Einfach mal bei LTO gucken. Auch wenn es dann für viele schwieriger wird. Meines Erachtens gut angesichts der Unwägbarkeiten der mündlichen Prüfung.
Es gilt natürlich erstmal abzuwarten, wann mit so einer Umsetzung zu rechnen ist.
18.09.2020, 10:28
(18.09.2020, 08:44)Gast schrieb:(18.09.2020, 07:51)Gast schrieb: Der Gesetzgeber hat das in NRW jetzt auch erkannt und setzt die Gewichtung der schriftlichen Klausuren etwas hoch und die der mündlichen Prüfung runter.
Einfach mal bei LTO gucken. Auch wenn es dann für viele schwieriger wird. Meines Erachtens gut angesichts der Unwägbarkeiten der mündlichen Prüfung.
Es gilt natürlich erstmal abzuwarten, wann mit so einer Umsetzung zu rechnen ist.
Wenn überhaupt.
18.09.2020, 10:44
(18.09.2020, 10:28)GASTMANN schrieb:(18.09.2020, 08:44)Gast schrieb:(18.09.2020, 07:51)Gast schrieb: Der Gesetzgeber hat das in NRW jetzt auch erkannt und setzt die Gewichtung der schriftlichen Klausuren etwas hoch und die der mündlichen Prüfung runter.
Einfach mal bei LTO gucken. Auch wenn es dann für viele schwieriger wird. Meines Erachtens gut angesichts der Unwägbarkeiten der mündlichen Prüfung.
Es gilt natürlich erstmal abzuwarten, wann mit so einer Umsetzung zu rechnen ist.
Wenn überhaupt.
Das wird doch aber dauern bis das gilt?
18.09.2020, 16:30
Bei Twitter stand bis Mitte 2021