12.07.2021, 14:32
(12.07.2021, 14:16)Gast1234 schrieb: Meinungsstreite kannst du alle weg lassen. Für das zweite Examen zählt nur noch die Meinung des BGH. Das entschlackt den Stoff erheblich. Mit den Kaiser-Skripten zum materiellen Recht kommt man schon sehr weit, wenn eine gewisse Grundlage da ist. Und die hast du ja, ansonsten hätte das Erste gar nicht geklappt.
Allerdings scheinst du davon auszugehen, dass nun mit der Diagnose die Wendung um 180 Grad kommt. Ich glaube, das kann gefährlich werden. Nur weil du Interesse an Jura hast und dich nun vernünftig konzentrieren kannst, heißt das leider nicht automatisch, dass du Erfolg haben wirst und die guten Noten vorprogrammiert sind. Ich kenne leider genug sehr interessierte und fleißige Juristen, die am Ende trotzdem "nur" mit einem a oder unterem b nach Hause gehen.
Ja, dass sich das so liest, verstehe ich. Es ist wahrscheinlich auch gut, sich das nochmal klarzumachen. Aber ich bin jetzt so lange und so oft immer wieder auf die Nase geflogen, dass ich es gerade einfach nur genieße, wieder ein bißchen Hoffnung zu haben :) das nehm ich einfach so lange wie möglich mit. Es wird noch früh genug wieder hart ;) danke für die Tipps!
12.07.2021, 14:33
(12.07.2021, 13:37)Gast schrieb:(12.07.2021, 13:18)Gastus schrieb: Der eine Kollege sagt mir, es wäre eine ganz dumme Idee, mit den Materialien aus dem ersten Examen zu lernen, weil das viel zu tief geht und die Schwerpunkte im zweiten Examen ganz andere sind. Mein Richter aus der Zivilstation dagegen meinte, ich müsste im zweiten alles können, was auch im ersten abgefragt werden konnte, eher sogar noch ein wenig vertieft. Und ich stehe dazwischen und weiß nicht weiter, und solange ich mich für keinen Weg entschieden hab, kann ich nicht richtig losgehen.
Man braucht einerseits alle Grundlagen aus dem 1. Examen und andererseits vertiefte Kenntnisse bei den Vertragstypen, wie bspw. dem Mietrecht. Zwar werden im Zweiten die Karten neu gemischt, aber in der Anwaltsklausur erstellt man ein Gutachten, wie im 1. Examen. Im Strafrecht sowieso!
Vielleicht noch einmal die Podcasts von Prof. Lorenz durchpeitschen?
Oh, sehr gut, damit kann ich arbeiten. Danke :)
12.07.2021, 14:36
(12.07.2021, 14:13)Gast schrieb: Das Gehirn ist bis 35 am leistungsfähigsten.
Ich habe mein 2. Examen mit 36 gemacht (Zweitversuch) und es fiel mir trotz Sport viel schwerer als zb mein Abi oder mein Erstversuch. Deshalb würde ich nicht so lange mit der Anmeldung zum Ref warten, sondern die besten Jahre nutzen.
https://amp2.wiwo.de/erfolg/lernen-im-al...33850.html
Tja, so hab ich mich die ersten 35 Jahre meines Lebens gefühlt. Viel schlimmer kanns also nicht mehr werden.
12.07.2021, 14:37
(12.07.2021, 13:54)Gast schrieb:(12.07.2021, 13:47)Gast schrieb: Kommt aufs Bundesland an. In Bayern würde einfach nur Kaiser-Skripte zu lesen niemals ausreichen.
Das reicht VOR dem Ref, weil man alles im Ref lernt mithilfe von anderen Materialien.
In Bayern reicht auch nur ein Steuerrecht Skript. Man hat im Examen ja Formularhandbücher.
#bayern #leichtestes Examen Deutschlands
Keine Ahnung was für Materialien du im Ref bekommen hast - bei uns gabs nur Skripte zum Prozessrecht. Nur im ÖR gabs auch ein paar materiellrechtliche Skripte.
PS: deinen lächerlichen Seitenhieb kannst du dir komplett sparen. Hier geht es darum, TE ein paar hilfreiche Tipps zu geben. Was in NRW funktioniert, wäre in Bayern sein Untergang; und umgekehrt. Absolut keine Frage der Schwierigkeit, sondern allein der Sinnigkeit.
12.07.2021, 15:02
(12.07.2021, 13:37)Gast schrieb: Man braucht einerseits alle Grundlagen aus dem 1. Examen und andererseits vertiefte Kenntnisse bei den Vertragstypen, wie bspw. dem Mietrecht. Zwar werden im Zweiten die Karten neu gemischt, aber in der Anwaltsklausur erstellt man ein Gutachten, wie im 1. Examen. Im Strafrecht sowieso!
Dann auch inklusive der Theorien/Meinungstreits? Sowohl im Zivilrecht als auch im Strafrecht? Selbst wenn nicht: Sind das denn dann nicht trotzdem Problemfelder, die besonders ausführlich behandelt werden müssen?
Zitat:Es reicht, wenn du alle Kaiserskripte zum materiellen Recht durchliest und vllt noch die von Alpmann
Gehen die von Alpmann über die von Kaiser hinaus bzw. umgekehrt? Oder decken die nicht so ziemlich das gleiche ab?
12.07.2021, 15:28
Materiellrechtliche Meinungsstreite sind auch im Zweiten Examen noch Punktebringer. Wer einfach die BGH-Meinung aus dem Palandt abschreibt, kann nicht erwarten, mit einem VB nach Hause zu gehen. Von guten Klausuren wird erwartet, das Problem zu erkennen, darzustellen und dann mit guten Argumenten im Idealfall dem BGH zu folgen. Natürlich nicht mehr in der Breite wie im ersten Examen, auch sind Klausuren im Zweiten Examen materiellrechtlich nicht mehr so komplex wie im Ersten Examen, dennoch müssen die "Klassiker" sitzen.
12.07.2021, 17:02
Sonst schau dir doch einfach mal die archivierten Übungsklausuren vom Kammergericht Berlin (+ Lösungen) an. Dann bekommst du ungefähr ein Gefühl dafür, was so verlangt wird und du kannst auch schon mal überprüfen, ob du die Klausuren materiell rechtlich in den Griff bekommen würdest.
Falls nicht, weißt du dann direkt wo du beim Lernen ansetzen kannst :) Viel Erfolg!
Falls nicht, weißt du dann direkt wo du beim Lernen ansetzen kannst :) Viel Erfolg!
12.07.2021, 17:32
(12.07.2021, 15:02)Gast schrieb:Zitat:Es reicht, wenn du alle Kaiserskripte zum materiellen Recht durchliest und vllt noch die von Alpmann
Gehen die von Alpmann über die von Kaiser hinaus bzw. umgekehrt? Oder decken die nicht so ziemlich das gleiche ab?
Materielles ZR von Kaiser geht weit über das Alpmann-Skript hinaus. Jedenfalls, wenn man das Kaiserskript richtig durcharbeitet. Also, wenn man zusätzlich noch viele Urteile liest. Kaiser verweist locker auf 2.000 - 3.000 obergerichtliche Urteile, meist BGH.
Das mat. ZR von Alpmann ist skriptmäßiger aufgebaut. Mit mehr Übersichten. Allerdings findet man die dort angegebenen Urteile nur erschwert, weil die oft nur auf die RÜ verweisen. Vielleicht sollte man zuerst das Alpmann-Skript schnell durchlesen und anschließend noch einmal das Kaiserskript?
Oder man verzichtet weitestgehend auf die Skripte und lernt mit Assessorklausuren und liest alles im Palandt nach, damit man den Umgang mit dem Kommentar lernt. Wenn man weis wo was steht, findet man es im Ernstfall schneller.
Beim mat. Strafrecht kommt - wenn überhaupt - nur das Kaiserskript in betracht. Das von Alpmann kann man ganz und gar vergessen. Möglicherweise das Kaiserskript nur als Ergänzung verwenden. Ansonsten verstärkt auf den Fischer setzen. Den kleinen handlichen Kommentar sollte man kennen; er sollte dein bester Freund werden.
ZPO lerne ich mit dem Hemmerskript. Bin aber noch am Anfang und kann noch nicht soviel zum Skript sagen.
12.07.2021, 17:35
Von Anfang an viele Übungsklausuren mitschreiben. Davon lernt man woran es ankommt. Es gibt am Gericht oft einen wöchentlichen kostenlosen Übungsklausuren Kurs.
Die schlechten Noten darin aber nicht ernst nehmen. Bei uns haben sie den extra schlecht bewertet, um zum Lernen zu motivieren. Im Examen strengt man sich automatisch mehr an.
Alpmann ist mE leichter verständlich und ausführlicher geschrieben als Kaiser. Ich fand beide gleich wichtig. Lies beides, wenn du es dir leisten kannst. Zur Not gebraucht kaufen oder ausleihen.
Es gibt zum Ref auch Bücher. Die sind auch sinnvoll.
Ich habe vorm Examen noch Brahmi oder Bacopa Monnieri genommen. Damit konnte ich konzentrierter lesen. Musst aber deinen Arzt fragen, ob sich das mit deinen Tabletten verträgt.
Glutamin soll auch das Gedächtnis verbessern.
Die schlechten Noten darin aber nicht ernst nehmen. Bei uns haben sie den extra schlecht bewertet, um zum Lernen zu motivieren. Im Examen strengt man sich automatisch mehr an.
Alpmann ist mE leichter verständlich und ausführlicher geschrieben als Kaiser. Ich fand beide gleich wichtig. Lies beides, wenn du es dir leisten kannst. Zur Not gebraucht kaufen oder ausleihen.
Es gibt zum Ref auch Bücher. Die sind auch sinnvoll.
Ich habe vorm Examen noch Brahmi oder Bacopa Monnieri genommen. Damit konnte ich konzentrierter lesen. Musst aber deinen Arzt fragen, ob sich das mit deinen Tabletten verträgt.
Glutamin soll auch das Gedächtnis verbessern.
12.07.2021, 17:47
(12.07.2021, 17:32)Gast schrieb: Materielles ZR von Kaiser geht weit über das Alpmann-Skript hinaus. Jedenfalls, wenn man das Kaiserskript richtig durcharbeitet. Also, wenn man zusätzlich noch viele Urteile liest. Kaiser verweist locker auf 2.000 - 3.000 obergerichtliche Urteile, meist BGH.
Das mat. ZR von Alpmann ist skriptmäßiger aufgebaut. Mit mehr Übersichten. Allerdings findet man die dort angegebenen Urteile nur erschwert, weil die oft nur auf die RÜ verweisen. Vielleicht sollte man zuerst das Alpmann-Skript schnell durchlesen und anschließend noch einmal das Kaiserskript?
Oder man verzichtet weitestgehend auf die Skripte und lernt mit Assessorklausuren und liest alles im Palandt nach, damit man den Umgang mit dem Kommentar lernt. Wenn man weis wo was steht, findet man es im Ernstfall schneller.
Beim mat. Strafrecht kommt - wenn überhaupt - nur das Kaiserskript in betracht. Das von Alpmann kann man ganz und gar vergessen. Möglicherweise das Kaiserskript nur als Ergänzung verwenden. Ansonsten verstärkt auf den Fischer setzen. Den kleinen handlichen Kommentar sollte man kennen; er sollte dein bester Freund werden.
ZPO lerne ich mit dem Hemmerskript. Bin aber noch am Anfang und kann noch nicht soviel zum Skript sagen.
Hast du zufällig auch noch einen Vergleich im Öffentlichen Recht? Da fand ich Alpmann im ersten Examen eigentlich sehr stark.