30.06.2021, 22:16
(30.06.2021, 18:49)Gast schrieb:(30.06.2021, 15:16)Gast schrieb: Das Versorgungswerk prognostiziert zur Zeit 4.000 Euro Rente (brutto) für mich. Problem ist nur, dass diese Prognosen nach unten angepasst werden, wenn die Niegrigzinsphase weiter anhält, und das wird sie wohl.
Da bekommt meine Frau als verbeamtete Grundschullehrerin netto wohl mehr Pension als in Rente. Nun ja, alles hat seine Vor- und Nachteile..
Krass, in welchem VW bist du denn? Bei mir sind es 2.900...
er zahlt wohl mehr ein
30.06.2021, 22:28
Denke ich nicht. Ich zahle in NRW auch den Regelbeitrag (= Höchssatz GRV) und hätte ebenfalls ca. 4.000 EUR brutto. Einstieg mit ungefähr 30 und bei Rente ab 67, meine ich.
30.06.2021, 23:03
Gibts ne Aufstellung wie viel man nach derzeitigem Stand maximal in jedem Bundesland rauskriegt?
01.07.2021, 10:12
(30.06.2021, 22:16)Sky schrieb:(30.06.2021, 18:49)Gast schrieb:(30.06.2021, 15:16)Gast schrieb: Das Versorgungswerk prognostiziert zur Zeit 4.000 Euro Rente (brutto) für mich. Problem ist nur, dass diese Prognosen nach unten angepasst werden, wenn die Niegrigzinsphase weiter anhält, und das wird sie wohl.
Da bekommt meine Frau als verbeamtete Grundschullehrerin netto wohl mehr Pension als in Rente. Nun ja, alles hat seine Vor- und Nachteile..
Krass, in welchem VW bist du denn? Bei mir sind es 2.900...
er zahlt wohl mehr ein
Stimmt. Ich habe tatsächlich der ersten Jahre 130% eingezahlt. Jetzt den Regelsatz
01.04.2022, 12:46
Liebe junge Kollegen und Kolleginnen,
denken Sie bitte daran, dass Sie von der laufenden VW-Rente - sofern sich die Rechtslage bis dahin nicht ändert - den vollen (gesetzlichen oder privaten) Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlen müssen. Ohne Rücksicht darauf, ob die Rente aus Pflichtbeiträgen oder aus einer freiwilligen Höherversicherung stammt, die Sie ja seinerzeit aus schon verbeitragtem Einkommen finanziert hatten. Der Höchstbetrag liegt in der gesetzlichen KV und Pflegeversicherung zurzeit bei insgesamt knapp 900 €. Als gesetzlich Rentenversicherte z.B. müssen Sie das nicht zahlen. Da bekämen Sie einen Zuschuss vom Rentenversicherer und wären in der ohnehin günstigeren Krankenversicherung der Rentner. Bei den VW wurde der Zuschuss 2004 abgeschafft.
Das Wichtigste aber ist: Laufende VW-Renten werden nicht nennenswert der Kaufkraftentwicklung entsprechend erhöht. Als Rentner bekommen Sie alle paar Jahre , nach mehreren Null-Runden, eine Feigenblatt-Erhöhung (bei mir zuletzt: 0,5 %), während alle übrigen Versorgungen (GRV, betriebliche Vorsorge, LV, Pension) regelmäßig und - bis jetzt wenigstens - angemessen erhöht werden.
Also: Aufgepasst und gut rechnen! (Ggf. mit Hilfe eines Versicherungsmathematikers; judex non calculat bekanntlich.)
denken Sie bitte daran, dass Sie von der laufenden VW-Rente - sofern sich die Rechtslage bis dahin nicht ändert - den vollen (gesetzlichen oder privaten) Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlen müssen. Ohne Rücksicht darauf, ob die Rente aus Pflichtbeiträgen oder aus einer freiwilligen Höherversicherung stammt, die Sie ja seinerzeit aus schon verbeitragtem Einkommen finanziert hatten. Der Höchstbetrag liegt in der gesetzlichen KV und Pflegeversicherung zurzeit bei insgesamt knapp 900 €. Als gesetzlich Rentenversicherte z.B. müssen Sie das nicht zahlen. Da bekämen Sie einen Zuschuss vom Rentenversicherer und wären in der ohnehin günstigeren Krankenversicherung der Rentner. Bei den VW wurde der Zuschuss 2004 abgeschafft.
Das Wichtigste aber ist: Laufende VW-Renten werden nicht nennenswert der Kaufkraftentwicklung entsprechend erhöht. Als Rentner bekommen Sie alle paar Jahre , nach mehreren Null-Runden, eine Feigenblatt-Erhöhung (bei mir zuletzt: 0,5 %), während alle übrigen Versorgungen (GRV, betriebliche Vorsorge, LV, Pension) regelmäßig und - bis jetzt wenigstens - angemessen erhöht werden.
Also: Aufgepasst und gut rechnen! (Ggf. mit Hilfe eines Versicherungsmathematikers; judex non calculat bekanntlich.)
01.04.2022, 14:22
Es gibt keine "günstige Krankenversicherung der Rentner". Was du meinst, ist einfach nur die GKV, die sich am beitragspflichtigen Einkommen orientiert. Wenn das mit der Rente niedrig ist, zahlt man auch wenige GKV Beiträge. Wenn das Einkommen aber hoch ist, etwa weil man noch Aktiengewinne oder Vermietung hat, kann man auch in der GKV als Rentner seine 800 Euro zahlen. Und ob mir nun die Rente den "AG-Anteil" an der Krankenkasse auszahlt, damit ich alles zahle, oder diesen Anteil vorab an die Krankenkasse abführt, ist ja linke Tasche, rechte Tasche.
01.04.2022, 14:33
Ich denke die wenigsten Anwälte werden GKV versichert sein auf Dauer
01.04.2022, 14:47
(01.04.2022, 14:33)guga schrieb: Ich denke die wenigsten Anwälte werden GKV versichert sein auf Dauer
Jo aber man kann auch bei der PKV vorsorgen, etwa mit einem Entlastungsbaustein fürs Alter. Wer natürlich die super-billige PKV in jungen Jahren nimmt und nichts zurücklegt fürs Alter, der wird später oft ein Problem haben... das gilt für fast alle Selbstständigen.
01.04.2022, 15:43
(01.04.2022, 14:47)Gast schrieb:(01.04.2022, 14:33)guga schrieb: Ich denke die wenigsten Anwälte werden GKV versichert sein auf Dauer
Jo aber man kann auch bei der PKV vorsorgen, etwa mit einem Entlastungsbaustein fürs Alter. Wer natürlich die super-billige PKV in jungen Jahren nimmt und nichts zurücklegt fürs Alter, der wird später oft ein Problem haben... das gilt für fast alle Selbstständigen.
so hoch ist die pkv im alter nicht.