01.10.2018, 14:58
Was kam in NRW?
In RLP hatten wir Unterlassungs- und Beseitungubgsanspruche wegen irgendwelchen Sträuchern und Kameras......
In RLP hatten wir Unterlassungs- und Beseitungubgsanspruche wegen irgendwelchen Sträuchern und Kameras......
01.10.2018, 15:03
Auch das. War halt zu viel.
01.10.2018, 15:34
Das war ja wohl ein schlechter Scherz :( Sowas Fieses hab ich in meinem kompletten letzten Durchgang nicht erlebt... Alleine der prozessuale Umfang und Aufbau war so kompliziert, dass überhaupt keine Zeit mehr für das materiell-rechtliche geblieben ist. Also ich hab jedenfalls kläglich versagt.
01.10.2018, 15:36
In NRW kam dran: §§ 1004 I 2 + 862 I 2 weil der Beklagte Nägel in zwei Kiefern reingehämmert hat und hierzu das Grundstück der Klägerin betreten hat
sowie
ihren Strauch zu weit in das klägerische Grundstück hinein zurückgeschnitten hat
sowie
mindestens ein Mal das klägerische Grundstück unerbeten betreten hat.
Außerdem: § 1004 I 1 gegen eine Überwachungskamera auf dem Grundstück des Beklagten, welches theoretisch auch das klägerische Grundstück filmen könnte, weil der Beklagte mittels Fernsteuerung die Kamera hin- und herschwenken kann, wie er lustig ist.
Prozessual: Versäumnisurteil gegen die Klägerin, Einspruch, Widerklage, sofortiges Anerkenntnis
sowie
ihren Strauch zu weit in das klägerische Grundstück hinein zurückgeschnitten hat
sowie
mindestens ein Mal das klägerische Grundstück unerbeten betreten hat.
Außerdem: § 1004 I 1 gegen eine Überwachungskamera auf dem Grundstück des Beklagten, welches theoretisch auch das klägerische Grundstück filmen könnte, weil der Beklagte mittels Fernsteuerung die Kamera hin- und herschwenken kann, wie er lustig ist.
Prozessual: Versäumnisurteil gegen die Klägerin, Einspruch, Widerklage, sofortiges Anerkenntnis
01.10.2018, 16:30
Bist du dir sicher, dass das Anerkenntnis "sofortig" war? Hatte die nicht schriftsätzlich schon erwidert ohne anzuerkennen? Oder habe ich das verpeilt...
Muss man die Widerklage prüfen bei Anerkenntnis?
Muss man die Widerklage prüfen bei Anerkenntnis?
01.10.2018, 16:44
In Sachsen Anhalt lief die gleiche Klausur.
Vllt hat ja jemand ein Urteil. Muss ja was aktuelles sein, wenn es fast überall lief.
Materiell war es nicht so schlimm aber prozessual zu viel.
Vllt hat ja jemand ein Urteil. Muss ja was aktuelles sein, wenn es fast überall lief.
Materiell war es nicht so schlimm aber prozessual zu viel.
01.10.2018, 17:02
Denke, das waren mehrere Urteile zusammengesetzt.
01.10.2018, 17:05
Meiner Meinung nach musste bei der Widerklage nur geprüft werden, ob die allgemeinen Prozessvoraussetzungen vorliegen und das Anerkenntnis wirksam ist. Aber keine Garantie..
Unfassbar, wie schwierig der Tatbestand aufzubauen war. Absolut überfordert gewesen. Hab den Tenor bis zum Ende aufgehoben aber auch mit dem hatte ich dann deutliche Probleme durch das Versäumnisurteil, die Widerklage und das Anerkenntnis. Und dann noch Kosten und vorläufige Vollstreckbarkeit? Wie sollte man das denn gescheit in der Zeit schaffen???
Unfassbar, wie schwierig der Tatbestand aufzubauen war. Absolut überfordert gewesen. Hab den Tenor bis zum Ende aufgehoben aber auch mit dem hatte ich dann deutliche Probleme durch das Versäumnisurteil, die Widerklage und das Anerkenntnis. Und dann noch Kosten und vorläufige Vollstreckbarkeit? Wie sollte man das denn gescheit in der Zeit schaffen???
01.10.2018, 17:09
Wie habt ihr denn entschieden?
01.10.2018, 17:11
Hast Recht, die Widerklage kam in der Klageerwiderung. Zwischen Klageerwiderung und der Hauptverhandlung, in der das Anerkenntnis erklärt worden ist, gab es noch einen Schriftsatz der Klägerin. Wenn dieser Umstand der "Sofortigkeit" des Anerkenntnisses entgegensteht, war es wohl doch kein § 93 ZPO... Aber keine Ahnung.
Ich hoffe, dass man für einen halbwegs richtigen Aufbau des Tatbestandes auch Punkte bekommt, denn das war schon eine Leistung. Bei mir haben darunter leider die Prüfung des APR (Kamera) und die der Widerklage gelitten.
Man konnte bei der Klausur nicht fertig werden, ohne an irgendeiner Stelle Abstriche zu machen.
Ich hoffe, dass man für einen halbwegs richtigen Aufbau des Tatbestandes auch Punkte bekommt, denn das war schon eine Leistung. Bei mir haben darunter leider die Prüfung des APR (Kamera) und die der Widerklage gelitten.
Man konnte bei der Klausur nicht fertig werden, ohne an irgendeiner Stelle Abstriche zu machen.