17.07.2021, 11:30
Ich würde es machen. A12 ist nicht so viel weniger als A13 als dass du es von vornherein ausschließen solltest. Du kennst das Umfeld und wenn du mit denen auskommst ist das schon viel Wert. Du hast so viel Zusage bekommen, wie sie dir redlicher- und zulässigerweise geben können.
17.07.2021, 12:57
(17.07.2021, 10:27)Gast schrieb:(17.07.2021, 10:20)Gast schrieb:(17.07.2021, 09:56)Gast326 schrieb: In diesem Zusammenhang muss nur beachtet werden, dass nach erfolgter Verbeamtung im gD ein Wechsel in den hD - jedenfalls theoretisch - nicht einfach durch eine erfolgreiche Bewerbung auf eine hD-Stelle erfolgen kann. Vielmehr ist dafür ein formelles Aufstiegsverfahrens erforderlich. Nennt sich „Laufbahnfalle“.
Das heißt aber natürlich nicht, dass das in der Praxis nicht auch anders gelebt werden kann und du dann einfach trotzdem eine A13 Urkunde bekommen würdest! Ich würde das aber definitiv ansprechen.
Ist das denn wirklich so? Man verliert die Befähigung zum hD ja nicht dadurch...
Siehe LbVO RLP (wahrscheinlich ähnlich in anderen Bundesländern).
§ 27
Höhere Qualifikation
(1) Beamtinnen und Beamten, die die für das dritte oder vierte Einstiegsamt erforderliche Hochschulbildung erworben haben, kann das jeweilige Einstiegsamt verliehen werden, wenn sie an einem auf einer Stellenausschreibung beruhenden Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen haben und
1.
die vorgeschriebene hauptberufliche Tätigkeit abgeleistet haben oder
2.
an einem für das jeweilige Einstiegsamt eingerichteten Vorbereitungsdienst teilgenommen und die vorgeschriebene Laufbahnprüfung bestanden haben.
Die Beamtinnen und Beamten verbleiben bis zur Verleihung des neuen Einstiegsamtes in ihrer bisherigen Rechtsstellung. § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Halbsatz 1 LBG bleibt unberührt.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für die Verleihung des auf das jeweilige Einstiegsamt folgenden Beförderungsamtes der Besoldungsgruppe 10 oder 14 der Besoldungsordnung A, wenn die Beamtin oder der Beamte das jeweilige Einstiegsamt bereits im Rahmen des § 5 erreicht hat.
(3) Auf Beamtinnen und Beamte, die eine rechtswissenschaftliche Hochschulausbildung besitzen, findet Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 keine Anwendung.
So wie ich das als völlig unbedarft im Beamtenrecht lese, braucht es als Volljurist also nur die erfolgreiche Teilnahme am Ausschreibungsverfahren, oder übersehe ich da etwas?
Landesbeamtengesetz
(LBG)
Vom 20. Oktober 2010
§ 24
Wechsel der Laufbahn oder des Laufbahnzweigs
(1) Ein Wechsel von einer Laufbahn in eine andere Laufbahn ist zulässig, wenn die Beamtin oder der Beamte die Befähigung für die neue Laufbahn besitzt.
Ergänzend hier. Der TE besitzt die Befähigung zum hD, also kann er auch wechseln.
§ 27 LbVO RLP dürfte die landesrechtliche Regelung für die entsprechenden Aufstiegsverfahren sein.
§ 24 LBG RLP liest sich für mich so, als sei damit ein vertikaler Wechsel in eine andere „Laufbahngruppe“ gemeint, also bspw vom Verwaltungsdienst in den Justizdienst oder den Polizeidienst (s. § 14 LBG RLP).
Gegen eine Verbeamtung im gD spricht mMn ohnehin auch, dass er dann im Eingangsamt A9 anfangen müsste und er erst nach und nach auf A12 befördert werden könnte. Wenn das aber eh nur eine Zwischenverwendung sein soll, könnte gleich E12 insgesamt vielleicht sogar besser sein.
Letztlich sollte sich der TE einfach diesbezüglich beraten lassen, was ja kein Problem sein, dürfte, wenn er dort bereits im Haus ist.
Und was die - letztlich entscheidende - Frage angeht, ob Erfahrung im gD negativ wäre, so würde ich das nicht sagen. Ganz im Gegenteil, es schadet sicher nicht und wird bestimmt auch gerne gesehen, wenn er mal fachlich gearbeitet und entsprechende praktische Erfahrung „an der Front“ gesammelt hat.
Also machen! (Aber vor einer Verbeamtung im gD nochmal mit dem Personalreferat sprechen)
17.07.2021, 17:19
$24 unterscheidet ja zwischen Laufbahn und Laufbahnzweig, wird nicht mit letzterem Polizei usw gemeint sein und mit Laufbahn dann die verschiedenen Dienstarten?
17.07.2021, 18:29
Möglichst gleich verbeamtet hätte halt den Vorteil, dass mich die Stadt dann "sowieso an der Backe hätte", und dass ich dann insgesamt schneller Stufenaufstiege bekommen könnte. Nachteil ist halt aber A9 Stufe 2 und dass ich maximal unflexibel bin falls es doch nicht klappen sollte mit A13...
17.07.2021, 21:08
(17.07.2021, 17:19)Gast schrieb: $24 unterscheidet ja zwischen Laufbahn und Laufbahnzweig, wird nicht mit letzterem Polizei usw gemeint sein und mit Laufbahn dann die verschiedenen Dienstarten?
Ich hätte jetzt gesagt, es gibt bspw die Laufbahn Polizei und Feuerwehr und dort ist der Laufbahnzweig Polizeivollzugsdienst gebildet worden. Oder Laufbahn Bildung und Wissenschaft mit dem Laufbahnzweig Schuldienst.
Letztlich kann da aber nur jemand aus RLP eine verlässliche Antwort. Ich kenne nur die Regelungen des Bundes und habe während meiner Tätigkeit im Personalreferat einfach schon erlebt, wie es Beschäftigten auf die Füße gefallen ist, dass sie sich (vor längerer Zeit) im mD oder gD haben verbeamten lassen, obwohl sie eigentlich die Voraussetzungen für den gD bzw hD erfüllen und sich dann nicht einfach auf eine entsprechende Stelle bewerben können.
Wie es in RLP läuft (und in der Behörde des TE gelebt wird!) kann nur eine Klärung vor Ort ergeben.
Und an der Backe haben sie dich auch als Angestellten nach Ende der Probezeit. Dann bist du faktisch unkündbar, solange du du nichts klaust.
17.07.2021, 21:52
Das ist doch mist! Wenn Juristen mit zwei Staatsexamen sich wie Bachelor of Laws-Typen auf A9-12 Stellen zu bewerben, dann öffnen wir das Feld für weiteren Lohndumping. Es kann doch nicht sein, dass Lehrer seit Jahren für "A13 für alle", egal ob Grund-, Haupt- oder Gymnasialstufe, kämpfen und unsereins sich auf Rechtspflegerstellen bewirbt. Stopp den scheiß und bewirb dich auf eine anständige A13-Stelle. Und das sollte bereits mit dem Ersten Staatsexamen offen stehen.
17.07.2021, 22:31
(17.07.2021, 21:52)Gast schrieb: Das ist doch mist! Wenn Juristen mit zwei Staatsexamen sich wie Bachelor of Laws-Typen auf A9-12 Stellen zu bewerben, dann öffnen wir das Feld für weiteren Lohndumping. Es kann doch nicht sein, dass Lehrer seit Jahren für "A13 für alle", egal ob Grund-, Haupt- oder Gymnasialstufe, kämpfen und unsereins sich auf Rechtspflegerstellen bewirbt. Stopp den scheiß und bewirb dich auf eine anständige A13-Stelle. Und das sollte bereits mit dem Ersten Staatsexamen offen stehen.
1+
17.07.2021, 22:36
Klar, er richtet seine Karriere sicher danach aus, was für alle anderen Absolventen gut ist..
@TE Würde es eher nicht machen. Zeigt m.E., dass du dich auch mit wenig zufrieden gibst und der Weg z.B. bis A15 ("Karriere") ist umso länger.
@TE Würde es eher nicht machen. Zeigt m.E., dass du dich auch mit wenig zufrieden gibst und der Weg z.B. bis A15 ("Karriere") ist umso länger.
17.07.2021, 23:02
18.07.2021, 10:42
Ich würde es aufgrund der bestehenden, realistischen Perspektive machen. Du bist da doch zufrieden und es klingt alles gut.