28.07.2021, 14:23
(28.07.2021, 13:06)HerrKules schrieb: A13 ist doch höherer Dienst. Wieso fängst dann da nicht an?
Der Weg von gehobenen in den höheren Dienst ist ansonsten wohl eher die Ausnahme, wenn man sowieso überqualifiziert ist, mag das aber anders sein. Das Problem dürfte sein, dass man vermutlich erstmal die Probezeit macht und man dann eben einige Jahre "verliert". Wie wäre es denn einfach mit der übergeordneten Behörde? Die hat im Prinzip (zumindest teilweise) ja die gleichen Sachen auf dem Tisch, soweit es Widersprüche (außer Selbstverwaltung) sind.
Gibts bei der Verwaltung überhaupt Initiativbewerbungen? Die Stellen müssten doch ausgeschrieben werden?
In der Stellenausschreibung stand A13 gehobener Dienst (aber vielleicht war das ein Fehler?). Vielleicht liegt da auch ein Fehler vor, hatte noch nicht weiter nachgefragt. Möglicherweise sollte es EG 13 heißen.
Ansonsten danke jedenfalls.
Zum Thema ausschreiben weiß ich es nicht, mir wurde nur mal gesagt, dass man sich durchaus auch initiativ bewerben kann. Welchen genauen Hintergrund das hatte, kann ich aber nicht sagen. Bin aber selbst quasi noch im Schritt davor.
Falls trotzdem noch wer insights in die Tätigkeit hat oder andere Schnittstellenbereiche im öD kennt, highly appreciated.
28.07.2021, 16:39
Justiziariat einer Universität würde mir noch einfallen. Habe da meine Verwaltungsstation gemacht, war abwechslungsreich und durchaus anspruchsvoll. Ist im Zivilrecht ähnlich wie in einem Unternehmen, d.h. viel Vertragsrecht, aber auch sowas wie Gesellschafts- oder Urheberrecht, ggf. auch Arbeitsrecht. Im Ö-Recht natürlich hauptsächlich Prüfungsangelegenheiten, aber nicht ausschließlich.
28.07.2021, 17:45
(28.07.2021, 16:39)Gast schrieb: Justiziariat einer Universität würde mir noch einfallen. Habe da meine Verwaltungsstation gemacht, war abwechslungsreich und durchaus anspruchsvoll. Ist im Zivilrecht ähnlich wie in einem Unternehmen, d.h. viel Vertragsrecht, aber auch sowas wie Gesellschafts- oder Urheberrecht, ggf. auch Arbeitsrecht. Im Ö-Recht natürlich hauptsächlich Prüfungsangelegenheiten, aber nicht ausschließlich.
Vielen Dank! Hatte ich gar nicht auf dem Schirm.
28.07.2021, 21:22
A13 ist sowohl gehobener als auch Höherer Dienst. Für den einen stellt es die Endbesoldungsgruppe dar, für den anderen die Eingangsbesoldungsgruppe.
Solange du die formellen Voraussetzungen für den hD erfüllst (was du durch 2 Examen tust), kann es dir eigentlich egal sein, ob da gD oder hD steht.
Einen Unterschied macht es für die Bereiche im Beamtenrecht oder in internen Dienstanweisungen, die explizit auf den gD bzw. hD abstellen.
So haben manche Behörden ab dem hD Vertrauensarbeitszeit, was dann ja für dich nicht gelten würde.
Solange du die formellen Voraussetzungen für den hD erfüllst (was du durch 2 Examen tust), kann es dir eigentlich egal sein, ob da gD oder hD steht.
Einen Unterschied macht es für die Bereiche im Beamtenrecht oder in internen Dienstanweisungen, die explizit auf den gD bzw. hD abstellen.
So haben manche Behörden ab dem hD Vertrauensarbeitszeit, was dann ja für dich nicht gelten würde.
28.07.2021, 21:59
(28.07.2021, 21:22)Gast schrieb: A13 ist sowohl gehobener als auch Höherer Dienst. Für den einen stellt es die Endbesoldungsgruppe dar, für den anderen die Eingangsbesoldungsgruppe.
Solange du die formellen Voraussetzungen für den hD erfüllst (was du durch 2 Examen tust), kann es dir eigentlich egal sein, ob da gD oder hD steht.
Einen Unterschied macht es für die Bereiche im Beamtenrecht oder in internen Dienstanweisungen, die explizit auf den gD bzw. hD abstellen.
So haben manche Behörden ab dem hD Vertrauensarbeitszeit, was dann ja für dich nicht gelten würde.
Vielen Dank für die Erklärung