06.07.2021, 13:24
(06.07.2021, 12:45)Gast schrieb: Also brauche ich nicht umfallen, wenn ich 42.000 Euro brutto höre und kann mir damit dennoch eine Wohnung in Lux mieten, weil das 2800 Euro netto entspricht?
Gilt das dann für eine 40 Std. Woche?
Exakt. Mit dem Gehalt würde ich die Wohnung in Lux allerdings überdenken.
Die 40 Stunden Woche wird je nach Arbeitgeber auch eingehalten, in den großen Kanzleien würde ich allerdings, ebenso wie in den deutschen, nicht damit rechnen. In den kleineren auch nicht unbedingt ?
06.07.2021, 13:49
Ja, ich habe nur keinen Bock aufs Pendeln mit Corona und Delta Variante (überfüllter Zug).
Ich mach mir nur Gedanken, was mit der überteuerten Wohnung in Lux passiert, wenn man nach 2 W. Probezeit gekündigt wird. Habe keine Rücklagen, um das aufzufangen. Findet man dann schnell was Neues in Lux, wenn deutsche Volljuristen da so gefragt sind?
Ich mach mir nur Gedanken, was mit der überteuerten Wohnung in Lux passiert, wenn man nach 2 W. Probezeit gekündigt wird. Habe keine Rücklagen, um das aufzufangen. Findet man dann schnell was Neues in Lux, wenn deutsche Volljuristen da so gefragt sind?
06.07.2021, 13:50
Wenn man in Trier wohnt, muss man dann nicht auch in Deutschland versteuern? Dann würde sich das höhere Gehalt ja nicht wirklich lohnen und die Pendelei.
06.07.2021, 13:58
Weder Züge noch Busse sind nie überfüllt, sogar vor Corona war das kein Thema. Aktuell fahren morgens in den Bussen zwischen 2 und 8 Leuten. Man hatte auch sonst zu Stoßzeiten immer einen Platz neben sich frei.
Steuern zahlt man in Luxemburg, auch wenn man in Deutschland wohnt (Doppelbesteuerungsabkommen), sonst würde sich die Sache in der Tat nicht lohnen.
Im Übrigen ist auch hierzulande die Probezeit standardmäßig 6 Monate. Die 2 Wochen sind darin nur die Zeit, in der man fristlos gekündigt werden kann, aber nicht die Probezeit an sich.
Steuern zahlt man in Luxemburg, auch wenn man in Deutschland wohnt (Doppelbesteuerungsabkommen), sonst würde sich die Sache in der Tat nicht lohnen.
Im Übrigen ist auch hierzulande die Probezeit standardmäßig 6 Monate. Die 2 Wochen sind darin nur die Zeit, in der man fristlos gekündigt werden kann, aber nicht die Probezeit an sich.
06.07.2021, 15:41
Gut zu wissen, danke.
Ab wann hat man denn Anspruch auf Arbeitslosengeld in Luxemburg?
Ab wann hat man denn Anspruch auf Arbeitslosengeld in Luxemburg?
06.07.2021, 16:50
(06.07.2021, 15:41)Gast schrieb: Gut zu wissen, danke.
Ab wann hat man denn Anspruch auf Arbeitslosengeld in Luxemburg?
Der Anspruch entsteht im Wohnsitzland. Solltest Du von Deutschland aus pendeln, stellst Du im Falle eines Falle den Antrag auf ALG I bei der örtlichen Agentur für Arbeit. In Luxemburg zurück gelegte Anwartschaftszeiten werden dir von der dortigen ADEM (Agence pour le développement de l'emploi) bescheinigt und behandelt, als hättest du in D gearbeitet.
07.07.2021, 00:14
07.07.2021, 02:40
(06.07.2021, 16:50)LuxGast schrieb:(06.07.2021, 15:41)Gast schrieb: Gut zu wissen, danke.
Ab wann hat man denn Anspruch auf Arbeitslosengeld in Luxemburg?
Der Anspruch entsteht im Wohnsitzland. Solltest Du von Deutschland aus pendeln, stellst Du im Falle eines Falle den Antrag auf ALG I bei der örtlichen Agentur für Arbeit. In Luxemburg zurück gelegte Anwartschaftszeiten werden dir von der dortigen ADEM (Agence pour le développement de l'emploi) bescheinigt und behandelt, als hättest du in D gearbeitet.
Danke. In Deutschland hat man erst nach einem Jahr Anspruch auf Alg1, in Luxemburg stand da irgendwas von 6 Monaten innerhalb eines Jahres.
07.07.2021, 10:30
(07.07.2021, 02:40)Gast schrieb:(06.07.2021, 16:50)LuxGast schrieb:(06.07.2021, 15:41)Gast schrieb: Gut zu wissen, danke.
Ab wann hat man denn Anspruch auf Arbeitslosengeld in Luxemburg?
Der Anspruch entsteht im Wohnsitzland. Solltest Du von Deutschland aus pendeln, stellst Du im Falle eines Falle den Antrag auf ALG I bei der örtlichen Agentur für Arbeit. In Luxemburg zurück gelegte Anwartschaftszeiten werden dir von der dortigen ADEM (Agence pour le développement de l'emploi) bescheinigt und behandelt, als hättest du in D gearbeitet.
Danke. In Deutschland hat man erst nach einem Jahr Anspruch auf Alg1, in Luxemburg stand da irgendwas von 6 Monaten innerhalb eines Jahres.
Ja gut, ich würde aus den genannten Gründen auf einen sofortigen Umzug ins Großherzogtum verzichten. Eine etwaige Arbeitslosigkeit kannst Du auch leichter verkraften, wenn nicht direkt 2/3 des Gehalts in Lebenshaltungskosten und Miete fließen.
In den 2 Wochen am Anfang wird man eigtl nur gekündigt, wenn man einfach nicht kommt oder direkt die goldenen Löffel am ersten Tag klaut. 3 Monate wird man Dir in der Probezeit sicher schon zugestehen. Falls Du vorher im Ref warst, steht Dir ja in Deutschland dann auch ein ALG Anspruch aus vorheriger Arbeit zu.
18.09.2023, 13:40
Wie sieht es jetzt mit dem Einstiegsgehalt aus (insbesondere bei Arendt und anderen großen Kanzleien)? Sind es für deutsche Juristen eher 90.000 € oder 60.000 €?
In französischsprachigen Foren liest man von 45.000 € - 60.000 € Einstiegsgehalt bei Arendt.
In französischsprachigen Foren liest man von 45.000 € - 60.000 € Einstiegsgehalt bei Arendt.