08.06.2021, 21:18
Ich würde umgekehrt sagen: für die Kenntnis der BGH-Lösung allein gebe ich kaum Punkte, wenn nicht Stil, Argumentation, Aufbau usw. gut sind. Für eine zusammenhanglos an falscher Stelle wie auswendig gelernt eingebaute, erkennbar nicht verstandene BGH-Rechtsprechung habe ich auch schon Punktabzug gegeben.
08.06.2021, 23:22
(08.06.2021, 21:18)Praktiker schrieb: Ich würde umgekehrt sagen: für die Kenntnis der BGH-Lösung allein gebe ich kaum Punkte, wenn nicht Stil, Argumentation, Aufbau usw. gut sind. Für eine zusammenhanglos an falscher Stelle wie auswendig gelernt eingebaute, erkennbar nicht verstandene BGH-Rechtsprechung habe ich auch schon Punktabzug gegeben.
Hier werden Sachen auch durcheinander geworfen. Das was du sagst ist vollkommen richtig, behauptet hier aber auch keiner.
Es geht darum, ob man BGH Meinung inklusive Argumentation folgt oder nicht. Das kannst du als Ausnahmekorrektor anders sehen, aber die meisten werden darauf mehr Punkte geben als auf die entgegengesetzte gleich gute Lösung / Argumentation.
Das bloße Meinungen ohne Argumentation (& an falscher Stelle) Punktabzug geben, sollte jedem hoffentlich klar sein.
Der Rest war eher als Tipp gedacht (wenn man das Ergebnis kennt, lässt es sich auch häufiger leichter argumentieren).
09.06.2021, 08:11
(08.06.2021, 23:22)Gast schrieb:(08.06.2021, 21:18)Praktiker schrieb: Ich würde umgekehrt sagen: für die Kenntnis der BGH-Lösung allein gebe ich kaum Punkte, wenn nicht Stil, Argumentation, Aufbau usw. gut sind. Für eine zusammenhanglos an falscher Stelle wie auswendig gelernt eingebaute, erkennbar nicht verstandene BGH-Rechtsprechung habe ich auch schon Punktabzug gegeben.
Hier werden Sachen auch durcheinander geworfen. Das was du sagst ist vollkommen richtig, behauptet hier aber auch keiner.
Es geht darum, ob man BGH Meinung inklusive Argumentation folgt oder nicht. Das kannst du als Ausnahmekorrektor anders sehen, aber die meisten werden darauf mehr Punkte geben als auf die entgegengesetzte gleich gute Lösung / Argumentation.
Das bloße Meinungen ohne Argumentation (& an falscher Stelle) Punktabzug geben, sollte jedem hoffentlich klar sein.
Der Rest war eher als Tipp gedacht (wenn man das Ergebnis kennt, lässt es sich auch häufiger leichter argumentieren).
Es war zur Klarstellung gedacht, um Missverständnissen vorzubeugen. Ob ich eine Ausnahme bin, weiß ich nicht. Der Zweitkorrektor schließt sich mir an, da sind es schon zwei :)
Der Punkt ist aber vielleicht auch ein anderer: mit der Begründung des BGH sollte man sich eben schon befassen, einmal deshalb, weil der BGH ja nicht völlig blöd ist und seine Argumente regelmäßig nicht ganz schlecht sind, und zum anderen deshalb, weil es ein Praxisexamen ist und die Lösung ohne unvollständig ist. Wer nun aber die Rechtsprechung nicht kennt, wird häufig auch nicht ihre Argumente behandeln, und damit ist es schon keine ideale Lösung mehr, ganz unabhängig vom Ergebnis.
Zweitens geht die Klausur ja oft noch weiter und man schneidet sich durch die vom Aufgabensteller nicht beabsichtigte Lösung Folgeprobleme ab. Wenn man die dann nicht hilfsgutachterlich behandelt, fehlen weitere Punkte.
Und ja, Psychologie spielt auch eine Rolle: die Lösung der Lösungsskizze (ob BGH oder nicht) leuchtet einem beim Korrigieren meistens ein, in kreative andere Lösungen muss man sich erst reindenken. Wenn man die Rechtsprechung selbst kennt und vielleicht noch regelmäßig anwendet, gilt das umso mehr. Von der abweichenden Lösung kann man begeistert sein oder sie eher fernliegend finden - das ist natürlich ein Risiko.
09.06.2021, 09:12
Ja, kann sehr gut reichen. Meine besten Klausur (17 Punkte) war eine, in der ich gerade dem BGH nicht gefolgt bin. Es kommt mMn einzig darauf an, dass man es vernünftig begründet (was ich wohl aus Korrektorensicht getan habe, indem ich mich auf rund 8 Seiten mit der BGH-Sicht auseinandergesetzt habe).
09.06.2021, 09:31
(09.06.2021, 08:11)Praktiker schrieb:(08.06.2021, 23:22)Gast schrieb:(08.06.2021, 21:18)Praktiker schrieb: Ich würde umgekehrt sagen: für die Kenntnis der BGH-Lösung allein gebe ich kaum Punkte, wenn nicht Stil, Argumentation, Aufbau usw. gut sind. Für eine zusammenhanglos an falscher Stelle wie auswendig gelernt eingebaute, erkennbar nicht verstandene BGH-Rechtsprechung habe ich auch schon Punktabzug gegeben.
Hier werden Sachen auch durcheinander geworfen. Das was du sagst ist vollkommen richtig, behauptet hier aber auch keiner.
Es geht darum, ob man BGH Meinung inklusive Argumentation folgt oder nicht. Das kannst du als Ausnahmekorrektor anders sehen, aber die meisten werden darauf mehr Punkte geben als auf die entgegengesetzte gleich gute Lösung / Argumentation.
Das bloße Meinungen ohne Argumentation (& an falscher Stelle) Punktabzug geben, sollte jedem hoffentlich klar sein.
Der Rest war eher als Tipp gedacht (wenn man das Ergebnis kennt, lässt es sich auch häufiger leichter argumentieren).
Es war zur Klarstellung gedacht, um Missverständnissen vorzubeugen. Ob ich eine Ausnahme bin, weiß ich nicht. Der Zweitkorrektor schließt sich mir an, da sind es schon zwei :)
Der Punkt ist aber vielleicht auch ein anderer: mit der Begründung des BGH sollte man sich eben schon befassen, einmal deshalb, weil der BGH ja nicht völlig blöd ist und seine Argumente regelmäßig nicht ganz schlecht sind, und zum anderen deshalb, weil es ein Praxisexamen ist und die Lösung ohne unvollständig ist. Wer nun aber die Rechtsprechung nicht kennt, wird häufig auch nicht ihre Argumente behandeln, und damit ist es schon keine ideale Lösung mehr, ganz unabhängig vom Ergebnis.
Zweitens geht die Klausur ja oft noch weiter und man schneidet sich durch die vom Aufgabensteller nicht beabsichtigte Lösung Folgeprobleme ab. Wenn man die dann nicht hilfsgutachterlich behandelt, fehlen weitere Punkte.
Und ja, Psychologie spielt auch eine Rolle: die Lösung der Lösungsskizze (ob BGH oder nicht) leuchtet einem beim Korrigieren meistens ein, in kreative andere Lösungen muss man sich erst reindenken. Wenn man die Rechtsprechung selbst kennt und vielleicht noch regelmäßig anwendet, gilt das umso mehr. Von der abweichenden Lösung kann man begeistert sein oder sie eher fernliegend finden - das ist natürlich ein Risiko.
In der Tat. Aber das deckt sich ja mit dem Post auf der ersten Seite, aber die Klarstellung sehe ich.
An den poster über mir: natürlich kann das reichen und gut laufen. Kann aber auch das Gegenteil der Fall sein.
09.06.2021, 10:02
Die Lösungsskizzen sehen öfter alternative Lösungen als auch richtig an. Die Klausuren vom KG enthalten in der Lösung öfter solche Fußnoten. Ich würde aber nochmal unterscheiden zwischen "steht im Kommentar" und "steht (noch) nicht im Kommentar".
Zu erwarten die Kandidaten wären schlauer als Kollegialgerichte ist schon eine Hausnummer.
Es kommt aber eben auf eine stimmige Argumentation an, ein gutes Gesamtpaket.
Blöd ist es nur, wenn man direkt am Kommentar vorbei schreibt und keinerlei nachvollziehbare Argumente hat.
Das schließt sauertöpfische Korrektoren natürlich nicht aus, die ihren Spielraum entsprechend ausreizen zum Nachteil des Kandidaten.
Zu erwarten die Kandidaten wären schlauer als Kollegialgerichte ist schon eine Hausnummer.
Es kommt aber eben auf eine stimmige Argumentation an, ein gutes Gesamtpaket.
Blöd ist es nur, wenn man direkt am Kommentar vorbei schreibt und keinerlei nachvollziehbare Argumente hat.
Das schließt sauertöpfische Korrektoren natürlich nicht aus, die ihren Spielraum entsprechend ausreizen zum Nachteil des Kandidaten.
09.06.2021, 10:14
(09.06.2021, 09:12)Gast schrieb: Ja, kann sehr gut reichen. Meine besten Klausur (17 Punkte) war eine, in der ich gerade dem BGH nicht gefolgt bin. Es kommt mMn einzig darauf an, dass man es vernünftig begründet (was ich wohl aus Korrektorensicht getan habe, indem ich mich auf rund 8 Seiten mit der BGH-Sicht auseinandergesetzt habe).
Ist sicherlich schon geil eine Klausur zu haben in der man mehr Punkte hat als mancher in der ganzen Kampagne.
09.06.2021, 10:56
(09.06.2021, 09:12)Gast schrieb: Ja, kann sehr gut reichen. Meine besten Klausur (17 Punkte) war eine, in der ich gerade dem BGH nicht gefolgt bin. Es kommt mMn einzig darauf an, dass man es vernünftig begründet (was ich wohl aus Korrektorensicht getan habe, indem ich mich auf rund 8 Seiten mit der BGH-Sicht auseinandergesetzt habe).
Ich frag mich gerade, wie man die Zeit haben kann, sich 8 Seiten mit einem Problem auseinanderzusetzen. Aber gut, irgendwo müssen die 17 Punkte ja her kommen :D
09.06.2021, 14:00
Mit dem falschen Korrektor kannst du damit aber auch nur 6 Punkte kriegen.
09.06.2021, 15:23
(09.06.2021, 14:00)HerrKules schrieb: Mit dem falschen Korrektor kannst du damit aber auch nur 6 Punkte kriegen.
Kann ich so bestätigen. Im Zweiten wird von der Lösungsskizze immer eine Punktlandung auf die höchstrichterliche Rechtsprechung erwartet. Viele Korrekturen dulden dementsprechend keine alternativen Ergebnisse.