14.07.2021, 11:52
Ich zitiere mal den DAV bzgl. Gender Pay Gap in der Anwaltschaft:
,,Laut Studie des Soldan Institus von 2014 gibt es auch in der Anwaltschaft ausgeprägte geschlechtsspezifische Lohnunterschiede. Angestellte Anwältinnen verfügten im Durchschnitt über ein jährliches Gesamtbruttoeinkommen von 54.597 Euro. Ihre männlichen Kollegen hingegen verdienten mit 67.526 Euro Gehalt knapp ein Viertel mehr."
Wenn ihr schon mit ,,Gender Pay Gap gibt es nicht" kommt, dann bitte auch differenziert betrachten und argumentieren. Die Aussage ist schlichtweg falsch und sorry, auch dumm. Wenn man sich die Statistiken während der Coronapandemie anschaut hinsichtlich Rollenverteilung von Männer und Frauen im Haushalt und behauptet, dass patriarchale Alltagsmuster nicht existieren, sollte sich mMn dringend aus seiner bubble herausbewegen und damit auseinandersetzen!
,,Laut Studie des Soldan Institus von 2014 gibt es auch in der Anwaltschaft ausgeprägte geschlechtsspezifische Lohnunterschiede. Angestellte Anwältinnen verfügten im Durchschnitt über ein jährliches Gesamtbruttoeinkommen von 54.597 Euro. Ihre männlichen Kollegen hingegen verdienten mit 67.526 Euro Gehalt knapp ein Viertel mehr."
Wenn ihr schon mit ,,Gender Pay Gap gibt es nicht" kommt, dann bitte auch differenziert betrachten und argumentieren. Die Aussage ist schlichtweg falsch und sorry, auch dumm. Wenn man sich die Statistiken während der Coronapandemie anschaut hinsichtlich Rollenverteilung von Männer und Frauen im Haushalt und behauptet, dass patriarchale Alltagsmuster nicht existieren, sollte sich mMn dringend aus seiner bubble herausbewegen und damit auseinandersetzen!
14.07.2021, 12:00
ja, wenn man in Teilzeit arbeitet und 5 Jahre aussetzt wegen Kindererziehung, dann ist der Durchschnitt halt anders. Was soll das mit dem Geschlecht zu tun haben??
14.07.2021, 12:05
(14.07.2021, 11:52)Gast schrieb: Ich zitiere mal den DAV bzgl. Gender Pay Gap in der Anwaltschaft:
,,Laut Studie des Soldan Institus von 2014 gibt es auch in der Anwaltschaft ausgeprägte geschlechtsspezifische Lohnunterschiede. Angestellte Anwältinnen verfügten im Durchschnitt über ein jährliches Gesamtbruttoeinkommen von 54.597 Euro. Ihre männlichen Kollegen hingegen verdienten mit 67.526 Euro Gehalt knapp ein Viertel mehr."
Wenn ihr schon mit ,,Gender Pay Gap gibt es nicht" kommt, dann bitte auch differenziert betrachten und argumentieren. Die Aussage ist schlichtweg falsch und sorry, auch dumm. Wenn man sich die Statistiken während der Coronapandemie anschaut hinsichtlich Rollenverteilung von Männer und Frauen im Haushalt und behauptet, dass patriarchale Alltagsmuster nicht existieren, sollte sich mMn dringend aus seiner bubble herausbewegen und damit auseinandersetzen!
Eben dieses.
14.07.2021, 12:07
Schön, dass Ihr euch meinen Beitrag zu Herzen genommen habt (guga mal ausgenommen).
Oh man.
Oh man.
14.07.2021, 12:08
14.07.2021, 12:15
(14.07.2021, 12:08)Gast schrieb:(14.07.2021, 11:43)guga schrieb: Nr. 1 gibt es halt nicht. Bereinigte Gender Pay Gap nennt man das. Da hat man 2% Unterschied = Messungenauigkeit.
Der bereinigte GPG liegt bei 6-7 Prozent, nicht bei 2 Prozent.
Ja, weil Erwerbsunterbrechungen nicht berücksichtigt werden. Das statistische Bundesamt nennt die 6% als absolute Obergrenze. Er wäre geringer, wenn mehr Daten zur Verfügung stehen würden.
14.07.2021, 12:34
(14.07.2021, 12:00)guga schrieb: ja, wenn man in Teilzeit arbeitet und 5 Jahre aussetzt wegen Kindererziehung, dann ist der Durchschnitt halt anders. Was soll das mit dem Geschlecht zu tun haben??
Das hat insoweit mit dem Geschlecht zu tun, als dass es statistisch immer noch mehr die Frauen sind, die zu Hause bleiben.
14.07.2021, 12:39
(14.07.2021, 12:34)Gast schrieb:(14.07.2021, 12:00)guga schrieb: ja, wenn man in Teilzeit arbeitet und 5 Jahre aussetzt wegen Kindererziehung, dann ist der Durchschnitt halt anders. Was soll das mit dem Geschlecht zu tun haben??
Das hat insoweit mit dem Geschlecht zu tun, als dass es statistisch immer noch mehr die Frauen sind, die zu Hause bleiben.
Dafür tragen die Frauen aber wohl jedenfalls eine (Mit-)Verantwortung. Augen auf bei der Partnerwahl.
14.07.2021, 12:43
(14.07.2021, 12:34)Gast schrieb:(14.07.2021, 12:00)guga schrieb: ja, wenn man in Teilzeit arbeitet und 5 Jahre aussetzt wegen Kindererziehung, dann ist der Durchschnitt halt anders. Was soll das mit dem Geschlecht zu tun haben??
Das hat insoweit mit dem Geschlecht zu tun, als dass es statistisch immer noch mehr die Frauen sind, die zu Hause bleiben.
Wieso suggerierst du dass es nachteilig sei daheim bleiben zu dürfen? Es ist vielmehr ein Privileg. Ich würde lieber meine Kinder hüten als in der Kanzlei zu knechten. Wer das anders sieht, der kann ja gerne arbeiten gehen. Keiner hindert dich dran.
14.07.2021, 13:46
(14.07.2021, 12:39)Pelle schrieb:(14.07.2021, 12:34)Gast schrieb:(14.07.2021, 12:00)guga schrieb: ja, wenn man in Teilzeit arbeitet und 5 Jahre aussetzt wegen Kindererziehung, dann ist der Durchschnitt halt anders. Was soll das mit dem Geschlecht zu tun haben??
Das hat insoweit mit dem Geschlecht zu tun, als dass es statistisch immer noch mehr die Frauen sind, die zu Hause bleiben.
Dafür tragen die Frauen aber wohl jedenfalls eine (Mit-)Verantwortung. Augen auf bei der Partnerwahl.
Absolut. Keiner zwingt eine Frau dazu, einen Partner zu wählen, der bei der Kindererziehung nicht zu Kompromissen bereit ist. Das ist eine rein selbstbestimmte Entscheidung der Frau, für die sie allein die Verantwortung trägt.
Ich finde es falsch, wenn gleiche Leistung aufgrund des Geschlechts anders vergütet wird. Ich finde es aber richtig, ArbeitnehmerInnen, die ständig in Elternzeit etc. sind, geringer zu vergüten als ArbeitnehmerInnen, die durch arbeiten. Weil im letzteren Fall die Leistung im Schnitt höher ist (kein ständiges Neueinarbeiten etc.).