21.07.2021, 10:27
Hallo ihr Lieben!
ich habe eine Frage bzgl des Einstellungsbescheides:
Angenommen, wir haben einen Anzeigenden und einen Geschädigten, also 2 Personen. Da der Anzeigende nicht der Geschädigte ist, ergeht der EB ohne Belehrung.
Der Geschädigte hat aber keine Anzeige erstattet. Ergeht jetzt auch ein EB an den Geschädigten, auch wenn er keine Anzeige erstattet hat? Wenn ja, dann wahrscheinlich mit Belehrung , oder?
Vielen Dank!
ich habe eine Frage bzgl des Einstellungsbescheides:
Angenommen, wir haben einen Anzeigenden und einen Geschädigten, also 2 Personen. Da der Anzeigende nicht der Geschädigte ist, ergeht der EB ohne Belehrung.
Der Geschädigte hat aber keine Anzeige erstattet. Ergeht jetzt auch ein EB an den Geschädigten, auch wenn er keine Anzeige erstattet hat? Wenn ja, dann wahrscheinlich mit Belehrung , oder?
Vielen Dank!
21.07.2021, 12:18
Der Geschädigte bekommt nur dann einen Einstellungsbescheid, wenn er gleichzeitig Geschädigter ist (Vgl. § 171 StPO). In deinem Fall bekommt lediglich der Anzeigenerstatter einen EB ohne RBL.
21.07.2021, 20:38
Dem Verletzten, der nicht nach § 171 StPO beschieden wird, ist uU nach § 406d Abs. 1 Nr. 1 stpo die Einstellung - ohne Belehrung, da kein Antragsteller - mitzuteilen