11.06.2021, 08:26
Hey zusammen!
Ich habe gerade mein Referendariat beendet und hatte mich für die Staatsanwaltschaft in Berlin beworben. Da kam ich erstmal nur auf die Warteliste, sodass ich mich in Großkanzleien beworben habe.
Vor einigen Tagen habe ich nun für Ende Juni doch einen Termin für ein Bewerbungsgespräch bei der StA bekommen. Auf meine Rückfrage stehen die Chancen "etwas besser als 50/50". Also nicht besonders gut.
Ich muss bis Montag einer Grosskanzlei aber verbindlich zu - oder absagen.
Da ich mir mittlerweile die Arbeit in einer Grosskanzlei doch ganz gut vorstellen kann (ich habe kein Erfahrungen sammeln können), möchte ich eigentlich gerne in der Kanzlei starten und mir die Möglichkeit des Staatsdiensts aber offen halten, falls es zu schlimm wird.
Jetzt meine Frage: Ich habe gehört, dass man irgendwie gesperrt ist, wenn man seine Bewerbung für den Staatsdienst zurückzieht. Kann mir das jemand bestätigen?
Ich habe ehrlich gesagt ziemlich Angst, mir einen guten Ausweg aus der Grosskanzlei zu versperren.
Danke!
Ich habe gerade mein Referendariat beendet und hatte mich für die Staatsanwaltschaft in Berlin beworben. Da kam ich erstmal nur auf die Warteliste, sodass ich mich in Großkanzleien beworben habe.
Vor einigen Tagen habe ich nun für Ende Juni doch einen Termin für ein Bewerbungsgespräch bei der StA bekommen. Auf meine Rückfrage stehen die Chancen "etwas besser als 50/50". Also nicht besonders gut.
Ich muss bis Montag einer Grosskanzlei aber verbindlich zu - oder absagen.
Da ich mir mittlerweile die Arbeit in einer Grosskanzlei doch ganz gut vorstellen kann (ich habe kein Erfahrungen sammeln können), möchte ich eigentlich gerne in der Kanzlei starten und mir die Möglichkeit des Staatsdiensts aber offen halten, falls es zu schlimm wird.
Jetzt meine Frage: Ich habe gehört, dass man irgendwie gesperrt ist, wenn man seine Bewerbung für den Staatsdienst zurückzieht. Kann mir das jemand bestätigen?
Ich habe ehrlich gesagt ziemlich Angst, mir einen guten Ausweg aus der Grosskanzlei zu versperren.
Danke!
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
11.06.2021, 08:32
Eine offizielle Sperre gibt es nicht soweit ich weiß
11.06.2021, 08:55
Wenn man bei der StA kündigt und dann wieder rein will, ist das wohl sehr schwierig und nur mit gut Vitamin B möglich.
Aber bei deiner Situation kann ich mir das eigentlich nicht vorstellen. Als ob die sich das leisten können, auf gute Absolventen "aus Prinzip" zu verzichten.
Aber bei deiner Situation kann ich mir das eigentlich nicht vorstellen. Als ob die sich das leisten können, auf gute Absolventen "aus Prinzip" zu verzichten.
11.06.2021, 09:04
Du sagst doch nur den Termin für ein Bewerbungsgespräch ab - das ist doch gar kein Problem. Die führen da doch keine Liste über Leute, die sich beworben und dann das Vorstellungsgespräch abgesagt haben…
11.06.2021, 09:08
In Berlin bist Du dann verbrannt, wenn Du die Zusage nicht annimmst. Aber Brandenburg ist ja auch schön.
11.06.2021, 09:37
Man muss da schon nach Stadium unterscheiden: wenn du ne fixe Zusage von der sta hast und absagst, gibt es teilweise sperren. Wenn du „nur“ zum Gespräch eingeladen bist bei der Sta kannst du ohne Probleme und ohne Konsequenzen absagen! Viel Erfolg
11.06.2021, 11:31
Sag doch einfach bei der GK zu und geh zum Bewerbungsgespräch der Sta. Wenn es klappt, kündigst du in der Probezeit bei der GK. Das ist doch nicht weiter schlimm. Bis du bei der Sta anfangen kannst, dauert es doch eh ein paar Monate.
11.06.2021, 11:46
Solange dir noch keine konkrete Stelle angeboten wurde, ist es kein Problem die Bewerbung einfach zurückzuziehen und sich zu einem späteren Zeitpunkt nochmals zu bewerben. Deine Bewerbungsunterlagen sollten zudem nach spätestens 6 Monaten vernichtet werden, so dass du aus dem System verschwindest und einer weiteren Bewerbung nichts im Wege steht.
11.06.2021, 11:58
(11.06.2021, 11:46)Gast schrieb: Solange dir noch keine konkrete Stelle angeboten wurde, ist es kein Problem die Bewerbung einfach zurückzuziehen und sich zu einem späteren Zeitpunkt nochmals zu bewerben. Deine Bewerbungsunterlagen sollten zudem nach spätestens 6 Monaten vernichtet werden, so dass du aus dem System verschwindest und einer weiteren Bewerbung nichts im Wege steht.
Gemäß DSGVO sind die eigentlich noch schneller zu Löschen. Solche Sperrlisten dürfen "offziell" also gar nicht exisitieren.
11.06.2021, 14:25
(11.06.2021, 11:58)Meyer schrieb:(11.06.2021, 11:46)Gast schrieb: Solange dir noch keine konkrete Stelle angeboten wurde, ist es kein Problem die Bewerbung einfach zurückzuziehen und sich zu einem späteren Zeitpunkt nochmals zu bewerben. Deine Bewerbungsunterlagen sollten zudem nach spätestens 6 Monaten vernichtet werden, so dass du aus dem System verschwindest und einer weiteren Bewerbung nichts im Wege steht.
Gemäß DSGVO sind die eigentlich noch schneller zu Löschen. Solche Sperrlisten dürfen "offziell" also gar nicht exisitieren.
Wieso? Ich habe als Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran zu wissen, wer mein Angebot abgelehnt hat. Damit darf ich sie eine ganze Weile speichern.