21.09.2020, 10:09
(20.09.2020, 20:00)Gast schrieb:Es ist immer eine Frage der Kommission. Eine Freundin hat sich in der mündlichen von 8,0 auf 7,8 verschlechtert, während in der gleichen Prüfung jemand von 4,5 auf 7,5 aufgestiegen ist. Ob die mündliche jetzt unfair ist oder nicht, es ist ein Prüfungsteil von dem man schon am Beginn des Referendariats weiß, dass er kommt und auf den man sich genauso gut (wenn nicht noch besser) vorbereiten kann, wie auf die Klausuren. Wer das nicht macht ist genauso selber Schuld wie derjenige, der sich nicht auf die Klausuren vorbereitet.(20.09.2020, 18:10)Gast schrieb: Im Schnitt ist gut und gerne 1P als Steigerung realistisch. So wurde es bereits oft berichtet und ist im Staatsteil des 1. meist auxh nicht anders. Wesentlich mehr oder weniger ist eher seltener.Ich würde schon optimistischer sein und von 1,5 - 2 Punkten ausgehen.
Ich habe mich in beiden Examina um fast genau 2 Punkte verbessert und das, obwohl ich im 2. den Aktenvortrag letztes Jahr mit 4 Punkten eine Bruchlandung hingelegt habe. Auch im Freundeskreis und die sonstigen Mitprüflinge meiner Gruppe waren, bis auf eine Ausnahme, bei einer Verbesserung im 2,x Punkte-Bereich. Übrigens völlig unabhängig von den Klausuren. Ich bin von knapp über 5 auf 7,4 Punkte gekommen, ein Kollege ordentlichen Aktenvortrag ist von 5,x auf über 8 gekommen.
Das Ganze ist natürlich noch mehr Glückssache als die Klausuren und der Aktenvortrag zieht schon deutlich. Aber all die, die im ausreichend-Bereich sind-Kopf hoch:
Ihr habt noch gute Chancen auf ein befriedigend im mittleren Bereich, selbst im 8 Punkte-Bereich!
Wer ausreichende Klausuren hat, sollte jetzt natürlich nicht im VB-Bereich spekulieren und Justiz ist auf absehbare Zeit ausgeschlossen. Denn wenn man nicht zumindest knapp am VB vorbeigeschrabbt ist, ist es derzeit de facto in kaum einem Bundesland möglich, weil sich sich so viele gute Leute im VB-Bereich bewerben, selbst beim OLG Hamm. Mit 7,77 Punkten hat man also in NRW selbst dort Null Chance. Aber mit einem ordentlichen Befriedigend geht man auch einen eventuellen Verbesserungsversuch gelassener an, falls man den auf sich nimmt.
21.09.2020, 11:18
Kann man in der mündlichen mit 6,0 Punkten noch was reißen ? Habe meine Noten in NRW aus dem Juni 20' Durchgang erhalten und bin wütend enttäuscht und am Boden zerstört zugleich
21.09.2020, 11:47
(21.09.2020, 11:18)Gast schrieb: Kann man in der mündlichen mit 6,0 Punkten noch was reißen ? Habe meine Noten in NRW aus dem Juni 20' Durchgang erhalten und bin wütend enttäuscht und am Boden zerstört zugleich
Also ich würde schon sagen, dass das möglich ist. Es kommt natürlich darauf an, was dran kommt, wer in der Kommission sitzt, wie du mündlich so begabt bist, wie stark deine Mitstreiter sind und ob du einen guten Tag bzw etwas Glück hast.
Aber lass Dir nicht die Hoffnung nehmen. Jura lehrte uns: alles ist möglich!
21.09.2020, 11:50
(21.09.2020, 11:18)Gast schrieb: Kann man in der mündlichen mit 6,0 Punkten noch was reißen ? Habe meine Noten in NRW aus dem Juni 20' Durchgang erhalten und bin wütend enttäuscht und am Boden zerstört zugleich
Auch ich habe mich ziemlich geärgert, weil ich hinter meinen Erwartungen zurückgeblieben bin. Aber stress Dich nicht. Die Mündliche gibt Dir wirklich Gelegenheit, dies auszugleichen. Was ich mir bislang überlegt habe:
1) Erarbeite Dir eine Aktenvortragspraxis, indem Du mindestens zehn Vorträge unter Realbedingungen hälst. Du wirst im Rahmen dieser Arbeit schnell merken, wo die tatsächlichen Hürden für eine ordentliche Leistung liegen. Man sensibilisiert sich recht schnell für die Tücken, die diese Zeitdruck-Arbeit mit sich bringt. Mir gings bspw. so, dass ich im Laufe der Zeit gemerkt habe, wie sehr man zu Beginn des Trainings noch in den starren Mustern des Tatbestands-Schreibens verbleibt. In der Mündlichen ist aber der TB wirklich in seinen wesentlichen Punkten hinzurotzen. Mehr als 3 (max 4) Minuten darf das nciht dauern. In den Lösungsskizzen verliert das Prüfungsamt kein Wort zum TB. Dh es ist auch nicht wirklich Prüfungsleistung hier im richtigen Tempus eine sensible Exegese der wechselseitig vorgetragenen Behauptungen und Ansichten zu präsentieren. Schnell die Story zusammengefasst und dann weiter.
2) Für das Prüfungsgespräch zum Wahlthema wird es durchaus auf exotischere Fragestellungen ankommen. Hier kann man dann auch gut zeigen, ob man in dem Bereich zuhause ist. (Darauf freu ich mich eig am meisten) Hier kann ich mir dann auch gut vorstellen, dass aktuelles Geschehen beleuchtet wird.
3) Für die drei Rechtsgebiete gilt dann, dass wir vor Allem mit Stichworten gut arbeiten können. Die Fragestellungen richten sich stets darauf, die Basics zu dem Stichwort mitteilen zu können. Was ist die Streitverkündung? Wie kann ich ein Kostendesaster vermeiden? Was ist gegen das VU noch zu tun? Lohnt sich hier die Widerklage? Mdt beschwert sich wegen ZV trotz Erfüllung? ...Dh gefordert sind keine spontanen Dr-Arbeiten, sondern ein flüssiger Smalltalk zu dem gewählten Topic.
Was ich mich jetzt vor Allem frage, ist, was ich dem Vorsitzenden im Hinblick auf meine angestrebte Note sage. Gefällt es ihm, wenn ich "frech wuchere"? Dh als Hausnummer ein saftiges Gut - 15 Punkte - angebe? Oder sollte ich doch lieber genügsam sein und auf die Frage antworten, dass ich mich über 10 Punkte freuen werde.
21.09.2020, 14:44
(21.09.2020, 11:50)Staffettenbremse10000 schrieb: Was ich mich jetzt vor Allem frage, ist, was ich dem Vorsitzenden im Hinblick auf meine angestrebte Note sage. Gefällt es ihm, wenn ich "frech wuchere"? Dh als Hausnummer ein saftiges Gut - 15 Punkte - angebe? Oder sollte ich doch lieber genügsam sein und auf die Frage antworten, dass ich mich über 10 Punkte freuen werde.
Das kommt alles auf den Vorsitzenden an. Ist das jemand, der die Mündliche als eigenständige, von den Schriftlichen unabhängige Prüfung ansieht, in der man sich um mehrere Punkte saftig verbessern kann, dann ist natürlich alles drin.
Ist es hingegen jemand, der mehr Wert auf die Schriftlichen legt und aus dieser Überzeugung heraus mit den Punkten geizt, dann findet er es wahrscheinlich nicht selbstbewusst, sondern vielleicht vermessen, eine konkrete hohe Punktzahl anzustreben (quasi als zu überhebliche Erwartungshaltung oder gar Forderung an ihn).
In den Protokollen stehen aber zum jeweiligen Prüfer meist hilfreiche Hinweise hinsichtlich des Vorgesprächs.
Es kann genau so gut sein, dass der Prüfer es mag, wenn jemand ein konkretes Ziel vor Augen hat und es zielstrebig verfolgt. Alles eine Frage des Prüfertyps.
Am besten mit einem bestimmten, beruflichen Plan verknüpfen. Beispiel: "Für GK xy ist die Mindestanforderung xy Punkte als Gesamtnote. Insoweit strebe ich heute natürlich an, dieser Anforderung mit der Mündlichen gerecht zu werden und darüber hinaus das Bestmögliche aus dem Tag zu holen. Denn bei starker Konkurrenz ist es mit dem Erreichen der Mindestanforderung meist noch nicht getan. Aber eine besonders erfreulichen Leistung meinerseits ist wahrscheinlich ohnehin in unserem beiderseitigen Interesse, damit der Tag auch für Sie erträglich bleibt (*mit einem gedanklichen, selbstironischen Augenzwinkern und einem echten, sympathischen Lachen ausgesprochen)." Sowas wie der letzte Satz geht aber natürlich nur, wenn der Vorsitzende eine absolut sympathische und lockere Socke ist. Ansonsten unbedingt weglassen, weil es schnell überheblich, schleimend und unprofessionell wirken kann.
Die meisten Antworten geben euch die Protokolle. Ansonsten viel Erfolg bei der Prüfung und Glück mit der Kommission. Wird schon!
21.09.2020, 15:33
(21.09.2020, 14:44)Gast schrieb:(21.09.2020, 11:50)Staffettenbremse10000 schrieb: Was ich mich jetzt vor Allem frage, ist, was ich dem Vorsitzenden im Hinblick auf meine angestrebte Note sage. Gefällt es ihm, wenn ich "frech wuchere"? Dh als Hausnummer ein saftiges Gut - 15 Punkte - angebe? Oder sollte ich doch lieber genügsam sein und auf die Frage antworten, dass ich mich über 10 Punkte freuen werde.
Das kommt alles auf den Vorsitzenden an. Ist das jemand, der die Mündliche als eigenständige, von den Schriftlichen unabhängige Prüfung ansieht, in der man sich um mehrere Punkte saftig verbessern kann, dann ist natürlich alles drin.
Ist es hingegen jemand, der mehr Wert auf die Schriftlichen legt und aus dieser Überzeugung heraus mit den Punkten geizt, dann findet er es wahrscheinlich nicht selbstbewusst, sondern vielleicht vermessen, eine konkrete hohe Punktzahl anzustreben (quasi als zu überhebliche Erwartungshaltung oder gar Forderung an ihn).
In den Protokollen stehen aber zum jeweiligen Prüfer meist hilfreiche Hinweise hinsichtlich des Vorgesprächs.
Es kann genau so gut sein, dass der Prüfer es mag, wenn jemand ein konkretes Ziel vor Augen hat und es zielstrebig verfolgt. Alles eine Frage des Prüfertyps.
Am besten mit einem bestimmten, beruflichen Plan verknüpfen. Beispiel: "Für GK xy ist die Mindestanforderung xy Punkte als Gesamtnote. Insoweit strebe ich heute natürlich an, dieser Anforderung mit der Mündlichen gerecht zu werden und darüber hinaus das Bestmögliche aus dem Tag zu holen. Denn bei starker Konkurrenz ist es mit dem Erreichen der Mindestanforderung meist noch nicht getan. Aber eine besonders erfreulichen Leistung meinerseits ist wahrscheinlich ohnehin in unserem beiderseitigen Interesse, damit der Tag auch für Sie erträglich bleibt (*mit einem gedanklichen, selbstironischen Augenzwinkern und einem echten, sympathischen Lachen ausgesprochen)." Sowas wie der letzte Satz geht aber natürlich nur, wenn der Vorsitzende eine absolut sympathische und lockere Socke ist. Ansonsten unbedingt weglassen, weil es schnell überheblich, schleimend und unprofessionell wirken kann.
Die meisten Antworten geben euch die Protokolle. Ansonsten viel Erfolg bei der Prüfung und Glück mit der Kommission. Wird schon!
Da soll ncohmal einer sagen, dass sich in diesen Ref-Foren immer nur Deppen rumtreiben. Das ist wirklich mal ein guter, nüchterner Ansatz. So mach ichs. Danke Dir!
21.09.2020, 22:20
Auf sowas sollte man echt auch selber kommen. Wie unselbständig kann man sein.
22.09.2020, 01:22
22.09.2020, 07:19
(22.09.2020, 01:22)Gast schrieb:(21.09.2020, 22:20)Gast schrieb: Auf sowas sollte man echt auch selber kommen. Wie unselbständig kann man sein.
Wie selbstgefällig und herablassend kann man sein. Syfm, pls.
Denke dein Post wird für das "Syfm" evtl. noch gelöscht. Aber wer nicht mal so eine einfache Überlegung wie oben anstellen kann, wird im Leben abseits der behüteten Ausbildung eh nicht weit kommen.
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
22.09.2020, 07:57
(22.09.2020, 07:19)Gast schrieb:(22.09.2020, 01:22)Gast schrieb:(21.09.2020, 22:20)Gast schrieb: Auf sowas sollte man echt auch selber kommen. Wie unselbständig kann man sein.
Wie selbstgefällig und herablassend kann man sein. Syfm, pls.
Denke dein Post wird für das "Syfm" evtl. noch gelöscht. Aber wer nicht mal so eine einfache Überlegung wie oben anstellen kann, wird im Leben abseits der behüteten Ausbildung eh nicht weit kommen.
Und das hier festzustellen bringt jetzt was?