26.06.2021, 17:24
Hallo,
ich habe noch vier Monate bis zum Examen, habe ca. 30 Klausuren geschrieben und bekomme immernoch in der Regel 2en, 3en oder 4en..geht's oder ging es vielleicht noch jemandem so und kann mir den inneren Stress dadurch nehmen? :(
Danke für konstruktive Antworten
ich habe noch vier Monate bis zum Examen, habe ca. 30 Klausuren geschrieben und bekomme immernoch in der Regel 2en, 3en oder 4en..geht's oder ging es vielleicht noch jemandem so und kann mir den inneren Stress dadurch nehmen? :(
Danke für konstruktive Antworten
26.06.2021, 17:36
Mir gings auch so und ich hab insgesamt ca. 30 Klausuren geschrieben und habe die Klausuren aus dem Examen jetzt bestanden - im Ernstfall arbeitet dein Hirn einfach viel effektiver
26.06.2021, 18:33
Also NUR schlechte Klausuren würde mir zu denken geben. Kannst du denn ein Muster erkennen? Grade bei sehr schlechten Klausuren liegt das oft daran, dass sich die Leistung äußerlich vom Standard unterschiedet: Sprache, Terminologie, Aufbau..
27.06.2021, 14:32
(26.06.2021, 18:33)HerrKules schrieb: Also NUR schlechte Klausuren würde mir zu denken geben. Kannst du denn ein Muster erkennen? Grade bei sehr schlechten Klausuren liegt das oft daran, dass sich die Leistung äußerlich vom Standard unterschiedet: Sprache, Terminologie, Aufbau..Also ich schreibe auch fast nur schlechte Klausuren aus diesen Gründen. Inhaltlich sind die noch im Rahmen der Lösung, aber die sind ganz durcheinander, unstrukturiert, seltsam formuliert und haben keine richtige Schwerpunktsetzung. Mir hilft dumm und stumpf nach der Schema vorgehen und den Inhalt einfach von dem Kommentar abschreiben. So zu sagen, "die Guten" nachahmen
28.06.2021, 00:25
Du suchst hier eher Beruhigung, aber das wäre unehrlich. Bei Dir läuft es grundsätzlich schief, und Du hast nicht mehr viel Zeit, es zu ändern. Du musst also dringend die Korrektoren/Ausbilder befragen, was der tiefere Grund ist, und sie bitten, Dich engmaschig zu begleiten, ob es besser wird. Von allein wird sich nichts ändern.
28.06.2021, 09:30
Es tut mir ehrlich leid, dir das jetzt zu schreiben. Aber es stimmt, Unehrlichkeit bringt dich nicht weiter. Mir ging es auch so und ich bin dann auch tatsächlich durchgefallen - und zwar hochkant, es war noch nicht mal knapp. Ich weiß also, wie blöd es sich anfühlt. Ich fand dabei auch besonders schlimm, dass irgendwie alle anderen aus meiner Ref-Gruppe nur besorgt waren, dass sie nicht die Wunschnote haben würden. Um das Bestehen an sich musste sonst keiner zittern. Nimm das also ernst und schreibe Klausuren was das Zeug hält. Kommerziell, beim Gericht, alles. So viele wie du kannst, denn scheinbar kommst du einfach mit den Assessorklausuren nicht zurecht. Das erste Examen hast du ja auch bestanden. Das wäre zumindest mein Tipp.
Bei mir stand bei der Einsichtnahme wirklich bei ausnahmslos jeder Klausur dabei, dass ich an den Schwerpunkten zu "oberflächlich und ungenau" war. So bin ich leider auch durch Klausuren durchgefallen, die inhaltlich noch im Rahmen waren. Das Dumme war, mir war das gar nicht klar, denn ich hatte die Schwerpunkte sehr wohl richtig erkannt, aber offensichtlich habe ich es aus Versehen nicht richtig rüber gebracht. Also aus Versehen habe ich da wohl trotzdem zu wenig geschrieben. Das mache ich jetzt besser, indem ich mehr mit der Definition (aus dem Kommentar) arbeite, mehr die Infos aus dem Sachverhalt wortwörtlich einbaue. Ganz rudimentär wie ganz am Anfang des Studiums eben. Sollte das dein Problem sein, kannst du das also auch in ganz kurzer Zeit ausmerzen. Einfach mehr an den Schwerpunkten rum labern, irgendwelche juristisch klingende Argumente finden: Wortlaut, Sinn und Zweck... Die Korrektoren hier mögen da zwar die Augen verdrehen, aber meiner Erfahrung nach ist es immer noch besser, mal schlechte Argumente zu finden, als zu wenig zu dem jeweiligen Schwerpunkt zu schreiben. Dann habe ich noch unabsichtlich keinen richtigen Urteilsstil gemacht, weil es mir einfach nie einer hingeschrieben hat, dass diese Formulierung verboten ist. Ich habe immer geschrieben:
1. Ergebnissatz
2. Definition, indem ich z. B. geschrieben habe: Eine Wegnahme liegt vor, wenn...
3. Subsumiert
Aber diese Formulierung "liegt vor, wenn..." ist leider Gutachtenstil. Ich hatte das aber mal in einer Lösung so gesehen und dachte, cool, darf man ja. Wäre schön gewesen, mir hätte das im Ref mal einer gesagt, dass man das nicht darf
Dann waren es noch so kleinere Formaliasachen, z. B. habe ich manchmal Überschriften gebildet. Das ist in Bayern scheinbar der Todesfehler, weil man ja dort nur Urteile oder eben den Schriftsatz an sich schreibt (niemals Gutachten) und dort sind Zwischenüberschriften wohl "absolut praxisunüblich". Hatte mir im Ref auch niemand angestrichen, im Examen dann mehrere Korrektoren. Tja, so kann man halt auch den Zorn der Korrektoren auf sich ziehen.
Dann ist mir selber noch aufgefallen, dass meine Obersätze nicht gut genug sind. Der Klassiker also. Ich habe in Klausuren öfters daneben stehen: Was prüfen Sie hier eigentlich?
Man muss wirklich bei jedem Punkt, den man schreibt, einen prägnanten Obersatz schreiben, sonst kann man sich den ganzen Absatz echt sparen.
Das ist so das, was ich aus dem EVD für mich mitgenommen habe
Ob ich diesmal bestanden habe, weiß ich nicht. Leider bin ich einigen Klausuren in alte Muster verfallen.
Bei mir stand bei der Einsichtnahme wirklich bei ausnahmslos jeder Klausur dabei, dass ich an den Schwerpunkten zu "oberflächlich und ungenau" war. So bin ich leider auch durch Klausuren durchgefallen, die inhaltlich noch im Rahmen waren. Das Dumme war, mir war das gar nicht klar, denn ich hatte die Schwerpunkte sehr wohl richtig erkannt, aber offensichtlich habe ich es aus Versehen nicht richtig rüber gebracht. Also aus Versehen habe ich da wohl trotzdem zu wenig geschrieben. Das mache ich jetzt besser, indem ich mehr mit der Definition (aus dem Kommentar) arbeite, mehr die Infos aus dem Sachverhalt wortwörtlich einbaue. Ganz rudimentär wie ganz am Anfang des Studiums eben. Sollte das dein Problem sein, kannst du das also auch in ganz kurzer Zeit ausmerzen. Einfach mehr an den Schwerpunkten rum labern, irgendwelche juristisch klingende Argumente finden: Wortlaut, Sinn und Zweck... Die Korrektoren hier mögen da zwar die Augen verdrehen, aber meiner Erfahrung nach ist es immer noch besser, mal schlechte Argumente zu finden, als zu wenig zu dem jeweiligen Schwerpunkt zu schreiben. Dann habe ich noch unabsichtlich keinen richtigen Urteilsstil gemacht, weil es mir einfach nie einer hingeschrieben hat, dass diese Formulierung verboten ist. Ich habe immer geschrieben:
1. Ergebnissatz
2. Definition, indem ich z. B. geschrieben habe: Eine Wegnahme liegt vor, wenn...
3. Subsumiert
Aber diese Formulierung "liegt vor, wenn..." ist leider Gutachtenstil. Ich hatte das aber mal in einer Lösung so gesehen und dachte, cool, darf man ja. Wäre schön gewesen, mir hätte das im Ref mal einer gesagt, dass man das nicht darf
Dann waren es noch so kleinere Formaliasachen, z. B. habe ich manchmal Überschriften gebildet. Das ist in Bayern scheinbar der Todesfehler, weil man ja dort nur Urteile oder eben den Schriftsatz an sich schreibt (niemals Gutachten) und dort sind Zwischenüberschriften wohl "absolut praxisunüblich". Hatte mir im Ref auch niemand angestrichen, im Examen dann mehrere Korrektoren. Tja, so kann man halt auch den Zorn der Korrektoren auf sich ziehen.
Dann ist mir selber noch aufgefallen, dass meine Obersätze nicht gut genug sind. Der Klassiker also. Ich habe in Klausuren öfters daneben stehen: Was prüfen Sie hier eigentlich?
Man muss wirklich bei jedem Punkt, den man schreibt, einen prägnanten Obersatz schreiben, sonst kann man sich den ganzen Absatz echt sparen.
Das ist so das, was ich aus dem EVD für mich mitgenommen habe
Ob ich diesmal bestanden habe, weiß ich nicht. Leider bin ich einigen Klausuren in alte Muster verfallen.